Pressemeldungen

Überwachung von Autofahrern gestoppt - Gesetzgeber müssen erneut nachsitzen

11. März 2008

Humanistische Union begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatischen Kennzeichenfahndung in Hessen und Schleswig-Holstein

Innerhalb von zwei Wochen kann die Humanistische Union einen weiteren Erfolg bei der Verteidigung von Freiheitsrechten verzeichnen: Nach ihrer jüngsten Entscheidung zur Online-Durchsuchung haben die Verfassungsrichter heute einer weiteren Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die von der Bürgerrechtsorganisation unterstützt wurde. In ihrer Entscheidung zu automatisierten Kennzeichenkontrollen entschieden die Verfassungsrichter, dass sowohl der Anlass der Fahrzeugkontrollen, der Verwendungszweck der erhobenen Daten und der Umfang der zu speichernden Informationen unzureichend bestimmt und die Regelungen deshalb verfassungswidrig sind.

Die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Rosemarie Will, weist in diesem Zusammenhang auf die immer längere Liste verfassungswidriger Überwachungsgesetze hin: „Das Verfassungsgericht hat den Gesetzgeber zum wiederholten Male aufgefordert, Überwachungsmaßnahmen nur bei dringenden Gründen, vor allem aber für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Es kann nicht sein, dass für die Bürgerinnen und Bürger weder erkennbar ist, unter welchen Voraussetzungen sie in eine Kennzeichenfahndung geraten noch welche Einträge in welchen Fahndungsdateien dies nach sich zieht.

Nach dem heute ergangenen Urteil müssen neben den Polizeigesetzen von Hessen und Schleswig-Holstein mindestens fünf weitere Landesgesetze überarbeitet werden. Frau Will erinnert daran, dass die vom Gericht festgestellten Verfassungsverstöße bereits in den parlamentarischen Beratungen bekannt waren: „Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz und die Neue Richtervereinigung haben bereits im Vorfeld auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des schleswig-holsteinischen Gesetzes hingewiesen. Auch die Experten der Humanistischen Union beraten regelmäßig Bund und Länder in Fragen der Polizei- und Sicherheitsgesetzgebung. Hessen und Schleswig-Holstein haben mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Quittung für ihre Ignoranz dieses rechtspolitischen Sachverstandes erhalten.

Hintergrundinformationen:
Geklagt hatte u.a. ein Mitglied der Humanistischen Union Marburg gegen die hessische Regelung zur Kennzeichenfahndung. Seine und die Beschwerde gegen eine vergleichbare Regelung in Schleswig-Holstein wurde durch den Freiburger Rechtsanwalt, Dr. Udo Kauß – Landesvorstand der Humanistischen Union Baden-Württemberg – vertreten. Ein Interview mit Herrn Kauß zur Praxis der Kennzeichenfahndung und der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht finden Sie in Heft 199 der Mitteilungen der Humanistischen Union (S. 12-13), erreichbar über den untenstehenden Verweis.

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