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Ressort­pla­nung: Infor­ma­ti­ons­frei­heit – Direkte Demokratie – Parti­zi­pa­tion

Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 28f.

Ressortplanung: Informationsfreiheit – Direkte Demokratie – Partizipation

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) wurde in diesem Jahr fünf Jahre alt. Derzeit läuft eine Evaluation durch das Deutsche Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung Speyer, deren Ergebnisse demnächst vorgestellt werden sollten. Wir wollen uns an der Diskussion dieser Ergebnisse beteiligen und im Rahmen einer evtl. Novellierung des Gesetzes für eine Verbesserung des Akteneinsichtsrechts einsetzen. Dabei werden wir auf folgende Aspekte besonders achten:

  • Zersplitterung der Informationsrechte und uneinheitliche Regeln bei IFG, UIG, VIG und IWG;
  • Diskussion um Ausnahmetatbestände
  • Verwaltungsaufwand für Behörden

Die Informationsfreiheit ist für die Humanistische Union eine der historisch uneingelösten Forderungen der Revolution von 1848. Für uns steht ihr demokratietheoretischer Aspekt (Transparenz der Exekutive) im Vordergrund. Wir unterstützen den Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, den Anspruch auf Informationsfreiheit im Grundgesetz zu verankern. Wir wollen dieses Anliegen zum Schwerpunkt innerhalb des Ressorts machen. Dazu werden wir einen eigenen Gesetzentwurf erarbeiten und diesen im Rahmen einer Fachtagung der kritischen Diskussion stellen.

Daneben beobachten wir derzeit zahlreiche Initiativen, die sich um eine frühere und stärkere Bürgerbeteiligung im Planungsverfahren bemühen. Da es sich hierbei um länderspezifische Regelungen und eine schwierige Rechtsmaterie handelt, wird sich die HU aus Kapazitätsgründen hieran nicht beteiligen.

Open Data / Open Government

Aus der Perspektive der HU ist zu prüfen, inwieweit Forderungen nach Open Data, die von den betroffenen Stellen auch betriebswirtschaftlich betrachtet werden, die demokratietheoretische fundierte Forderung nach Verwaltungstransparenz kompromittieren könnten. Der Zielkonflitk wird beispielsweise deutlich bei der Forderung nach einer Aufnahme eines Transparenzgebotes in die Verfassung. Die Forderung nach Open Data mit all ihren Implikationen ist dagegen eine praktische Umsetzung des Transparenzgebotes, die über das einfach- oder verfassungsrechtlich gebotene Maß an Transparenz hinausgehen kann und soll. Im internationalen Vergleich ist Deutschland im Bereich Verwaltungstransparenz ein Nachzügler. So hat sich die deutsche Bundesregierung etwa gegen einen Beitritt zum Open Government Partnership (http://www.opengovpartnership.org/) entschieden. Die HU sollte zu einer Bewertung dieser Initiative kommen und gegebenenfalls die Bundesregierung zum Beitritt auffordern. Sofern die HU die Open Government Partnership positiv bewertet, könnte sie sich selbst innerhalb der vorgesehenen zivilgesellschaftliche Beteiligung einbringen.

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