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Ein Rückschritt in der Debatte um humanes Sterben: Ärzte verweigern Hilfe

02. Juni 2011

Die Humanistische Union kritisiert den gestrigen Beschluss des Deutschen Ärztetages über die ärztliche Sterbebegleitung als einen großen Rückschritt in der gesellschaftlichen Diskussion. Die Bundesvorsitzende der Bürgerrechtsorganisation, Prof. Dr. Rosemarie Will, fordert die Ärzteschaft auf, die geänderte Berufsordnung umgehend aufzuheben. Sie kündigte zugleich eine verfassungsrechtliche Prüfung daraufhin an, ob die beschlossene Regelung überhaupt vor den Grundrechten der vom Verbot betroffenen Bestand haben könne.

Der Deutsche Ärztetag in Kiel hat gestern mit großer Mehrheit eine Neufassung der ärztlichen Berufsordnung verabschiedet. Darin heißt es zu den Grundsätzen der Sterbebegleitung: „Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Die Vorsitzende der Humanistischen Union weist in diesem Zusammenhang auf die Straffreiheit der Selbsttötung hin: „In Deutschland ist die Selbsttötung keine Straftat, deshalb ist auch die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Wer aber möchte, dass behandelnde Ärzte jenen Patienten beistehen, die sich in auswegloser Lage selbst töten wollen, hoffe vergeblich auf deren Hilfe.“

Nach der Verabschiedung der neuen Richtlinien müssen Ärzte in Deutschland künftig mit berufsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Patienten bei der Selbsttötung helfen. Dieser Beschluss missachte den Willen von Sterbenden, so Frau Will. „Wer in ausweglosen Situationen als Arzt den Beistand verweigert, weil es ihm berufsrechtlich verboten ist, verweigert notwendige professionelle Hilfe.“ Eine Ärzteschaft, die ihr Berufsrecht so gestalte, bleibe weit hinter dem gesellschaftlichen Konsens zurück. Es gebe eine klare Mehrheit in der Bevölkerung, die sich dafür ausspreche, dass Ärzte auch dann den Willen und die Selbstbestimmung ihrer Patienten zu achten haben, wenn jene ihr Leben beenden wollen und dabei ärztliche Unterstützung benötigen.

Links

Mitteilung der Bundesärztekammer zum Beschluss vom 1.6.2011

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