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Der Grund­rech­te-Re­port 2001 ist da!

Mitteilungen06/2001Seite 54

Mitteilung Nr. 174, S. 54

HU-Mitglieder halten ihn bereits in den Händen: Zum Verfassungstag ist zum fünften (!) Mal der Bericht der vier Bürgerrechtsorganisa-tionen Humanistische Union, Gustav-Heinemann-Initiative, Komitee für Grundrechte und Demokratie und Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland erschienen.

Der bei Rowohlt-Verlag erschienene Band enthält knapp 40 Beiträge namhafter Autorinnen und Autoren aus dem gesamten Spektrum des Bürgerengagements; sie zeigen anhand von konkreten Fällen Verstöße, Versäumnisse und Defizite auf, die in der Regel von staatlichen Organen zu verantworten sind. Bei der Lektüre wird klar, dass die rot-grüne Bundesregierung viele Versprechen auf dem Gebiet der Bürgerrechte nicht gehalten hat.

Zu den gravierenden Verletzungen der Menschenwürde ist die Verwahrung von Menschen in Käfigen zu zählen. Die Polizei hat in Hannover und Dortmund sogenannte mobile Sammelzellen für Personen benutzt, die z. B. im Kontext von Demonstrationen in Gewahrsam genommen werden, meistens ohne dass ihnen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden können. Eine Breitseite bürgerrechtlicher Kritik erfährt die offensichtliche Unfähigkeit des Staates, die Rechte und Würde von Personen und Minderheiten gegen rechtsradikale Gewalt zu schützen. Das Übersehen rechtsradikaler Gewaltausübung durch Staatsorgane vollzieht sich sowohl bei der stillschweigenden Duldung sogenannter „befreiter nationaler Zonen“ wie auch bei der Unfähigkeit der Behörden, der Öffentlichkeit eine plausible und umfassende Statistik und Aufklärung über rechtsradikale Straftaten zu übergeben. Vor allem Migranten sind in besonderer Weise von Schutz- und Rechtlosigkeit betroffen. Dazu zählt auch, dass im Kontext von Abschiebeverfahren immer stärker der Gebrauch von öffentlicher Gewalt bis hin zum möglicherweise leichtfertig in Kauf genommenen Tod anzuklagen ist. Vorurteile und rassistische Kontrollraster finden sich auch in Bayern, wenn im Rahmen der Schleierfahndung ganz offensichtlich aus der Durchschnittswahrnehmung herausfallende Migrantinnen und Migranten ohne Grund einer Verdächtigung und verschärften Kontrolle ausgesetzt werden. Die bürgerrechtliche Kritik gilt auch der Tatsache, dass die Bundesregierung immer noch nicht die Kinderrechtskonvention der UN unterzeichnet und anerkannt hat und damit in vielerlei Hinsicht die Völkerrechtsnormen für eine besonders schutzwürdige Gruppe, die Kinderflüchtlinge, nicht einhält.

Manche Skandale haben im Rechtsstaat Bundesrepublik eine jahrzehntelange Kontinuität, wie der ehemalige NRW-Minister Diether Posser am Beispiel des „Zeugens vom Hörensagen“ nachweist. An verschiedensten Beispielen zeigen die Autorinnen und Autoren, dass es immer wieder zu bürgerrechtlich nicht legitimierbaren Einschränkungen der Aufenthalts, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit kommt, weil andere Güter höher bewertet werden als die grundrechtlich verbürgte Freizügigkeit und Meinungsfreiheit.

Mit einer Chronik der Ereignisse des Jahres 2000, Adressen von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen und einem Sachregister hat der Band auch weiteren praktischen Wert.

Der „Grundrechte-Report 2001 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“, herausgegeben von Till Müller-Heidelberg, Ulrich Finckh, Elke Steven und Bela Rogalla ist erschienen im Rowohlt-Taschenbuch-Verlag (Reihe „rororo aktuell“) und kostet 16.90 DM. Kontakt zur Redaktion (Marei Pelzer, Katharina Ahrendts) über: HU-Bundesgeschäftsstelle Tel. 030-204 502-56 (Fax: 57)        E-mail: info@humanistische-union.de Norbert Reichling, Paul Ciupke

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