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Ein Denkzettel reicht noch nicht - Eine Initiative gegen struk­tu­rellen Rassismus wird krimi­na­li­siert

Grundrechte-Report 2013, Seite 87

Das Amtsgericht Potsdam hat am 26. März 2012 zwei ehemalige Mitarbeiter des Flüchtlingsrates Brandenburg wegen übler Nachrede gemäß § 186 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Rahmen ihrer Mitarbeit beim Flüchtlingsrat Brandenburg hatten die beiden den „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ veröffentlicht und diesen Negativpreis dem Rechtsamt der Stadt Brandenburg an der Havel verliehen. Dem Amtsgericht ging der darin enthaltene Rassimusvorwurf zu weit!

Der Denkzet­tel­fall

Den „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ verleiht der Flüchtlingsrat seit 1997 zum Antirassismustag. Grund für die Verleihung des Denkzettels 2010 war die jahrelange Schikane der Ausländerbehörde und des Rechtsamtes der Stadt Brandenburg gegen den sierra-leonischen Staatsbürger Herrn C. Dieser ist 1999 aus seiner Heimat geflohen. Er ist gehörlos. Als er nach Deutschland kommt, findet er Anschluss in einem Gehörlosenverein und lernt die deutsche Gebärdensprache. In einem Gehörlosensportverein in Berlin spielt er Fußball. Um zu den Spielen nach Berlin zu fahren, muss er aufgrund der Residenzpflicht immer wieder eine Verlassenserlaubnis beantragen. Über zehn Jahre lebt Herr C. so in Deutschland. Sein Asylantrag wird 2002 abgelehnt. Er erhält nur eine Duldung. Die Ausländerbehörde bezweifelt seine Herkunft. Er wird den Botschaften der Länder Sierra Leone, Gambia und Nigeria vorgeführt. Dort soll, so ist es üblich, anhand seiner Sprache, seines Dialekts oder anhand von Stammeskennzeichen seine `wahre´ Herkunft festgestellt werden. Wegen seiner Taubheit können diese üblichen Kriterien gar nicht greifen und es wird deutlich, wie willkürlich die Praxis der Botschaftsvorführung ist. Weiterhin will die Ausländerbehörde Herrn C. nicht glauben und verweigert die Aufenthaltserlaubnis. Diese erhält ein Ausländer nur, wenn er genügend an der Beschaffung seiner Papiere mitgewirkt hat. Wann das der Fall ist, definiert die Ausländerbehörde. Herr C. bleibt ohne Pass und ohne Aufenthaltstitel.

Als Herr C. vor Gericht die Aufenthaltserlaubnis einklagen will, nimmt das Rechtsamt der Stadt Brandenburg an der Havel zu dem Fall Stellung. Die Sachbearbeiterin, die die Stellungnahme verfasst, ist nur die Vertretung. Sie kennt den Fall kaum. Ihr liegt nicht einmal die gesamte Akte der Ausländerbehörde vor. Trotzdem kommt sie zu dem Schluss, Herr C. würde seine Gehörlosigkeit nur vortäuschen und begründet dies schwer nachvollziehbar mit seinen sportlichen Aktivitäten im Gehörlosensportverein. Dort würde er laut Gesagtes verstehen und sich verständigen können. Es liegen mehrere fachärztliche Atteste vor, welche die Gehörlosigkeit von Herrn C. bestätigen. Diese scheint sie zu ignorieren. Außerdem unterstellt sie Herrn C., er beherrsche seine Heimatsprache in Schriftform. Herr C. hat in seiner Heimat nie schreiben gelernt. In Deutschland hat er sich ein wenig Lesen und Schreiben angeeignet, um selbst die Anträge zum Verlassen des Landkreises bei der Ausländerbehörde zu stellen. Das reicht der Sachbearbeiterin aus, ihm auch das Schreiben in seiner Heimatsprache zu unterstellen. Für das Rechtsamt steht damit fest, dass Herr C an seiner Passbeschaffung nicht genügend mitgewirkt hat. Damit kann eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden. Für Herrn C. bleibt unklar, was er tatsächlich noch tun kann.

Rassismus durch Behörden

Für den Flüchtlingsrat ist das Verhalten des Rechtsamtes struktureller Rassismus. Das Rechtsamt und stellvertretend die Sachbearbeiterin diskriminieren Herrn C. durch ihr administratives Handeln. Sie misstrauen grundlos seinen Angaben und verwehren ihm damit einen sicheren Aufenthalt. Die Sachbearbeiterin ist sich dabei keiner Schuld bewusst. Sie handelt ausschließlich als Mitarbeiterin des Amtes und folgt Weisungen, Verordnungen und Gesetzen. Der „Denkzettel für systeminternen und strukturellen Rassismus“ geht daher an das Rechtsamt der Stadt Brandenburg an der Havel. Stellvertretend für das Rechtsamt wird die Sachbearbeiterin genannt, welche die Stellungnahme verfasst hat.

