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Mitteilung Nr. 172, S. 82

An den Präsidenten des Konventes
zur Erarbeitung der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union
Herrn Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Dr. hc. mult. Roman Herzog
Rat der Europäischen Union
Sekretariat des Konventes
175 rue de la Loi
B-1048 Brüssel

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Herzog, ……………………………………….. 26. September 2000

wie Sie wissen, sind Ausbau und Verteidigung der Grundrechte Haupttätigkeitsfeld der ältesten deutschen Bürgerrechtsorganisa-tion, der Humanistischen Union, seit ihrer Gründung im Jahre 1961. Deshalb verfolgen wir auch sehr intensiv die Arbeiten an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und haben hierzu im Rahmen der Netzwerkorganisation von Bürgerrechtsorganisationen, nämlich im Rahmen des Forum Menschenrechte, Positionen erarbeitet.
Uns liegt das Schreiben der Weltunion der Katholischen Frauenver-bände an Sie vom 5.9.2000 vor, mit dem die Aufnahme eines Bezuges auf Gott in die Europäische Grundrechtecharta gefordert wird. Ihnen ist sicherlich bekannt, die Forderung des Theologen Dr. Wolfgang Ullmann, MdEP, auf Streichung des Gottesbezuges in der Präambel des Grundgesetzes. Mit diesem Hinweis wollen wir deutlich machen, daß die Streichung der Bezugnahme auf Gott in einer staatlichen Verfassung überhaupt nichts mit z.B. Kirchenfeindlichkeit zu tun hat, sondern lediglich zur Kenntnis nimmt, daß unser Staat – und dasselbe gilt für die Europäische Union – religiös neutral zu sein hat, wenn er alle seine Bürgerinnen und Bürger integrieren will. In der großen Europäischen Union ist dies noch wichtiger und zwingender als in Deutschland. Wir bitten Sie daher, Sorge dafür zu tragen, daß in eine europäische Grundrechtecharta keinesfalls ein Bezug auf Gott aufgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Till Müller-Heidelberg                                                 Bundesvorsitzender der Humanistischen Union

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