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Landes­ver­band Hamburg: Veran­stal­tungen zu Straf­vollzug und Sterbehilfe

Mitteilungen20004/2008Seite 28

Mitteilungen Nr. 200, Seite 28

(SL) Am 21. November 2007 diskutierten etwa 50 Zuhörer gemeinsam mit Dietrich Mett, dem früheren Präsidenten des Oberlandesgerichts und jetzigen Vorsitzender des Forums Hamburger Straffälligenhilfe e.V., über „Justizvollzug als Strafanstalt?“. In seinem Vortrag widmete sich der Referent vor allem der Reform des Hamburger Strafvollzugs, wie sie vom ehemaligen Justizsenator Roger Kusch vorangetrieben wurde. Nach dessen Vollzugsdenken lohne es sich nicht, für bestimmte Tätergruppen die mit resozialisierenden Maßnahmen (z.B. Freigang) verbundenen Risiken einzugehen. Die Haftzeit soll vielmehr dazu genutzt werden, die Öffentlichkeit vor diesen Tätern zu sichern. Diese Hamburger Linie zeige sich im Entwurf des neuen hamburgischen Strafvollzugsgesetzes.

Am 12. Dezember 2007 stellte Rosemarie Will auf einer Veranstaltung des Landesverbandes die Forderungen der Humanistischen Union zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und der Legalisierung aktiver Sterbehilfe vor. Die gegenwärtige Diskussion um drei Gesetzentwürfe übersehe, dass eine strafrechtliche Klärung der zulässigen Formen von Sterbehilfe dringend notwendig und vom Bundesgerichtshof bereits angemahnt worden sei. In der Diskussion wurden die verschiedenen Facetten des Themas Sterbehilfe deutlich. Betroffene schilderten ihre persönliche erlebte Problematik mit Partnern und Verwandten; ebenso gab es philosophische Erwägungen, ob eine sprachliche Äußerung in einer Patientenverfügung den konkreten Diskurs ersetzen kann.

Ausführliche Berichte zu den beiden Veranstaltungen finden sich unter den folgenden Verweisen:

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