Grundrechte-Report 2026

Grund­rech­te-Re­port 2026

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will und Michèle Winkler.

Redaktion: Peter von Auer, Carla Bruhm, Nina Diarra, Charlotte Ellinghaus, Claus Förster, Ernst Fricke, Anna Gilsbach, Franziska Görlitz, Stefan Hügel, Athena Möller, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, John Philipp Thurn, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler.

Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.

Ein Projekt der Humanistischen Union, des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen, des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von PRO ASYL, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Buch kann über den Buchhandel bezogen oder (ab dem 27. Mai 2026) im Online-Shop der Humanistischen Union bestellt werden.

Vorwort der Herausgeber*innen (15)

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Artikel 1 Absatz 1)

Louisa Hadadi: Deutschland und der US-Drohnenkrieg Verantwortlichkeit für Völkerrechtsverstöße anderer Staaten im Ausland? (21)

Thomas Galli: Grundrecht auf Sterbehilfe in Haft? (25)

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. (Artikel 2 Absatz 1)

Elke Steven: Mit der elektronischen Patientenakte Grundrechte aushebeln (30)

Athena Möller: Wanted Dead or Alive. Virtuelle Brandmarkung durch Polizei und Staatsanwaltschaft (34)

Lea Rabe: Grundrechtsschutz vor oder mit automatisierter Datenanalyse? (39)

Davy Wang / Sebastian Salzmann: Zwischen altem Recht und neuer Technik. Unzureichende Grenzen für polizeiliche Handyauswertung (43)

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Artikel 2 Absatz 2)

Michèle Winkler: Kinder in der Schusslinie. Vom Ringen um Aufklärung und Konsequenzen nach
staatlicher Gewalt (47)

Paula Zimmermann: Auf Biegen und Brechen. Polizei an der Schmerzgrenze (51)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Artikel 3 Absatz 1)

Einar Aufurth / Carolin Kaufmann / Lukas Theune: Opfer erster Klasse. Polizeibeamt*innen als Opfer in Strafverfahren (56)

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3 Absatz 3)

Bianca Rohde: Frauen in Teilzeit. Geschlechterdiskriminierende Zuschlagsregelung in Tarifverträgen (61)

Levin Reichmann / Hannah Weisbach / Dyana Rezene / Nicole Bögelein: »Nicht jeder Konsument rechter Propaganda hat ein rechtes Weltbild.« Rassistische Morde vor Gericht (65)

Shino Ibold: Kopftuchverbote in der Justiz. Neutralität um den Preis des verfassungsrechtlichen
Gleichheitsversprechens? (69)

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (Artikel 4 Absatz 1)

Rosemarie Will: Der Fall »Egenberger«. Ein »Pyrrhussieg« für die kirchlichen Arbeitgeber (75)

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. (Artikel 4 Absatz 3)

Martin Singe: Im Kriegsfall: Verweigerer an die Front? Der Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an (80)

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Artikel 5 Absatz 1)

Nicola Bier: Sieg für die Pressefreiheit oder Freibrief für Hetze? Das Compact-Verbot vor Gericht (85)

Franziska Drohsel: Marx und die Verfassungswidrigkeit (89)

Clemens Arzt: Meinungsfreiheit in Sachen Palästina polizeilich
boykottiert. Verbot der politischen Betätigung eines Ausländers (93)

Jessica Grimm: Meinungsfreiheit unter Vorbehalt Strafverfolgung palästinasolidarischer Proteste (98)

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. (Artikel 5 Absatz 3)

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (Artikel 6 Absatz 1)

Elisa Costadura / Therese Herrmann: Unzumutbare Familientrennung. Verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken zur Aussetzung des Familiennachzugs (103)

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (Artikel 8 Absatz 1)

Ali Ighreiz: Freiheit für Palästina oder فلسطين حرة? Das Arabisch-Verbot der Berliner Polizei auf propalästinensischen Versammlungen (108)

