Verfassungsbeschwerde gegen das Erste Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
vom 22.12.2005 (BGBl. I, S. 3681)
und beantrage
1) die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Ersten Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes vom 22.12.2005 (BGBl. I, 3681),
2) die einstweilige Anordnung, dass das unter 1) genannte Gesetz vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Antrag zu 1) nicht vollziehbar ist sowie
3) der Staatskasse die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer aufzuerlegen.
Gerügt wird die Verletzung von Art. 10 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG.