Klima des Terrors. Die informationelle Behandlung von Ausländern verstößt gegen Grundrechte
Thilo Weichert
Grundrechte-Report 2002, S. 36-40
In der kontroversen Diskussion über die Reaktion der Gesetzgebung
auf die Anschläge am 11. September wurde viel über Fingerabdrücke
im Personalausweis, über neue Befugnisse für Polizei
und Geheimdienste, über eine Kontenevidenzzentrale und
über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gesprochen. Über
die informationelle Erfassung von Ausländerinnen und Ausländern
war wenig zu hören, obwohl der größte Teil des «Terrorismusbekämpfungsgesetzes
» genau diese zum Inhalt hat und obwohl
mit diesen Normen schwer wiegende Verstöße gegen die
bundesdeutsche Verfassung verbunden sind. Das Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung, das Ausländerinnen und
Ausländer in gleichem Maße zusteht wie Deutschen, wird Ersteren
vorenthalten, worin zugleich ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes liegt. Gravierend ist auch der
informationelle Eingriff in das Asylgrundrecht. Mangels kritischer
Lobbyarbeit war es dem Bundesinnenminister leicht, ge-
rade diesen Teil politisch gegen den Koalitionspartner durchzusetzen.
Erst in letzter Minute wurden einige Regelungen modifiziert.
Während die Reisepässe und Personalausweise mit biometrischen
Daten von Hand, Finger und/oder Gesicht bei Deutschen
durch einen Gesetzesvorbehalt auf unbefristete Zeit
verschoben werden, erlaubt das Gesetz die Einführung genau
solcher Ausweise für Ausländer, verbunden mit Referenzdateien,
die von der Polizei genutzt werden können.
Zur Herkunftsbestimmung von Ausländern wird eine
Sprachanalyse eingeführt. Hiergegen ist nichts einzuwenden,
wohl aber dagegen, dass diese Sprachprofile zehn Jahre lang
aufbewahrt werden, um der Polizei für Abgleichzwecke
zum Beispiel bei Telefonüberwachungsmaßnahmen zur Verfügung
zu stehen.
Bisher liegen von sämtlichen Flüchtlingen Fingerabdrücke in
einer gesonderten Datei vor, dem Automatisierten Fingerabdruckidentifikationssystem
(AFIS), die von der Polizei im
Einzelfall genutzt werden darf. Künftig werden beim Bundeskriminalamt
von einer erheblich größeren Gruppe von Ausländerinnen
und Ausländern Fingerabdrücke gespeichert, die
ohne jegliche Restriktion zu polizeilichen Zwecken, zum Beispiel
zu Spurenvergleichen, abgeglichen werden dürfen.
Über Visaantragsteller können je nach Vorgabe durch Innen-
und Außenministerium Regelanfragen der Botschaften
und Konsulate bei sämtlichen Sicherheitsbehörden, von den
Geheimdiensten bis zum Bundeskriminalamt, vorgenommen
werden. Die dabei übermittelten Daten können dann dort
weiter aufbewahrt und genutzt werden.
Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörden, vor Erteilung
von Aufenthaltsgenehmigungen von in Deutschland lebenden
Ausländern ebensolche Regelanfragen durchzuführen.
Mit sämtlichen Daten, die beim Ausländerzentralregister
(AZR) vorhanden sind, dürfen nicht nur die Polizeien, sondern
sämtliche Geheimdienste Rasterfahndungen durchführen.
Hierfür ist nicht einmal eine konkrete Gefahr nötig.
Sämtliche Geheimdienste erhalten unbeschränkten direkten
elektronischen Zugriff auf sämtliche Daten des AZR. Die
verfassungsrechtlich geforderte Trennung zwischen der Verwaltung
und den weitgehend kontrollfreien Geheimdiensten
wird dadurch zu Makulatur.
Die größte Zumutung enthielt eine Regelung, die es Ausländer-
und Asylbehörden ohne jegliche Einschränkung auferlegt,
sämtliche als interessant angesehenen Daten an den behördlichen
«Verfassungsschutz» weiterzugeben, zum Beispiel
auch die Begründungen von Asylanträgen. Ebenso sollte es
erlaubt sein, diese Daten an die Polizei- und Geheimdienste
der Heimatstaaten weiterzugeben, wo sie zur politischen
Verfolgung genutzt werden können. Der Verstoß gegen das
Asylgrundrecht liegt bei dieser Regelung geradezu auf der
Hand. Im letzten Augenblick wurde ein Passus aufgenommen,
wonach die Datenweitergabe an ausländische Stellen
darauf beschränkt wird, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung
zur Datenweitergabe besteht und die schutzwürdigen Interessen
der Betroffenen nicht überwiegen.
