Grundrechte-Report 2015

Grund­rech­te-Re­port 2015

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

hrsg. von Till Müller-Heidelberg, Elke Steven, Marei Pelzer, Martin Heiming, Heiner Fechner, Rolf Gössner, Holger Niehaus und Martin Stößel.

Redaktion: Heiner Fechner, Martin Heiming, Till Müller-Heidelberg, Holger Niehaus, Marei Pelzer, Kathrin Mittel, Elke Steven und Martin Stößel.

Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Juni 2015, ISBN 978-3-596-03288-4, 256 Seiten, 10.99 €

Ein Projekt der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Neuen Richtervereinigung.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Buch kann über den Buchhandel bezogen oder direkt hier im Online-Shop der Humanistischen Union bestellt werden. Mitglieder der HU halten das Buch kostenfrei zugesandt.

Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über die Humanistische Union bestellt werden (service@humanistische-union.de).

Vorwort der Herausgeber: Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus   (13)

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I)

Johannes Caspar: Das Vergessen im Maschinenzeitalter. Das EuGH-Urteil zur Google-Suchmaschine und seine Folgen   (16)

Thilo Weichert: Vorratsdatenspeicherung vorläufig gestoppt   (24)

Fredrik Roggan: Jetzt wächst weiter zusammen, was nicht zusammengehört. Die »erweiterte projektbezogene Datennutzung« im neuen Antiterrordatei-Gesetz überschreitet eine rote Linie   (29)

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Art. 2 II)

Anna Luczak: Gewalttätige Polizei. Eine Fortsetzungsgeschichte   (33)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3 I)

Christian Schröder: Stigmatisierung in Polizeidatenbanken durch »personengebundene Hinweise«   (38)

Monika Morres: Kurdische Aktivisten werden noch immer als Terroristen verfolgt   (42)

Valentin Aichele: Deutschland am Anfang des Weges zur schulischen Inklusion   (46)

Laura Adamietz: Unzureichender Grundrechtsschutz von Trans* und Inter*   (51)

Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist unverletzlich (Art. 4 I)

Till Müller-Heidelberg: Zurück ins Mittelalter   (56)

Kirsten Wiese: Kopftuch und Burka verlangen differenzierte Lösungen   (60)

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (Art. 6 I)

Jonathan Leuschner: Sprachkenntnisse-Erfordernis: Die Bundesregierung bleibt stur. Deutschtests vor Ehegattennachzug mit Unionsrecht nicht vereinbar   (65)

Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln (Art. 8 I und II)

Wilhelm Achelpöhler: Mal richtig abschalten   (70)

Moritz Assall: Selbst ist der Schutzmann. Hamburgs Polizei macht Politik auf Kosten der Grundrechte   (75)

Elke Steven: Ein Grundrecht verteidigen! Versammlungsfreiheit vor Gericht   (79)

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet (Art. 9 III)

Detlef Hensche: Beamte: Streikverbot und kein Ende?   (83)

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich (Art. 10 I)

Bertold Huber: Überwachung der Telekommunikation durch den BND teilweise verfassungswidrig   (88)

Martin Heiming: (Keine) Überwachung von Telefonaten zwischen Mandant und Verteidiger!   (93)

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen (Art. 14 II)

Kirsten Wiese: Unternehmen verletzen weltweit Menschenrechte. Vereinte Nationen, Europäische Union und Deutschland tun noch nicht genug dagegen   (98)

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a I)

Thomas Hohlfeld: Roma haben kein sicheres Herkunftsland   (104)

Beate Selders: Die Residenzpflicht wird nicht abgeschafft   (108)

Marei Pelzer: Flüchtlingsfamilien dürfen nicht ins Ungewisse abgeschoben werden. EGMR entscheidet zu drohenden Menschenrechtsverletzungen in Italien   (112)

Kai Weber: Gesundheitsversorgung für Asylsuchende   (116)

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen (Art. 19 IV)

Pia Eberhardt: TTIP: Eine transatlantische Verfassung der Konzerne. Der Investitionsschutz im Handelsabkommen zwischen EU und USA würde politische Gestaltungsräume dramatisch einschränken   (121)

Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 I)

Ulrich Engelfried: Der zahnlose Sozialstaat. 576 Euro – zu viel für Menschenwürde?   (126)

Udo Kauß: Sozialhilfe – Almosen oder verbrieftes Recht?   (129)

Stefan Soost: Der gesetzliche Mindestlohn   (135)

Anuscheh Farahat: Auf Kollisionskurs: Die Unionsbürgerfreizügigkeit und der Kampf gegen den vermeintlichen »Sozialtourismus«   (139)

Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 III)

Rolf Gössner: Wettrüsten im Informationskrieg der Geheimdienste. Neue Enthüllungen und Erkenntnisse zum NSA-BND-Komplex   (144)

Burkhard Hirsch: Fragen zur Kontrolle der Nachrichtendienste   (149)

Till Müller-Heidelberg: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser   (154)

Peer Stolle: Mit Symbolismus gegen rechte Gewalt. Die Bundesregierung zieht ihre Schlussfolgerungen aus dem NSU-Komplex   (157)

Angela Furmaniak: Der Verfassungsschutz und die Fußball-Fanszene   (162)

Rolf Gössner: Neue Tarnung: »Verfassungsschutz als Dienstleister für Demokratie«. Gefährliche Aufrüstung und halbherzige Reformen statt radikalem Umbau   (166)

Nassim Madjidian: Hamburg: Verdeckte Ermittlerin spähte jahrelang politische Strukturen aus   (170)

Heike Kleffner: Verweigerte Anerkennung: Rassismus als Tatmotiv. Fehlende Konsequenzen aus dem NSU-Komplex   (174)

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere (Art. 20a I)

Ulrike Donat: Atommüll und die Grundrechte kommender Generationen   (179)

Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen (Art. 24 II)
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes (Art. 25)

Carsten Gericke: Deutsche Verantwortung für völkerrechtswidrige Drohnenangriffe. Grundrechtsschutz gegen die Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein   (184)

Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln (Art. 33 V)

Sophie Rotino: Keine schwarzen Schafe. Die Entlassung eines Polizeianwärters wegen rassistischer Äußerungen ist rechtmäßig   (189)

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt (Art. 38 I)

Nils Leopold: Die Vorratsdaten der Abgeordneten: Bundestag fällt beim Datenschutz durch   (193)

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde (Art. 103 II)

Holger Niehaus: Wer bestimmt, was strafbar ist? Zum Vordringen »gubernativer Rechtsetzung« infolge der Europäisierung des Rechts   (197)

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Art. 104 I, II)

Kathrin Mittel: Ist das das Ende der Abschiebungshaft? Deutsche Praxis verstößt gegen Europarecht   (202)

Holger Niehaus: »Warnschussarrest«. Freiheitsentziehung zu Symbolzwecken   (207)

Anhang

  • Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland (Auswahl)   (215)
  • Kurzporträts der herausgebenden Organisationen   (225)
  • Autorinnen, Autoren und Redaktion   (237)
  • Abkürzungen   (243)
  • Sachregister   (247)
nach oben