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Gegen Rechts­dem­agogie überall

Mitteilung Nr. 170, S. 47

Zur Pressemitteilung der HU vom 11.2.2000: „Haider nicht zum Märtyrer machen“

Wie kommt es eigentlich, daß die HU durch ihren Pressesprecher Position dagegen bezieht, daß die anderen 14 EU-Länder beschlossen haben, einige harmlose, symbolische diplomatische Aktionen gegen die neue Koalitätsregierung in Österreich zu unternehmen? Obwohl die ganze Angelegenheit eigentlich kein Fall für die HU ist, hätte ich es eher verstanden, wenn sie sich darüber empört hätte, daß eine konservative Partei wie die ÖVP, die nach rechts immer besser abgegrenzt war als ihre Schwesterpartei in der BRD, nicht davor zurückscheut, eine tendenziell neonazistische Partei wie die FPÖ durch Regierungsbeteiligung hoffähig zu machen.

Die HU braucht sich nicht dafür einsetzen, daß die Souveränität Österreichs „respektiert“ wird: Die hat niemand angegriffen. Die übrigen EU-Regierungen haben nur von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre Mißbilligung einer derartigen Koalition diplomatisch zum Ausdruck zu bringen. Sollte sich daraus eine dauerhafte gemeinsame Norm der europäischen Parteien der Mitte entwickeln, wonach derartige Koalitionen tabu sind, so wäre dies sicher gut für Europa. In Österreich selbst hat das Boykottchen keine unerwünschten Nebenwirkungen: Seit Antritt der neuen Koalition, die von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird, hat die ÖVP in den Meinungsumfragen rasant an Zustimmung eingebüßt und die FPÖ ein bißchen; eine Tendenz, die angesichts der bevorstehenden Kürzungen im Sozialbereich erst einmal anhalten wird.

Rechtsextremer Politik solle man mit Argumenten begegnen. Einverstanden. Das könnte damit beginnen, daß man sie nicht als rechtspopulistisch verniedlicht, sondern korrekt als rechtsdema-gogisch bezeichnet, und daß man gegen die Diskriminierung von Minderheiten und für die Unterbindung von öffentlichen Hetzkampagnen gegen Ausländer eintritt. Richtig ist auch, daß auf diesem Gebiet in Deutschland einiges zu tun ist und daß das Asylbewerberleistungsgesetz zusammen mit dem Arbeitsverbot für geduldete Flüchtlinge in Deutschland ein geächtetes Subproletariat herstellt, das dann den Angriffen der Rechten ausgeliefert wird. Hat denn einer unserer schlauen HU-Anwälte schon einmal über eine Prozeßtaktik nachgedacht, die das Verfassungsgericht dazu veranlassen könnte, die Praxis zu korrigieren, wonach man im Sozialstaat Bundesrepublik Menschen dauerhaft 30% unterhalb der offiziellen Armutsgrenze dahinvegetieren läßt? Mit einem freundlichen „Vorschlag“ an die Politik wird es da jedenfalls nicht getan sein.

                                                                             Michaela v. Freyhold

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