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Satzung der Humanistischen Union e.V.
beschlossen am 19. November 1967 in Kassel
zuletzt geändert am 13. September 2003 in München
§ 1 Name, Eintragung, Sitz
1. Der Verein führt den Namen 'Humanistische Union'.
2. Er wird in das Vereinsregister eingetragen.
3. Er hat seinen Sitz in München.
§ 2 Ziele
Es ist der Zweck und die Aufgabe des Vereins, alle Bestrebungen zu fördern, welche
1. die ungehinderte Entfaltung aller weltanschaulichen, religiösen, philosophischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Auffassungen in gegenseitiger Achtung gewährleisten,
2. es jeder Bürgerin und jedem Bürger gestatten, von den im Grundgesetz garantierten Rechten der individuellen Lebensgestaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnis-, der Meinungs-, Informations- und Koalitionsfreiheit ohne Furcht vor Nachteilen Gebrauch zu machen,
3. die Unabhängigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu lösen sind, gegenüber Machtansprüchen konfessioneller und weltanschaulicher Gruppen zu wahren suchen,
4. der Festigung demokratischer Solidarität und Toleranz, insbesondere auf dem Gebiet der Erziehung dienen,
5. dem friedlichen Zusammenleben aller Menschen im zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Verhältnis dienen und Minderheiten vor Diskriminierung schützen,
6. auf der Herstellung menschenwürdiger, demokratischer Arbeitsbedingungen für Bürgerinnen und Bürger deutscher und nichtdeutscher Herkunft in Betrieben, Ausbildungsstätten und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen abzielen,
7. Beiträge zu einer menschenwürdigen und gesunden Umweltgestaltung zu leisten versuchen.
Die komplette Satzung der Humanistischen Union e.V. können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Name, Eintragung, Sitz
§ 2 Ziele
§ 3 Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Ordnung
§ 4 Formen der Vereinsarbeit
§ 5 Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit
§ 6 Die Mitgliedschaft im Verein
§ 7 Die Organe des Vereins
§ 8 Die Urabstimmung
§ 9 Die Delegiertenkonferenz
§ 10 Einberufung der Delegiertenkonferenz
§ 11 Die Wahl der Delegierten
§ 12 Der Vorstand
§ 13 Der Verbandstag
§ 14 Der Beirat
§ 15 Das Schiedsgericht
§ 16 Die Wahlkommission
§ 17 Ausschlüsse und Amtsenthebungen
§ 18 Die Diskussionsredaktion
§ 19 Orts-, Regional- und Landesverbände
§ 20 Die Finanzordnung
§ 21 Haftung der Mitglieder
§ 22 Satzungsänderung und Auflösung
§ 23 Verwendung des Vermögens bei Auflösung