Beitragsbild Erneuter Anstieg der Staatsleistungen an die Kirchen auf 618 Millionen Euro
Pressemeldungen / Staat / Religion / Weltanschauung / Kritik der Staatsleistungen an Kirchen

Erneuter Anstieg der Staats­leis­tungen an die Kirchen auf 618 Millionen Euro

13. März 2024

Die Staatsleistungen der Länder an die evangelische und die katholische Kirche werden sich in diesem Jahr auf 618,362 Millionen Euro belaufen. Davon soll die evangelische Kirche 364 Millionen Euro, die katholische Kirche 254 Millionen Euro erhalten. Dies ergibt sich aus den Haushaltsplänen der 14 betroffenen Bundesländer, welche die Humanistische Union (HU) regelmäßig seit vielen Jahren auswertet (Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen). Gezahlt werden die Staatsleistungen aus dem Steueraufkommen aller Bürgerinnen und Bürger, auch derjenigen, die keiner Kirche angehören. Die jährliche Steigerung, in diesem Jahr um circa 2,7 Prozent, beruht darauf, dass die Zahlungen der Länder regelmäßig mit dem Anstieg der Beamtenbesoldung anwachsen – ungeachtet der stark sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder. Betrugen die Staatsleistungen etwa im Jahr 1970 noch 122 Millionen Euro bei 91-prozentiger Kirchenmitgliedschaft (in Westdeutschland), so bekommen die Kirchen heute jährlich das Fünffache – bei einer Mitgliedsquote von nur noch 47 Prozent. Insgesamt erhielten die Kirchen allein seit 1949 rund 21,3 Milliarden Euro von den Ländern. Diese Summe ist nicht zweckgebunden und unabhängig von der Kirchensteuer sowie zusätzlichen Finanzmitteln aus staatlichen Zuwendungen an die Kirchen für soziale und karitative Zwecke.

Die Staatsleistungen beruhen auf alten Rechtstiteln, welche allerdings bisher von niemandem, auch nicht von den Kirchen, genauer benannt und beziffert worden sind. Die deutschen Verfassungen fordern schon seit 105 Jahren die Ablösung der Zahlungen: zunächst die Weimarer Reichsverfassung von 1919, später das Grundgesetz von 1949. Der Verfassungsauftrag wird jedoch von Regierungen und Parlamenten des Bundes und der Länder bisher ignoriert. Die Ampelkoalition hat zwar im Koalitionsvertrag von 2021 versprochen, „einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ in einem Grundsätzegesetz zu schaffen. Bisher gibt es aber keinen Gesetzentwurf; es sind noch nicht einmal Überlegungen der Bundesregierung bekannt geworden, auf welche Weise das Versprechen realisiert werden soll. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der zahlungspflichtigen Länder haben schon vor einem Jahr einmütig ihre Absicht bekundet, sich einer Ablösung der Staatsleistungen auch weiterhin zu widersetzen. Es sieht also danach aus, dass die Bürgerinnen und Bürger damit zu rechnen haben, auch weiterhin die Kirchen – entgegen dem Verfassungsauftrag – alimentieren zu müssen.

Für weitere Nachfragen zu den aktuellen Staatsleistungen der Länder an die Kirchen können Sie sich an Johann-Albrecht Haupt wenden. Sie erreichen ihn per E-Mail (jahaupt@gmx.de) oder per Telefon (0160 / 977 369 72).

Dieser Pressemitteilung beigefügt ist

 

Hinweise zu Tabelle 1 (Staatsleistungen des Jahres 2024)

Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen

Spalten 2 – 4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2024.

Sachsen: errechnet: Ansatz minus 1,07 Mio. (jüdische Gemeinden), vom Rest: Ev. K. 96,15 %; Kath. K. 3,85 %.

Spalte 5: Statistisches Bundesamt (20.06.2023).

Spalten 6, 8 – 10: errechnet.

Spalte 7: EKD Kirchenmitgliederzahlen Stand: 31.12.2022 – Kurztabellen (Juni 2023).

Spalte 8: DBK Jahresstatistik 2022 (Stand 28.6.2023).

Hinweise zu Tabelle 2 (Staatsleistungen seit 1949)

Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.

Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.

Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.

Abkürzungen

BW Baden-Württemberg

BY Bayern

BE Berlin

BB Brandenburg

EK Evangelische Kirche

HE Hessen

KK Katholische Kirche

KM Kirchenmitglieder

MV Mecklenburg-Vorpommern

NI Niedersachsen

NW Nordrhein-Westfalen

RP Rheinland-Pfalz

SL Saarland

STL Staatsleistungen

SN Sachsen

ST Sachsen-Anhalt

SH Schleswig-Holstein

TH Thüringen

nach oben