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Schles­wig-Hol­stein: Versamm­lungs­frei­heits­recht

Mitteilungen215/21606/2012Seite 41

Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 41

Burckhard Nedden hat für die Humanistische Union eine Stellungnahme zu dem Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz der Versammlungsfreiheit für das Land Schleswig-Holstein“ (Drs. 17/1955) der bündnisgrünen Landtagsfraktion erarbeitet. Die Grünen hatten darin versucht – entgegen dem Trend anderer Bundesländer – ein Gesetz zu erarbeiten, das ein weitgehend versammlungsfreundliches und bürgernahes Landesversammlungsrecht begründet.

Dieser Versuch ist nur teilweise geglückt – so das Fazit der HU-Stellungnahme. Positiv zu vermerken ist, dass der Entwurf zahlreiche Schikanen vermeidet, etwa die Anzeigepflicht für Kleinstversammlungen; die Beschränkung des „Vermummungsverbots“ auf ein Verbot von Uniformen; dass die Zulässigkeit öffentlicher Plätze im Privatbesitz für Demonstrationen ausdrücklich geregelt wird; dass Versammlungsbehörde und Polizei zu transparenten, kooperativen und deeskalierenden Handeln verpflichtet werden.

Zudem versucht der Entwurf, den Status unabhängiger Demonstrationsbeobachter/innen gesetzlich abzusichern. Das dafür vorgesehene Akkreditierungsverfahren schießt nach Auffassung der HU jedoch übers Ziel hinaus. Kritisch wird auch eine obligatorische Vorab-Unterrichtung des Parlaments über bevorstehende Großdemonstrationen bewertet. Sie könnte unnötigen Streit um die politische Bewertung von Versammlungen entfachen und in der Praxis zu Diskussionen bzw. Verzögerungen in der Genehmigung führen. Skeptisch wird auch die vorgeschlagene Einschränkung von Versammlungen gesehen, die Formen der Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen. Die Versammlungsfreiheit gilt nach Ansicht der HU auch für abwegige und minoritäre Meinungen.

Die HU-Stellungnahme ist hier abrufbar (PDF).

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