Laura Herbster: Schutz nur im Einzelfall erlaubt. Schutzwaffen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (112)

Claus Förster: Ist eine Gegendemonstration eine »grobe Störung«? (116)

Saskia Piotrowski: »Rheinmetall Entwaffnen« gewaltsam gestoppt. Polizei löst Friedensdemo rechtswidrig auf (121)

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (Artikel 9 Absatz 1)

Bettina Lösch / Holger Oppenhäuser: Neutralitätsforderungen an die Zivilgesellschaft (126)

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. (Artikel 9 Absatz 3)

Daniel Ulber: Zwischen Gestaltungsmacht und Kontrollfreiheit. Karlsruhe stärkt die Tarifautonomie auf Kosten des Rechtsschutzes (130)

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (Artikel 10 Absatz 1)

Franziska Görlitz: Spähsoftware, Smartphone-Schutz und Sicherheitslücken. Die Trojaner-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (135)

Sven Kersten: Grenzenloses Surfen im Internet? Zur Überwachung der Internetnutzung im
Ermittlungsverfahren (139)

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (Artikel 12 Absatz 1)

Johanna Kaufmann / Hubert Thiermeyer: Wenn der Sonntag schuften lernt. Bayern zapft den Ruhetag an (144)

Charlotte Ellinghaus: Wehrhafte statt plurale Demokratie. Gesinnungskontrolle im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz (148)

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. (Artikel 12a Absatz 1)

Lennart Armbrust: Umfassende Maßnahmen zur »Kriegstüchtigkeit«. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (153)

Die Wohnung ist unverletzlich. (Artikel 13 Absatz 1)

Eva Bredow: Razzia bei Radio Dreyeckland-Redakteur verfassungswidrig. Karlsruhe stärkt Rundfunkfreiheit, Grundrechtsschutz von Verlinkungen bleibt offen (158)

Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (Artikel 14 Absatz 1 und 2)

Franziska Brachthäuser: Kündigung, Räumung und Grundrechte. Zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Wohnens in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (162)

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. (Artikel 15)

Timo Laven: Ein neues Kapitel der Vergesellschaftung. »Deutsche Wohnen & Co enteignen« präsentiert Gesetzesentwurf (167)

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (Artikel 16a Absatz 1)

Matthias Lehnert: Versprochen, gebrochen – Rechtsstaat torpediert Bundesregierung bricht Aufnahmezusagen für Afghan*innen (172)

No-Border-Netzwerk: Ein rechtliches Nichts. Phantasiepapiere der Ausländerbehörden »unterhalb der Duldung« (176)

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (Artikel 20 Absatz 1)

Daniel Weidmann: Ein Fürstentum in Brandenburg? Tesla ignoriert die sozialen Rechte der Belegschaft in Grünheide (181)

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (Artikel 20 Absatz 3)

Robert Nestler: Zurückweisungen an der Grenze – immer noch rechtswidrig (186)

Max Putzer / John Philipp Thurn: Der Einzelfall und Volkes Wille. Wie die Justiz delegitimiert wird (190)

Julius Engel: Abschiebung auf bloßen Verdacht. Zur Aufenthaltsbeendigung nicht verurteilter Ausländer*innen im Zuge propalästinensischer Proteste (195)

Benjamin Derin: Was nicht passt, wird passend gemacht. Zur Verwendung von Erkenntnissen aus dem ANOMKomplex in deutschen Strafverfahren (199)

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Artikel 20a)

Francesca Mascha Klein: Unternehmen mit hohen Emissionen haftbar für die
Folgen der Klimakrise (204)

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. (Artikel 26 Absatz 1)

Andreas Engelmann: Gefechtserfolge bei der Kriegstüchtigkeit. Das Sonderverfassungsrecht für Aufrüstung wird ausgebaut (208)

Anhang

  • Kurzporträts der herausgebenden Organisationen (217)
  • Autor*innen, Herausgeber*innen und Redaktionsmitglieder (227)
  • Abkürzungen (234)
  • Sachregister (236)
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