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Berliner Verwal­tungs­ge­richt verbietet das polizei­liche Filmen fried­li­cher Demon­s­tra­ti­onen

27. Juli 2010

Das Verwal­tungs­ge­richt Berlin hat in einem heute bekannt gewor­denen Urteil die langjäh­rige Praxis der Berliner Polizei, Demon­s­tra­ti­onen zu Zwecken der Einsatz­pla­nung und -lenkung zu filmen, für rechts­widrig erklärt (VG 1K 905.09).

Bürger­rechts­or­ga­ni­sa­tion begrüßt Entschei­dung für mehr Versamm­lungs­frei­heit

Prof. Dr. Fredrik Roggan, stell­ver­tre­tender Bundes­vor­sit­zender der Humanis­ti­schen Union, begrüßt die Entschei­dung des Berliner Gerichts: „Das Verwal­tungs­ge­richt hat mit seinem Beschluss die Demon­s­tra­ti­ons­frei­heit erheb­lich gestärkt. Es gibt ein Recht von Demon­s­tra­ti­ons­teil­neh­mern, ohne Angst vor Video­über­wa­chung an fried­li­chen Versamm­lungen teilzu­neh­men. Aus verfas­sungs­recht­li­cher Sicht lag diese Wertung auf der Hand.

Anlass der Entschei­dung war die Überwa­chung der Anti-A­tom-­De­mon­s­tra­tion vom 5. September 2009. Diese hatte die Berliner Polizei aufge­nommen, obwohl sie selbst bei den Teilneh­mern keinerlei Gewaltab­sichten feststellen konnte. Das Verwal­tungs­ge­richt stellte ausdrü­ck­lich fest, dass es an einer Rechts­grund­lage für die Aufzeich­nung fehlte. Die pauschale Video­auf­zeich­nung von Demon­s­tran­tinnen und Demon­s­tranten entspricht einer langjäh­rigen Praxis der Berliner Polizei.

Dieser Praxis hat das Verwal­tungs­ge­richt nun einen Riegel vorge­scho­ben. „Das Verwal­tungs­ge­richt hat eine Entschei­dung von grund­le­gender Bedeu­tung gefällt, die über den aktuell verhan­delten Fall hinaus­geht„, stellt Roggan fest. Nach dem Urteil gelte in Zukunft, dass das Filmen von fried­li­chen Demon­s­tra­ti­onen durch die Berliner Polizei unzulässig sei. Fredrik Roggan weiter: „Schon die Befürch­tung, dass die Teilnahme an einer Versamm­lung staat­li­cher­seits regis­triert wird, kann Menschen von dem Gebrauch­ma­chen von grund­recht­lich verbürgten Freiheiten abhal­ten. Von diesem Gebrauch­ma­chen aber lebt unsere Demokra­tie. Deshalb ist das Urteil zu begrü­ßen. Wir fordern den Berliner Gesetz­geber auf, bei einer eventu­ellen Novel­lie­rung des Versamm­lungs­rechts den Grund­ge­danken dieser Entschei­dung zu beach­ten.

Für Rückfra­gen:
RAin Ulrike Donat, Prozess­be­voll­mäch­tigte, Mobilnr. 0171 / 71 75 913
Sven Lüders, Geschäfts­führer der Humanis­ti­schen Union, Tel. 030 / 20 45 02 56