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Polizei­li­cher Gewal­t­ex­zess im Frankfurter Studie­ren­den­haus

Grundrechte-Report 2007, Seiten 100 – 103

Im Sommer 2006 protestierten und demonstrierten in vielen Bundesländern Studierende und andere gesellschaftliche Gruppen gegen die geplante Einführung von Studiengebühren. Die Demonstranten waren vielerorts so engagiert und entschlossen wie man es bei sozialen Protesten schon lange nicht mehr erlebt hatte. Gegen die Einführung von Studiengebühren entwickelte sich in Hessen eine besonders starke Protestbewegung. Von sich Reden machten jedoch nicht nur die Aktionen gegen die Studiengebühren. Auch das brutale Vorgehen der Polizei gegen die Demonstranten prägten die Ereignisse im Sommer 2006.

In der Nacht zum 22. Juni 2006 feierten Studierende nach einer Spontandemonstration im Studierendenhaus der Uni Frankfurt eine Solidaritätsparty, deren Erlös unter anderem für im Zuge der Proteste entstehende Anwaltskosten dienen sollte. Während die Party in vollem Gange war, sammelten sich auf dem Campus zwei Einheiten der Polizei und umstellten das Studierendenhaus. Die zu später Stunde noch etwa fünfzig anwesenden Studierenden verbarrikadierten sich daraufhin im Gebäude. Der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), Amin Benaissa, der als Hausherr angereist war, um zwischen der Polizei und den Partygästen zu vermitteln, wurde unmittelbar nach seinem Eintreffen gewaltsam mit Kabelbindern gefesselt. Polizeikräfte teilten ihm mit, dass es für die Partygäste ah nun ein fünfminütiges Ultimatum gebe, um sich widerstandslos einer erkennungsdienstlichen behandeln zu lassen. Benaissa begann daraufhin, mit den Partygästen zu verhandeln. Er teilte anschließend den Polizeikräften mit, dass die Studierenden bereit seien, das Gebäude zu verlassen, das Ganze aber etwas länger als fünf Minuten dauern würde. Mit der Begründung, dass die Zeit um sei, begannen die Polizeieinheiten nichtsdestotrotz umgehend mit der Stürmung des Studierendenhauses.

Brutales Vorgehen der Polizei

Die Beamt/innen verschafften sich gewaltsam Zutritt zu den Räumlichkeiten und nahmen fünfzig Personen, inklusive der vom Land Hessen bezahlten Pförtner, fest. Die gesamte Polizeiaktion war durch eine vollkommen unverhältnismäßige Gewaltanwendung gekennzeichnet. Mehrere Zeuginnen berichteten, dass die Anwesenden äußerst brutal auf den Boden geworfen und mit Kabelbindern gefesselt worden seien. Studierende seien mit Faustschlägen – auch ins Gesicht – traktiert worden, einige Studentinnen haben verbale sexuelle Belästigungen über sich ergehen lassen müssen. Ein Betroffener berichtete, dass ein Beamter die um seine Handgelenke geschnürten Kabelbinder noch fester angezogen habe, nachdem er sich darüber beschwert hatte, dass diese ihm die Blutzufuhr zu seiner Hand abschnürten. Ein Student sei die Steintreppen zwischen dem ersten Stock und dem Erdgeschoss des Gebäudes hinunter gestoßen worden. Eine weitere Studentin berichtete, dass ihr Kopf von Polizeibeamten mehrfach auf den Boden geschlagen und sie anschließend an den Füßen mit dem Gesicht durch Glasscherben gezerrt worden sei.

Im weiteren Verlauf der Nacht mussten die Festgenommenen mehrere Stunden in einem eigens errichteten Käfig vor dem Polizeipräsidium verbringen. Einige erzählten, dass sie nicht ausreichend mit Wasser und Nahrung versorgt worden seien. Einem weiteren Studenten wurden von einem anderen Polizeibeamten Schläge angedroht. Auf dem Polizeipräsidium wurden alle Festgenommenen – teilweise mit körperlicher Gewalt – gezwungen, sich zum Zwecke einer Leibesvisitation vollständig zu entkleiden. Zusammengepfercht in viel zu kleinen Zellen – bis zu sechs Personen in Zweipersonenzellen – wurde teilweise sogar die Verrichtung der Notdurft verwehrt. Erst im Laufe des nächsten Tages wurden die Festgenommenen aus dieser unwürdigen Situation nach und nach entlassen.

