Richtiges Konzept auf höchstrichterlichem Prüfstand
HU zur mündlichen Verhandlung wegen „LER“ in Karlsruhe
„LER ist die sauberste Lösung einer rechtlichen Grauzone“, erklärt Dr. Till-Müller-Heidelberg. Der Bundesvorsitzende der HUMANISTISCHEN UNION (HU) wird am Dienstag (26. Juni) als Prozessbeobachter der größten deutschen Bürgerrechtsorganisation an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „LER“ teilnehmen.
Vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe steht die Regelung des Landes Brandenburg zur juristischen Überprüfung an, das den Religionsunterricht durch das Fach „LER“ (Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde) ersetzt hatte. Nach Auffassung der HUMANISTISCHEN UNION ist allein diese Regelung verfassungskonform, da das Grundgesetz die Trennung von Kirche und Staat vorschreibt. In allen anderen Bundesländern wird diese Verfassungsbestimmung durch den Fortbestand des Religionsunterrichts ausgehebelt. Begründet wird dieser – nach Auffassung der HU verfassungswidrige – Zustand durch Konkordate, die die Kirchen mit den Regierungen abgeschlossen haben. Sie benachteiligen indes alle Religionsgemeinschaften, die nicht in den Genuss derartiger Regelungen gelangen. Zudem leistet der Staat damit Unterstützung für einzelne Religionsgemeinschaften auf Kosten der – großenteils anders orientierten – Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Eine Berücksichtigung aller Glaubensgemeinschaften nach dem grundgesetzlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz hält die HU schlicht für unmöglich. Der einzige Weg aus „diesem Dilemma“, der auch die Interessen atheistischer oder konfessionsloser Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, ist nach Überzeugung der HU der Brandenburger „LER“-Unterricht.
Nach der mündlichen Verhandlung steht der HU-Bundesvorsitzende Dr. Till Müller-Heidelberg der Presse für Stellungnahmen und Kommentare vor Ort zur Verfügung.