Terrorismusgefahr geht keinesfalls allein von Ausländerinnen
und Ausländern aus. Die meisten von ihnen halten sich vielmehr
nach bestem Wissen und Gewissen an Recht und Gesetz. Ohne
den Nachweis, dass von Nichtdeutschen pauschal mehr Kriminalität,
mehr Terrorismus oder mehr Gefahr für die Sicherheit
ausginge, werden diese einem Überwachungsregime unterworfen,
das sie ohne konkreten Anlass in Ermittlungen der Geheimdienste
und der Polizei einbezieht. Schon bisher war die Beob
achtungsdichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei Ausländern
etwa 20-mal höher als bei Deutschen. Während die
Deutschen von Polizei und Geheimdiensten noch relativ unbehelligt
sind, werden unsere nichtdeutschen Mitbürgerinnen und
Mitbürger nun absolut dem informationellen Zugriff der
Dienste ausgesetzt.
Als Konsequenz der Sicherheitsgesetze werden sich bei der ausländischen
Bevölkerung Angst, Abwehr und Aggression zumindest
in Bezug auf Polizei und Geheimdienste verbreiten. Es
droht ein Klima, in dem sich terroristische Anschläge gegen
Ausländer und von Ausländern vortrefflich entwickeln können.
Von dem Gesetz geht eher eine Terrorismusgefahr aus, als
dass es diese bekämpft. Das Bestreben, den nichtdeutschen Teil
unserer Bevölkerung in den informationellen Griff zu bekommen,
ist der untaugliche Versuch der Sicherheitsbürokratie,
diesen besser kennen zu lernen. Er wird unweigerlich darin enden,
dass sich weniger angepasste Nichtdeutsche isolieren, ja
abschotten.
Es stellt sich die Frage: Wie soll arabischen Staatsangehörigen
oder Anhängern des Islam klar gemacht werden, Deutschland
verteidige Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
gegen den Terrorismus, wenn gerade ihnen diese Errungenschaften
vorenthalten werden? Wer nicht bereit ist, Menschen
egal welchen Glaubens, welcher Herkunft und welcher Staatsangehörigkeit
die Unschuldsvermutung zuzuerkennen, muss
sich nicht wundern, wenn diese ihrerseits kollektive Vorurteile
gegen «die Deutschen» entwickeln. Die Ausländerinnen und
Ausländer dürfen mit Recht erwarten, von unserem Rechtssystem
nicht mit einem Generalverdacht überzogen und als potenzielle
Kriminelle oder gar Terroristen behandelt zu werden.
Die politische Absicht, die der Bundesinnenminister mit die
sem Gesetz verbindet, ist offensichtlich: Bis zur Bundestagswahl
im September 2002 soll die CDU/ CSU-Opposition im Bereich
der Ausländer- und Sicherheitspolitik keinen Zoll Profilierungsmöglichkeit
im rechten Lager bekommen.
Die Regelungen gehen auch Deutsche an. Zuerst kommt der
neue Biometrie-Pass für Ausländer, dann der für die Deutschen.
Erst werden vom beamteten Verfassungsschutz die Flüchtlinge
erfasst, dann weitere Bevölkerungsgruppen. Erst erfolgt der Zugriff
der Dienste auf das Ausländerzentralregister, dann auf die
Melde-, Bank- oder Reisedaten.
Gegen rechtsstaatliche Ermittlungen wegen einer Terrorismusgefahr
oder einer solchen Straftat ist nichts einzuwenden,
wenn ein konkreter Anfangsverdacht oder tatsächliche Anhaltspunkte
vorliegen, unabhängig davon, ob der oder die
Verdächtige einen ausländischen Pass hat oder nicht. Sämtliche
bisher bekannt gewordenen Erkenntnisse über die Terroristen
vom 11. September basieren offensichtlich auf dem akribischen
Abarbeiten von Spuren und Verdächten. Hier müssen die gesamten
Energien und personellen und technischen Ressourcen unserer
Sicherheitsbehörden konzentriert werden.
Es dürfte unstreitig sein, dass der beste Schutz vor Terrorismus
in der Prävention liegt. Das Gesetz sieht aber keine einzige
Maßnahme sozialer oder technischer Prävention vor, keine
Maßnahme, um das Verständnis für und die Verständigung etwa
unter Christen und Muslimen zu intensivieren. Solche Maßnahmen
wären nicht nur billiger und erfolgreicher; mit ihnen würden
zudem die Grundrechte und der Rechtsstaat nicht beschädigt,
sondern gestärkt.