Grundrechte-Report 2022

Grund­rech­te-Re­port 2022

Zur Lage der Bürger- und Menschen­rechte in Deutschland

Herausgegeben von: Benjamin Derin, Andreas Engelmann, Vera Fischer, Rolf Gössner, Wiebke Judith, Hans-Jörg Kreowski, John Philipp Thurn, Rosemarie Will, Michèle Winkler.

Redaktion: Ahmed Abed, Christoph Bruch, Benjamin Derin, Andreas Engelmann, Vera Fischer, Jochen Goerdeler, Martin Heiming, Stefan Hügel, Wiebke Judith, Hans-Jörg Kreowski, Sarah Lincoln, Rebecca Militz, Britta Rabe, John Philipp Thurn, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler.

FISCHER Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M., Mai 2022, ISBN 978-3-596-70805-5, 224 Seiten, 13.00 Euro.

Der Grundrechte-Report 2022 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richtervereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte

Bezugsmöglichkeiten:

Das Buch kann über den Buchhandel bezogen oder (ab dem 18. Mai 2022) im Online-Shop der Humanistischen Union bestellt werden.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort der Herausgeber*innen (15)

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 Absatz 1)

Britta Rabe: 4 m2 Menschenwürde. Die Unterbringung von Strafgefangenen (19)

Sarah Lincoln: Von der Versorgung ausgeschlossen. Der fehlende Zugang zu Gesundheit von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (23)

Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (Artikel 1 Absatz 2)

Miriam Saage-Maaß: Ein überfälliger Schritt. Rechtsverbindliche Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte (29)

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. (Artikel 2 Absatz 1)

Maryam Kamil Abdulsalam: Das Ausländerzentralregister. Kein Datenschutz für Nicht-Deutsche (33)

Stefan Hügel: Pegasus für das Bundeskriminalamt. Einsatz fragwürdiger Spähsoftware durch bundesdeutsche Behörden (37)

Peer Stolle: Datensammelleidenschaft ungebremst. Automatische Kennzeichenerfassung jetzt auch im Strafverfahren (41)

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (Artikel 2 Absatz 2)

Gabriel Noll: Verdrängte grundrechtliche Schutzpflichten für afghanische Ortskräfte. Der Afghanistan-Abzug und die Evakuierung Kabuls (46)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3 Absatz 1 und 3)

Lea Beckmann / Nasime Salehi: Rassismus und Diskriminierung am Wohnungsmarkt. Der Skandal bei der Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau (51)

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Artikel 5 Absatz 1)

Veronika Feicht: SLAPPs: Unterdrückung öffentlicher Beteiligung durch missbräuchliche Klagen (56)

Martin Kutscha: Pressefreiheit – nicht für marxistische Positionen? Die junge Welt am Pranger des Verfassungsschutzes (60)

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. (Artikel 5 Absatz 3)

Andreas Gutmann: Adbusting: Mit Strafverfolgung gegen die Kommunikationsguerilla (65)

Stephanie Schmidt: Behinderung unabhängiger Polizeiforschung (69)

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. (Artikel 8 Absatz 1 und 2)

Antonella Giamattei: Stundenlanger Gewahrsam, Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz, rechtswidrige Personenkontrollen. Die Proteste gegen die Internationale Automobilausstellung in München (74)

Laura Jacobs / Joschka Selinger: Ziviler Ungehorsam der Klimabewegung. Zivilrechtliche Repression nimmt zu (78)

Anna Magdalena Busl: Demonstrationen als polizeilich zu behandelnde Gefahr. Zum neuen Versammlungsgesetz von NRW (82)

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (Artikel 10 Absatz 1)

Sina Ness / Rebecca Militz: Heimliche Beschlagnahme. Unbemerkte Einführung einer verdeckten Ermittlungsbefugnis (87)

Nora Markard / Hannah Gohlke: Staatstrojaner für alle. Unverhältnismäßige Abhörbefugnisse jetzt auch für die Geheimdienste (91)

