Humanistische Union fordert Aufhebung des absoluten Verbots der Sterbehilfe
Palliativmedizin ist kein Ersatz für Selbstbestimmung am Lebensende. Bürgerrechtsorganisation kündigt eigenen Reformentwurf zur Liberalisierung der Strafrechtsnorm „Tötung auf Verlangen“ in § 216 StGB an
Angesichts der aktuellen Diskussionen um die aktive Sterbehilfe erneuert und bekräftigt der Bundesvorstand der Humanistischen Union seine Forderung nach einer Ergänzung des § 216 Strafgesetzbuch (StGB).
Die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Rosemarie Will, stellt fest:
„Die unzureichenden Angebote und Informationen über Sterbebegleitung und Palliativmedizin in Deutschland können nicht dafür dienen, weiterhin an einem absoluten Verbot der Tötung auf Verlangen festzuhalten. Wir unterstützen die Forderung der Deutschen Hospiz Stiftung, mehr über die Begleitung beim Sterben zu informieren und die Palliativmedizin zu fördern. Gleichwohl ersetzen diese Forderungen nicht die Notwendigkeit, den § 216 StGB im rechtsstaatlichen Sinne zu liberalisieren.“
Eine Liberalisierung der Sterbehilfe ist auch nicht menschenverachtend, wie der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky behauptete. Sie ermöglicht vielmehr, dass jede und jeder – auch im Sterben – als selbstbestimmter Mensch geachtet wird.
Die Humanistische Union setzt sich seit langem für eine Liberalisierung des absoluten Verbotes der aktiven Sterbehilfe ein. Ein striktes Verbot verstößt nach ihrer Auffassung gegen das Grundrecht auf freie Selbstbestimmung aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Zudem verletzt das Verbot der aktiven Sterbehilfe in seiner Absolutheit das rechtsstaatlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprinzip: der staatlich gebotene Schutz des Lebens muss im konkreten Fall gegen das individuelle Recht auf Selbstbestimmung abgewogen werden. Ein absolutes Verbot, welches keine Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen zulässt, ist nicht hinnehmbar. Diese Forderung vertrat bereits der frühere Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Ulrich Klug, am 6. Mai 1985 in einem Hearing des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Sterbehilfe.
Um ihre Forderungen zu untermauern, kündigt die Bürgerrechtsorganisation für Ende des Jahres einen eigenen Entwurf zur Reform des § 216 StGB an.