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Ute Kühling
Publikation
Dez 2000
Mitteilungen
Die Landesmedienanstalten für Privaten Rundfunk
Mitteilung Nr. 172, S. 94-95 Bereits 1961 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß unter bestimmten Bedingungen auch privaten Veranstaltern die Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen gestattet werden könne. Diese Entscheidung wurde im 3. Fernsehurteil des BVerfG 1981 präzisiert und inhaltlich ausgefüllt. Bis... [weiterlesen]
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