Die Stadt reagiert. Statt dem Rassismusvorwurf nachzugehen und Konsequenzen daraus zu ziehen, geht es der Stadt jedoch vor allem um ihr Ansehen. Dieses wird durch den Denkzettel stark angegriffen. Man will sich nicht in die braune Schmuddelecke drängen lassen. Ein Gespräch mit dem Flüchtlingsrat verläuft ergebnislos. Vor Gericht heißt es von Seiten der Stadt, solange der Denkzettel im Raum steht, kommt eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht in Frage. Es ist offensichtlich, dass beide Dinge nichts miteinander zu tun haben. Der Denkzettel bleibt. Die Sachbearbeiterin erstattet Anzeige. Sie sei nicht rassistisch. Es kommt zur Anklage wegen übler Nachrede. Das Amtsgericht Potsdam verurteilt beide Mitarbeiter zu einer Geldstrafe von je 15 Tagessätzen. Eine Berufung wird nicht zugelassen. Das Bundesverfassungsgericht ist nun angerufen, um für den Schutz der Meinungsfreiheit politischer Akteure zu sorgen.

Krimi­na­li­sie­rung politischer Arbeit

Für das Amtsgericht Potsdam diffamiert der Denkzettel eine Einzelperson in der Öffentlichkeit. Da ist kein Platz für die Meinungsfreiheit politischer Akteure. Das Gericht ignoriert, dass der Denkzettel der Institution und nicht der Sachbearbeiterin verliehen wurde. Ihr Name wird erst am Ende genannt. Das Amtsgericht ignoriert den Protest gegen das Handeln des Rechtsamtes, welcher an vielen Stellen des Denkzettels zum Ausdruck kommt. Als Form des politischen Meinungskampfes fällt der Negativpreis sehr wohl unter die Meinungsfreiheit.

Das Problem des strukturellen Rassismus lässt das Amtsgericht offen. Darauf komme es nicht an. Das Amtsgericht meidet damit den Kern des Denkzettels. Immerhin erkennt das Amtsgericht, dass die Behauptungen im Denkzettel nicht ganz aus der Luft gegriffen sind. Trotzdem sind es nicht das Rechtsamt und die handelnde Sachbearbeiterin, welche ihre Unterstellungen hätten besser prüfen sollen, sondern der Flüchtlingsrat. Zum Schluss ist nicht das Rechtsamt der Stadt, sondern die Ausländerbehörde für die Vielzahl der vorgeworfenen Behandlungen von Herrn C. verantwortlich gewesen. Damit hat das Amtsgericht das Problem des strukturellen Rassismus nicht nur nicht erkannt, sondern fortgeführt. Mit dieser Ignoranz verwehrt das Amtsgericht allen politischen Akteuren, die sich gegen Rassismus stark machen, den politischen Meinungskampf und kriminalisiert ihre Arbeit.

Viele Denkzettel wären nötig

Das Urteil ist ein Rückschlag für das zivile Engagement gegen Rassismus. Es verdeutlicht, dass behördlicher Rassismus in Deutschland immer noch kein Thema sein darf. Zwar findet man seit der Aufdeckung der NSU Morde das Thema Rassismus wieder im öffentlichen Diskurs, Rassismus wird aber weiter als Problem des rechtsextremen Randes, nicht aber als Problem aus der Mitte der Gesellschaft behandelt. Rassismus von Institutionen bleibt ein Tabu. Das Urteil des Amtsgerichts wirkt abschreckend, sich gegen Rassismus zu engagieren. Das ist fatal für die Demokratie in Deutschland. Erfreulicherweise hat sich der Flüchtlingsrat Brandenburg nicht einschüchtern lassen und 2012 wieder einen Denkzettel verliehen, diesmal an den Landrat Karl-Heinz Schröter als  Verantwortlichen für die Kreisverwaltung Oberhavel, welcher die beschlossene Umsetzung von Bargeldzahlungen an Asylbewerber verweigert. Er hätte aber auch an das Amtsgericht Potsdam gehen können.

Literatur

Jäger und Jäger, Das Dispositiv des Institutionellen Rassismus. Eine diskurstheoretische Annäherung, in: Margarete Jäger / Heiko Kaufmann (Hrsg.): Leben unter Vorbehalt, Institutioneller Rassismus in Deutschland, Duisburg 2000

Marion Kraske, Das Kartell der Verharmloser, Wie deutsche Behörden systematisch rechtsextremen Alltagsterror bagatellisieren, Amadeu Antonio Stiftung (Hrsg.), Berlin 2012

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