Polizei­liche Recht­fer­ti­gungs­ver­suche

Zwar hatte die Polizei für den Einsatz noch nachts eine amtsrichterliche Durchsuchungsanordnung erwirkt. Die Begründung für die Stürmungs- und Festnahmeaktion stellte sich bei Lichte betrachtet jedoch als fragwürdig heraus. Angegeben wurden angebliche Sachbeschädigungen auf und in der Umgebung des Universitätscampus, die jedoch nicht näher konkretisiert wurden. Das zweite Argument, das Studierendenhaus sei rechtswidrig besetzt worden, ist nicht nur vage, sondern entbehrt jeder Grundlage. Die Feier fand mit ausdrücklicher Genehmigung des Hausherren statt.

War schon der Anlass für die Polizeiaktion mehr als zweifelhaft, so war ihre Durchführung derart martialisch, dass von der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht mehr die Rede sein kann: Zahlreichen Körperverletzungen, Traumatisierungen, dem Freiheitsentzug von fast fünfzig Personen, darunter Angestellten der Studierendenschaft, der Auflösung einer legalen Versammlung und einem hohen Sachschaden an dem Gebäude der Studierendenschaft steht die Einleitung eines einzigen Ermittlungsverfahrens gegenüber, dessen Ausgang offen ist.

Ebenso fragwürdig wie die Stürmung selbst war das spätere Einsperren der Festgenommenen und die Behandlung auf dem Polizeipräsidium. Wasser und Nahrung vorzuenthalten, die Verrichtung der Notdurft zu verwehren oder Schläge anzudrohen – das sind Methoden, die denen der Folter nahe kommen.

Gegen die Polizeiaktion erhob der AStA der Uni Frankfurt beim Landgericht Frankfurt Beschwerde. Zwar blieb die Beschwerde im Ergebnis erfolglos – jedoch offenbart die Begründung der Gerichtsentscheidung, auf welch wackeligen Füßen das Vorgehen der Polizei stand: Auch das Gericht räumt ein, dass keine »präzise Feststellungen der Zeugen« dazu vorlagen, dass Beschuldigte sich in das Studierendenhaus begeben hätten. Dass die Stürmung des Studierendenhauses dem Ergreifen von Beschuldigten und der Sicherstellung von Beweismitteln dienen würde, ließen die Richter der Polizei dennoch mit wenig überzeugenden Argumenten durchgehen. Die Zeugenaussagen hätten den Schluss nahe gelegt, dass die Beschuldigten sich ins Studierendenhaus begeben hätten.. Aufgrund der »erheblichen Schäden« und da »den Betroffenen seitens der Polizei eine freiwillige Identitätsfeststellung angeboten wurde«, sei die Aktion auch »nicht unverhältnismäßig« gewesen. Aus Sicht der Studierenden stellte sich die Situation jedoch anders dar. Die Bereitschaft der Studierenden, sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen, wurde mit der oben beschriebenen Polizeieskalation beantwortet.

Einschüch­te­rung durch Polizei­ge­walt

Hinter dem massiven Vorgehen der Polizei stand offensichtlich das Kalkül, Studierende einzuschüchtern. Die mutigen und engagierten Proteste der Studierenden gegen die Einführung von Studiengebühren sollen in Zukunft unterbleiben. Leider blieb die erlebte Polizeigewalt bei den Betroffenen tatsächlich nicht ohne Wirkung: Einige trauten sich nach der Polizeiaktion nicht mehr auf Studierendenversammlungen, bei denen mit der Anwesenheit uniformierter Beamtinnen zu rechnen war – das Risiko, unversehens wieder zum Opfer physischer Polizeigewalt zu werden, war ihnen zu hoch. Die Stürmung des Frankfurter Studierendenhauses ist ein düsteres Lehrstück über grundrechtsschädliches Verhalten der Polizei. Eingriffsbefugnisse werden missbraucht, uni Bürgerinnen und Bürger von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zukünftig abzuschrecken. Dies beschädigt nicht nur die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sondern auch die Grundlagen der rechtsstaatlichen Demokratie.

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