Mit dem „Terrorismus“-Bekämpfungsgesetz in den Überwachungsstaat!
Mittelilungen Nr. 176 S. 108
Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen halten das Verhandlungsergebnis zwischen Bundesinnenminster Schily und der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen zum sog. Terrorismusbekämpfungsgesetz für eine Katastrophe.
Nach den ersten Verlautbarungen bestand zunächst noch Hoffnung, dass die bündnisgrüne Bundestagsfraktion die schlimmsten Auswüchse verhindern könnte. Der bisher bekannt gewordene überarbeitete Gesetzesentwurf belehrt uns eines Schlechteren. Einzelnen Zugeständnissen Schilys an die Grünen stehen massive Verschlimmerungen gegenüber.
Eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Ergebnis der Verhandlungen konnte bisher nicht stattfinden. Angesichts der gravierenden Eingriffe in Grundfreiheiten, die in dem Gesetzespaket vorgesehen sind, wäre eine kritische Auseinandersetzung mit dessen Folgen unverzichtbar, bevor sich das Kabinett auf einen Gesetzentwurf einigt und der Bundestag darüber entscheidet. Es bleibt bei der Kritik, dass diese Demontage des Rechtsstaates in einem geheimen Verfahren zwischen den Parteien ohne Einflussmöglichkeit der demokratischen Öffentlichkeit durchgepeitscht werden soll.
Die wesentlichen Kritikpunkte der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen bleiben bestehen. Keine einzige der im Gesetzesvorhaben vorgeschlagenen Maßnahmen wäre geeignet, Anschläge wie die Attentate von New York zu verhindern. Demgegenüber werden verbürgte Grund- und Freiheitsrechte sowohl deutscher wie nichtdeutscher BürgerInnen durch die geplanten Maßnahmen ungerechtfertigt eingeschränkt. Von den uns gegenwärtig bekannten Maßnahmen gefährden die folgenden Bürgerrechte und Demokratie in besonderem Maße:
– Verdacht auf Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als zwingender Versagungsgrund für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung. Für hier lebende Ausländer wird dies zudem ein Ausweisungsgrund. Hinzu kommt künftig die sofortige Vollziehbarkeit dieser und anderer Ausweisungen.
– Aufhebung der Trennung von Geheimdiensten und Polizeien: Uneingeschränkter Zugriff der Geheimdienste auf die polizeiliche Verbunddatei INPOL und neuerdings auch die Beteiligung von MAD, BND, Zollkriminalamt und Bundesverfassungsschutz am Visumsverfahren. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik bekommt der Verfassungsschutz polizeiähnliche Exekutivbefugnisse.
– Im Ausländerzentralregistergesetz soll die Möglichkeit der Polizei und Geheimdienste festgeschrieben werden, auf den gesamten Datenbestand im automatisierten Verfahren zuzugreifen.
– Eine identitätssichernde Sprachaufzeichnung bei Ausländern und Asylsuchenden zum Nachweis des „wirklichen“ Herkunftslandes, um deren Abschiebung zu erleichtern.
– Fingerabdrücke „und andere (…) identitätssichernde Unterlagen“ von allen Asylsuchenden sollen zehn Jahre aufbewahrt und automatisch mit den polizeilichen Tatortspuren des BKA abgeglichen werden.
– Verbot von ausländischen Vereinen, soweit ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit die politische Willensbildung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen oder gefährden.
– Zugriffsrechte auf elektronisch speicherbare Telekommunikationsdaten: wer mit wem E-Mails austauscht oder telefoniert, Standortdaten sowie die pauschale Speicherung der Kommunikationsinhalte; neue Zugriffsrechte für die Geheimdienste auf die bei Telekommunikations-, Post- und Bankunternehmen anfallenden Daten.
Kaum eingeschätzt werden können die verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe, deren Auslegung wohl der behördlichen Praxis überlassen wird. Wer bestimmt die Definition von „Unterstützung des internationalen Terrorismus“? Wer grenzt „Terroristen“ von „Freiheitskämpfern“ ab?
Zwar ist die nunmehr vorgesehene Befristung der Gesetzesvorhaben auf fünf Jahre mit dann erfolgender Überprüfung eine zumindest formale Verbesserung. Nicht vergessen werden darf jedoch, dass die neu geschaffenen Strukturen mit Sicherheit ein großes Interesse haben werden, „Erfolge“ vorzuweisen. Einmal festgelegte Überwachungsmaßnahmen werden erfahrungsgemäß nur im Ausnahmefall wieder aufgehoben. Auch wird die festgelegte unabhängige wissenschaftliche Überprüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen infolge der strukturellen Beteiligung der Geheimdienste faktisch erschwert.
Die diese Erklärung unterstützenden Organisationen halten die Gesetzesentwürfe für falsch. Die große Eile, in der das Gesetzesvorhaben durchgezogen werden soll, wird der hohen Bedeutung der Grundrechte, in die hier eingegriffen wird, an keinem Punkt gerecht.
Die Terroranschläge und deren Vorgeschichte müssen auch zum Anlaß genommen werden, das Wirken der Geheimdienste kritisch zu überprüfen; für massive zusätzliche Ermächtigungen dieser letztlich unkontrollierbaren Apparate gibt es kein vernünftiges, demokratisch vertretbares Argument.
Die Änderungen im Ausländer- und Asylverfahrensgesetz sprechen eine deutlich rassistische Sprache und taugen nicht dazu, Sicherheit zu gewinnen, sondern verstärken pauschale Vorurteile und Ressentiments in der Bevölkerung. Faire Asylverfahren werden so mehr denn je unmöglich sein.
Festzuhalten bleibt, dass die geplanten Maßnahmen nicht alleine auf Nichtdeutsche und AusländerInnen zielen, sondern auf die gesamte Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger sowie das Grundgesetz sind keine Versuchskaninchen. Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, kann der Bundestag über einen solchen Gesetzesentwurf nur auf der Grundlage einer sorgfältigen Diskussion entscheiden, nicht vor deren Beginn. In eine Diskussion sind die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen einzubeziehen!