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Berenice Böhlo
Publikation
Mai 2009
Grundrechte-Report
Grundrechte-Report 2009
Meinungsfreiheit für Kurden unter Vorbehalt? – Das Verbot des kurdischen Senders Roj TV
Grundrechte-Report 2009, Seite 107 Am 13. Juni 2008 wurde der kurdische Sender Roj TV samt deutscher Produktionsfirma vom Bundesinnenministerium (BMI) verboten. Der Sitz des Senders ist in Brüssel, gesendet wird seit 2004 via Satellit mit dänischer Lizenz. Trotz des Verbots... [weiterlesen]
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