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Rechts­po­li­ti­sche Stellung­nahmen

Mitteilungen20004/2008Seite 25

Mitteilungen Nr. 200, S. 25/26

(SL) Die Humanistische Union bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2008, das strafrechtliche Verbot des Beischlafes unter leiblichen Geschwistern aufrecht zu erhalten (2 BvR 392/07). Die angegriffene Strafnorm ( § 173 Abs. 2 S. 2 StGB) verfolge nicht das Ziel, Ehe und Familie zu schützen. Mit  ihr werde nur der Beischlaf zwischen gleichgeschlechtlichen, volljährigen Geschwistern verfolgt. Außerdem ziele das Inzestverbot gerade nicht auf den Schutz vor familiär bedingten Abhängigkeiten, da nach geltender Rechtslage auch der freiverantwortliche Beischlaf unter Geschwistern strafbar sei. Besonders kritisch sieht die Humanistische Union, dass die Mehrheit des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts auch sog. eugenische Gründe – mögliche Erbschäden bei Kindern, die aus einer Inzestbeziehung hervorgehen – zur Begründung für die Aufrechterhaltung des Verbots heranzog. Folgt man der Begründung der Verfassungsrichter, wäre die Vermeidung einer möglicherweise erhöhten Gefahr von Erbschäden bei Kindern ein legitimer Zweck des Strafrechts. Dann wäre es aus verfassungsrechtlicher Sicht ebenso möglich, die Zeugung von Kindern durch Personen mit bestimmten Erbkrankheiten unter Strafe zu stellen oder ein Kinderzeugungsverbot für ältere Frauen zu erlassen. Die Humanistische Union schließt sich hier den ethischen Bedenken an, auf die der Richter Hassemer in seinem abweichenden Votum hinweist.

In einer gemeinsamen Stellungnahme hat sich die Humanistische Union gegen die geplante Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgesprochen. Unabhängig von der Entwicklung der Jugendkriminalität müsse berücksichtigt werden, dass harte Strafen und frühe Sanktionen Kriminalität nicht reduzieren, sondern befördern. Rückfallquoten von über 70 % bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wie der Jugendstrafe und dem Jugendarrest sprechen eine eindeutige Sprache und verdeutlichen deren negativen Einfluss auf die Entwicklung junger Menschen. Die Humanistische Union fordert deshalb

  • die Abschaffung des Jugendarrestes als völlig untauglichem Mittel zur positiven Einflussnahme auf Jugendliche und Heranwachsende,
  • die Begrenzung der Jugendstrafe auf ganz seltene Ausnahmefälle und die Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs zum Angebotsvollzug,
  • die verstärkte Einstellung von Strafverfahren gegen Jugendliche (Diversion).

Die ausführlichen Stellungnahmen sind zu finden unter:

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