Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Mit dem o. g. Gesetzentwurf der Bundesregierung wird eine Neufassung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) angestrebt. Hierzu nimmt die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION wie folgt Stellung:
Zur Vorgeschichte der strategischen Fernmeldeüberwachung
Der Bundesnachrichtendienst (BND) betreibt seit langem technische Anlagen, mit denen der Fernmeldeverkehr im Ausland überwacht wird. Die Überwachung erfolgt in der Weise, dass der von Fernmeldesatelliten abgestrahlte Fernmeldeverkehr von den Empfangsanlagen des BND erfasst wird.Die früheren Bundesregierungen haben öffentlich keine Angaben darüber gemacht, wann die Überwachung des Fernmeldeverkehrs vom BND aufgenommen wurde. Es ist jedoch zu vermuten, daß dies Ende der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts geschah, nachdem mit der Gründung von INTELSAT im Jahre 1964 die Errichtung eines weltweiten Fernmeldesatellitensystems begann. Nach der Antwort der Bundesregierung vom 22.09.1993 auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 12/5759, Seite 2) wurde die Entscheidung über die Einrichtung der technischen Anlagen des BND zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs vom Präsidenten des BND im Einvernehmen mit dem Chef des Bundeskanzleramts getroffen.Weder der Deutsche Bundestag als Ganzes noch die für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs zuständigen parlamentarischen Kontrollgremien (damals G 10-Gremium und G 10 Kommission) wurde seinerzeit unterrichtet. Da die Öffentlichkeit nicht informiert wurde, konnte damals in der Bundesrepublik auch keine Diskussion über die Errichtung eines Überwachungssystems stattfinden, das massiv in das Fernmeldegeheimnis von Bürgerinnen und Bürgern sowie sonstiger Kommunikationsteilnehmer im Ausland eingreift. Eine Rechtsgrundlage für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch den BND existierte damals nicht.Erst in den Jahren 1979 und 1980 wurden die damalige Parlamentarische Kontrollkommission und die G 10-Kontrollgremien über die Fermeldeüberwachung des BND informiert. Die Unterrichtung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erfolgte erst im Juni und Juli 1993, erst nach einer entsprechenden „Spiegel“-Veröffentlichung. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf BT-Drs. 12/5759 sowie auf das Protokoll der Bundestagssitzung am 11.11.1993, Seite 16371 und Seiten 16389 – 16393.Von der Existenz und der Funktionsweise der Fernmeldeüberwachung des BND erfuhr eine breite Öffentlichkeit erst durch ein Interview des „Spiegel“ mit dem damaligen Leiter der Abteilung Technische Aufklärung des BND, Gerhard Güllich (Der Spiegel Nr. 15 vom 12.04.1993, Seite 65 ff.).Ausführliche Stellungnahme (PDF-Dokument)