Anwälte für Opfer rechter Gewalt
Mitteilung Nr. 173, S. 23
Zu den rechtsstaatlichen Garantien gehört, daß ausnahmslos jeder Straftäter Anspruch hat auf eine qualifizierte und engagierte Verteidigung. Dies gilt völlig selbstverständlich auch für rechtsextreme Gewalttäter; auch diesen wird eine (Pflicht-) Verteidigung gestellt. Doch wer hilft den Opfern? Rechte Gewalttaten richten sich häufig gegen sozial Schwache und Ausgegrenzte, die oft nur ungenügend über ihre Rechte informiert sind. Nicht selten scheuen diese Menschen den Weg zum Anwalt, weil sie die damit verbundenen Kosten nicht tragen können. Doch ohne Rechtsrat drohen Rechtsverluste. Dies zu ändern, hat sich eine beispielhafte Initiative des Deutschen Anwaltsvereines vorgenommen, um ein Zeichen zu setzen gegen Rechtsextremismus und Gewalt: Schnelle und unbürokratische Hilfe für die Opfer rechtsextremer Gewalttaten. Nach einer Pressemitteilung des Berliner Anwaltsvereines (RA Ulrich Schellenberg) wurde eine Stiftung DAV contra Rechtsextremismus und Gewalt errichtet. Die Erträge der dauerhaft angelegten Mittel nähren einen Hilfsfonds, aus dem die Kosten für Rechtsberatung und -vertretung der Opfer getragen werden. Der Berliner und der Brandenburger Anwaltsverein haben gemeinsam ein lokales Spendenkonto eingerichtet (Deutsche Bank 24 AG, BLZ 100 700 24 Konto 242001) und rufen alle Anwälte, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die diese Aktion unterstützen wollen, zu Spenden auf. Das Modell funktioniert so: Wer Opfer rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalt geworden ist, wendet sich an eine Anwältin oder einen Anwalt seines Vertrauens, der sich unmittelbar an die Stiftung über die Geschäftsstelle des DAV (Littenstr. 11, 10179 Berlin, Tel. 726152-0) wendet. Von dort erhält der Anwalt einen Kostenvorschuß von DM 600,–, wenn er darlegt, daß er ein Opfer rechtsextremistischer oder politisch motivierter Gewalt vertritt. Wer keine Anwältin oder Anwalt seines Vertrauens kennt, kann sich direkt an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereines wenden. Er erhält von dort Informationen über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die seine Vertretung übernehmen. Nach Abschluß des Mandates rechnet der Anwalt die Gebühren nach den gesetzlichen Vorschriften ab und reicht die Kostenrechnung bei der Stiftung ein. Ihm werden von dort die Kosten erstattet, die nicht von Dritten getragen werden, beispielsweise durch Prozeßkostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung.
Tobias Baur