HU verurteilt verfassungswidrige Einkesselung bei Blockupy in Frankfurt
Mitteilungen Nr. 221 (2/2013) S.9
Die bundesweite Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union in Frankfurt verurteilt die Einkesselung von Blockupy- Demonstrierenden durch die Polizei. Darin sieht die HU eine massive Verletzung des verfassungsmäßig garantierten Demonstrationsrecht aller Teilnehmenden. Der gesamte Zug wird daran gehindert, gemeinsam den von den Verwaltungsgerichten bestätigten Weg zu nehmen.
Obwohl mehrere Busse der Anreisenden stundenlang durch die Polizei aufgehalten worden waren, sind die Veranstaltungen nach Bekunden aller, inklusive der Polizei, am Freitag weitgehend friedlich verlaufen. Das einschüchternde Verhalten der Polizei am Samstag widerspricht hingegen jeglicher Verhältnismäßigkeit.
Offensichtlich hat die Einsatzleitung aus der Kritik an ihrem eskalierenden Vorgehen 2012 nichts gelernt. Der bayerische Verfassungsrichter Dr. Klaus Hahnzog weist darauf hin, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie ist.
Initiativantrag einer Arbeitsgruppe
Abstimmung: einstimmig angenommen