Grundrechte-Report 2016

Grund­rech­te-Re­port 2016

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Grundrechte-Report 2016Herausgeber: Till Müller-Heidelberg, Elke Steven, Marei Pelzer, Martin Heiming, Heiner Fechner, Rolf Gössner, Holger Niehaus und Kathrin Mittel.

Redaktion: Martin Heiming, Arthur Helwich, Kathrin Mittel, Till Müller-Heidelberg, Holger Niehaus und Elke Steven.

Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Juni 2016, ISBN 978-3-596-03588-5, 224 Seiten, 10.99 Euro

Ein Projekt der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Buch kann über den Buchhandel bezogen oder im Online-Shop der Humanistischen Union bestellt werden.

Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über die Humanistische Union bestellt werden (service@humanistische-union.de).

Vorwort der Herausgeber: 20 Jahre Grundrechte-Report   (13)

Till Müller-Heidelberg: Wer schützt die Verfassung? Vorwort des 1. Grundrechte-Reports 1997   (16)

Martin Kutscha: Grundrechte gegen die Arroganz der Macht –
ein Rückblick auf 20 kämpferische Jahre   (19)

Rolf Gössner: Ausspähen unter Freunden – geht doch! NSA/BND-Affären: systematische Wirtschafts- und Regierungsspionage ohne Gesetz und Recht, ohne Grenzen und Kontrollen   (25)

Ulrike Donat: 20 Jahre versäumte Chancen für eine demokratische
Atommüllpolitik – Rückblick und Ausblick   (31)

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I)

Thomas Nowotny: Ist die Würde des Menschen antastbar?
Altersdiagnostik bei jungen Flüchtlingen   (39)

Philipp Siedenburg: Die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach dem SGB II. Zum Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha   (43)

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I)

Rosemarie Will: Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe, eine verfassungswidrige Grundrechtseinschränkung   (48)

Fredrik Roggan: Nun also doch wieder Generalverdacht. Auch die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte   (53)

Michael Plöse /Volker Eick:Die BodyCam am RoboCop. Peacemaker, Eskalationsfaktor oder Transparenzmaschine?   (57)

Thilo Weichert: Datenübermittlung ins Ausland – Rechtsschutz geht vor. Der EuGH sichert mit der Safe-Harbor-Entscheidung europaweit digitalen Grundrechtsschutz   (61)

Wolfgang Linder: Eine Bio- und Datenbank ohne informationelle Selbstbestimmung   (65)

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Art. 2 II)

Ulrich Engelfried: Gesetzloser Zwang   (70)

Alexander Bosch:Abu Ghraib in Niedersachsen? – Polizeigewalt in
Hannover   (74)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3 I)

Helmut Pollähne: Die Diskriminierung des Europäischen Diskriminierungsverbots. Warum ratifiziert Deutschland das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK nicht?   (79)

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Art. 6 I)

Martin Singe: Die Bundeswehr rekrutiert Minderjährige   (84)

Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates (Art. 7 I)

Thilo Herbert: Streit um ein Stück Stoff in der Schule. Das Bundesverfassungsgericht kippt pauschales Kopftuchverbot   (89)

Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln (Art. 8 I, II)

Ursula Röder: Versammlungen stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Schwarzer Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart   (94)

Elke Steven: »#dankepolizei« – Polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit   (98)

Wolfgang Ehmke: »Unglaublich – aber wahr! Demonstranten als gewaltbereite Extremisten erfasst«   (102)

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet (Art. 9 I, III)

Bodo Ramelow: Einschränkung eines Notwehrrechts mit Verfassungsrang – Das Tarifeinheitsgesetz   (107)

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis
sind unverletzlich (Art. 10 I)

Johannes Feest: Briefüberwachung im Strafvollzug. Unter besonderer Berücksichtigung der Gerichts- und Behördenpost   (114)

Elke Steven: Briefgeheimnis und Meinungsfreiheit   (114)

Die Wohnung ist unverletzlich (Art. 13 I) 

Till Müller-Heidelberg: Ach, diese Richter …   (123)

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a I)

Marei Pelzer: Einhaltung von EU-Asylrecht nicht mehr zeitgemäß?   (127)

Judith Kopp: »Schlepperbekämpfung« im zentralen Mittelmeer:
Fluchtverhinderung mit Kriegsschiffen   (131)

Kathrin Mittel: Dann geh doch zum Arzt … Die gesundheitspolitische Diskriminierung von Migrant*innen   (136)

Timo Reinfrank: Neue Koalition des Hasses. Rassistische Mobilisierung und rechter Terror gegen Flüchtlinge   (140)

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen
Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen
(Art. 19 IV)

Peer Stolle: Auch der rechtswidrige Spitzeleinsatz ist geschützt. Keine Auskunft aus den VS-Akten über das Berliner Sozialforum   (145)

Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 III)

Till Müller-Heidelberg: Beamtete Straftäter – Täter vom Dienst   (150)

Martin Heiming: Provokante Tatprovokation. Gar nicht lustig: listige Lockspitzel   (156)

Rolf Gössner: Bremer Terroralarm: Sicherheits- oder Angstpolitik? Nichts passiert – außer Ermittlungspannen, Grundrechtsverletzungen,
Vertuschungen   (160)

Udo Kauß: Verfassungsschutz in flagranti erwischt!   (165)

Holger Niehaus: Legalize it! Das Cannabis-Strafrecht darf in dieser Form keine Zukunft haben   (169)

Wilhelm Achelpöhler: Die Wiederauferstehung der »Verbannung« als Verwaltungsaktion gegen angebliche Gefährder   (175)

Moritz Asall: Eins zu eins ist jetzt vorbei. Ein starkes Urteil zu  Gefahrengebieten – nur was dann?   (178)

Mara Kunz: Beweisverwertung – Der Zweck heiligt die Mittel? Einmal ist keinmal   (182)

Ulrich von Klinggräff: Polizeikomplott gescheitert. Opfer von Polizeigewalt wehren sich erfolgreich gegen Kriminalisierung   (186)

Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, eines Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erfolgreichen Beweise erhebt (Art.44)

Antonia von der Behrens/ Anna Luczak: Konfetti und der Aufklärungsgruntsatz. Behinderungen in NSU-Verfahren durch die Exekutive   (191)

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Art. 104 I, II) 

Helmut Pollähne: GU für UmF ? Freiheitsentziehende Sonderbehandlung minderjährigen Flüchtlinge   (196)

Holger Niehaus: Auch weiterhin: Nichts Neues aus der Anstalt   (200)

Anhang

Kurzportraits der herausgebenden Organisationen   (207)
Autorinnen, Autoren und Redaktion   (215)
Abkürzungen   (220)
Sachregister   (222)

nach oben