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. (Artikel 14 Absatz 3)

Tina Keller: Dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet. Der Rechtsstreit um Lützerath (96)

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. (Artikel 15)

Cara Röhner: Ja zur Vergesellschaftung! Berliner:innen stimmen für die Sozialisierung von privaten Wohnungsbeständen (101)

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (Artikel 16a Absatz 1)

Therese Lerchl / Peter von Auer: Realitätsverweigerung bis zuletzt. Abschiebungen nach Afghanistan 2016 bis 2021 (106)

Wiebke Judith: Neue Fluchtroute, alte Festung Europa. Zu den Menschenrechtsverletzungen an der belarussisch-europäischen Grenze (110)

Falko Behrens: Anerkannte »in orbit«. Kein Schutz für Schutzberechtigte (115)

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. (Artikel 19 Absatz 4)

Ulf Buermeyer: Freifahrtschein für die »Notbremse«. Das Verfassungsgericht argumentiert brandgefährlich, wenn es die Verhältnismäßigkeitsprüfung aushöhlt (119)

Kathleen Pauleweit / Louisa Hantsche: Umweltverbandsklagen. Mit starken Anwälten der Natur die Umwelt schützen (123)

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (Artikel 20 Absatz 1)

Selma Gather: »Kein Anlass« zur Vermeidung sozialer Härten? Das Bundesverfassungsgericht zum Berliner »Mietendeckel« (128)

Lisa Riedner: Prekäre Minijobs in der Landwirtschaft. Die Ausdehnung der versicherungsfreien Zeit von Saisonarbeiter*innen auf 102 Tage im Jahr (132)

Vivian Kube: Das Recht auf politische Teilhabe gemeinnütziger Organisationen. Die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft werden enger (136)

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (Artikel 20 Absatz 3)

Sarah Praunsmändel: Gefahr für den Rechtsstaat: rechtsradikale Polizist:innen (141)

Till Müller-Heidelberg: Rettet uns mal wieder der »Verfassungsschutz«? (145)

Michèle Winkler: Rechtswidrige Räumung des Hambacher Waldes. Vom symbolischen Wert einer Verwaltungsgerichtsentscheidung (149)

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Artikel 20a)

Rosemarie Will: Klimaschutz durch Verfassungsbeschwerden (154)

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. (Artikel 21 Absatz 1)

Rolf Gössner: Verfassungswidrige Nichtzulassung zur Bundestagswahl 2021. Bundesverfassungsgericht erkennt DKP als wahlvorschlagsberechtigt an (159)

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. (Artikel 25)

Martin Singe: Die Atombomben in der Eifel verletzen Völkerrecht. Deutschland muss dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten (163)

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. (Artikel 34)

Leander Beinlich / Paulina Starski: Die Grundrechte im Auslandseinsatz. Haftung für Völkerrechtsverletzungen durch die Bundeswehr? (168)

Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (Artikel 101 Absatz 1)

John Philipp Thurn: »Stoppt die Invasion«. Richterliche Befangenheit und Rechte in der Justiz (173)

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (Artikel 103 Absatz 2)

Joachim Renzikowski: Fragwürdige Puppenspiele. Eine Kritik des neuen § 184 l Strafgesetzbuch (178)

Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. (Artikel 103 Absatz 3)

Benjamin Derin: Erleichterte Wiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener. Verbot der Mehrfachverfolgung in Bedrängnis (182)

Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. (Artikel 109 Absatz 3)

Rainer Land: Die Schuldenbremse verhindert das Erreichen der Klimaziele (187)

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. (Artikel 140)

Kirsten Wiese: Keine Verbesserung der Tarife in der Altenpflege wegen der Caritas (192)

Anhang

  • Kurzporträts der herausgebenden Organisationen (199)
  • Autor*innen, Herausgeber*innen und Redaktionsmitglieder (209)
  • Abkürzungen (216)
  • Sachregister (219)
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