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Aufruf zur Beitrags­zah­lung

Mitteilungen12/2005Seite 26

Mitteiungen Nr. 191, S.26

Die Humanistische Union lebt von der finanziellen Unterstützung ihrer Mitglieder. Ein Blick in die Haushalte der letzten Jahre zeigt, dass die Einnahmen der HU zu 72% aus den Beiträgen unserer Mitglieder stammen, weitere 11% kommen durch zusätzliche Spenden aus den eigenen Reihen zusammen. Die Eigenfinanzierung sichert die Unabhängigkeit unserer Bürgerrechtsarbeit. Sie bedeutet aber auch, dass die Humanistische Union finanziell nur dann überleben kann, wenn sie genügend Mitglieder findet und diese auch regelmäßig ihre Beiträge zahlen.

Fehlende Beitragszahlungen sind in den letzten Jahren zunehmend zum Problem geworden. Derzeit haben wir Beitragsschulden in Höhe von über 14.000 Euro. Bei allen Sparmaßnahmen, die der Bundesvorstand und die Geschäftsstelle in den vergangenen Jahren eingeleitet haben, ist das eine Summe, die wir nicht ohne Weiteres verschmerzen können. Deshalb möchten wir an dieser Stelle dringends an diejenigen appellieren, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind: Bitte überweisen Sie umgehend Ihre Mitgliedsbeiträge!

Wir können sehr gut verstehen, dass manche von Arbeitslosigkeit, prekären Arbeitsverhältnissen oder Altersarmut betroffen sind. In solchen Notlagen besteht die Möglichkeit, einen reduzierten Beitragssatz (30,-/60,- Euro jährlich) zu vereinbaren. In besonderen Fällen können wir auch eine vorübergehende Stundung Ihrer Beitragsschulden oder eine schrittweise Bezahlung vereinbaren. Dazu genügt ein einfacher Anruf in der Bundesgeschäftsstelle (Sven Lüders, Telefon 030 / 204 502 56).

Der Bundesvorstand hat auf seiner Sitzung im Oktober darüber beraten, wie wir künftig mit säumigen BeitragszahlerInnen umgehen wollen. Nach einer ausführlichen Diskussion wurde beschlossen, bei längeren, über mehrere Jahre offenen Beitragsforderungen, in Zukunft von § 17 Absatz 8 unserer Satzung Gebrauch zu machen und die Mitgliedschaft in der Humanistischen Union zu beenden. Außerdem behält sich der Bundesvorstand das Recht vor, die fehlenden Beiträge notfalls per Mahnverfahren einzufordern. Damit es nicht so weit kommt, genügt – alternativ zur Begleichung der Beitragsschulden – ein Anruf in der Geschäftsstelle, um eine für Sie und uns tragbare Lösung zu vereinbaren.

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