Pressemeldungen / Bioethik

Pilatus-Wä­sche hilft nicht. Beratungs­schein mit Abtrei­bungs­klausel ist rechts­widrig

26. Juni 1999

Katholischen Beratungsstellen können nach der Entscheidung der Bischofskonferenz keine ergebnisoffenen Beratungen zum Schwangerschaftsabbruch mehr anbieten

Nach Auffassung der Humanistischen Union erfüllen die katholischen Beratungsstellen nach der Entscheidung der Bischofskonferenz für den Verbotssatz des Papstes nicht mehr die gesetzlichen Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung und Finanzierung. Denn es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Beratungen noch ergebnisoffen sind, wenn der Beratungsschein ein Abtreibungsverbot enthält.

Frauen, die nach einer solchen Beratung weiterhin keinen anderen Ausweg sehen als abzutreiben, verlieren die Gewißheit, einen Arzt zu finden, der ihnen hilft. Dies ist ebenso entwürdigend, wie die von der katholischen Kirche und der CSU durchgesetzte „Zwangsberatung“ mit Offenbarungspflicht!

Die Humanistische Union warnt davor, den Beratungsschein mit Verbotssatz mittels juristischer Winkelzüge doch noch zu legalisieren und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsprechung zu erschüttern. Vielmehr sollte der Staat für einen Ausbau staatlicher und anderer Beratungsstellen, wie z.B. pro familia, sorgen.

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