Themen / Rechtspolitik / Rechtspolitische Gutachten

Nieder­sach­sen: Neuordnung der Daten­schutz­auf­sicht für den nicht­öf­fent­li­chen Bereich

30. August 2005

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 24.5.2005 beschlossen, dem Landesbeauftragten für Datenschutz die Aufgabe der Datenschutzkontrolle für den nichtöffentlichen Bereich (die Privatwirtschaft) zu entziehen. Ab dem 1.1.2006 soll diese Aufgabe durch das Innenministerium selbst wahrgenommen werden. Der/die Datenschutzbeauftragte wäre dann lediglich für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben bei den öffentlichen Stellen zuständig. Zur rechtlichen Bewertung und den praktischen Problemen, die mit dieser Aufteilung einher gehen, nahm Nils Leopold für die Humanistische Union Stellung.

Die geplante Teilung der Datenschutzaufsicht in Niedersachsen ist nach Ansicht der Humanistischen Union europarechtswidrig, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist zudem sachfremd und unsinnig.

Laut Artikel 28 der EU-Datenschutzrichtlinie muss die vollständige Unabhängigkeit der Datenschutz-Aufsichtsbehörden sicher gestellt sein, um eine effektive Kontrolle zu gewährleisten. Die Eingliederung der Datenschutzaufsicht für den Privatsektor verstößt eindeutig gegen diese Vorgaben – ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (wo bisher mehrere Bundesländer diesen Bereich der Datenschutzaufsicht in Ministerien angesiedelt haben) ist bereits anhängig.

Die Entscheidung ist darüber hinaus auch unsinnig, denn sie gefährdet die Effizienz und die Bürgernähe des Datenschutzes; die bisher einheitliche Datenschutzaufsicht in Niedersachsen würde mit dieser Entscheidung zersplittert, auf die Gefahr hin, dass sich in den beiden Bereichen unterschiedliche Maßstäbe und Praktiken der Datenschutzkontrolle herausbilden, was der Idee eines umfassenden Schutzes der informationellen Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen widerspricht. Schließlich wird auch eingewandt, dass die Datenschutzaufsicht für das Ministerium für Inneres und Sport eine verwaltungsfremde Aufgabe sei.

Dateien

nach oben