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Versuch der Manipu­la­tion des Verfas­sungs­ge­richts aufge­flo­gen?

23. Januar 2002

Angesichts der Tatsache, daß der Bundesinnenminister kurz vor Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über das Verbot der NPD offenlegt, daß offensichtlich der Hauptbelastungszeuge ein V-Mann des Verfassungsschutzes war, stellt sich für die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION die Frage, ob hier wieder einmal ein Gericht manipuliert werden sollte.

Angesichts der Tatsache, daß der Bundesinnenminister kurz vor Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über das Verbot der NPD offenlegt, daß offensichtlich der Hauptbelastungszeuge ein V-Mann des Verfassungsschutzes war, stellt sich für die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION die Frage, ob hier wieder einmal ein Gericht manipuliert werden sollte. Der Bundesvorsitzende Dr. Till Müller-Heidelberg: „Wenn der Bundesinnenminister so spät offenlegt, daß anscheinend ein Mitglied des Bundesvorstandes der NPD ein V-Mann des Verfassungsschutzes war, drängt sich die Vermutung auf, daß dies ursprünglich wohl geheimgehalten werden sollte und aus welchen Gründen auch immer jetzt nicht mehr geheimgehalten werden konnte. Dann wäre eine Manipulation des Bundesverfassungsgerichts versucht worden.“

Dies wäre nicht die erste Manipulation durch Geheimdienste. Die gewalttätigen Steinewerfer beim Deutschlandbesuch des amerikanischen Präsidenten Busch sen. waren V-Leute der Geheimdienste. Die Bombe, die am Celler Gefängnis explodierte, um einen Ausbruchversuch von Terroristen vorzutäuschen, stammte von deutschen Geheimdiensten; den Generalbundesanwalt ließ man uninformiert ermitteln. Die Tatwaffe im Schmücker-Prozeß ließ der Verfassungsschutz in seinen Tresoren verschwinden, so daß das Landgericht Berlin offiziell feststellen mußte, der Verfassungsschutz habe mehrere Gerichtsverfahren manipuliert. Täuschung ist das Metier von Geheimdiensten und eine Kontrolle, da alles geheim ist, kaum möglich. Eine Regierung, die sich auf sie stützt, ist verraten und verkauft.

Gleichzeitig wirft dies ein bezeichnendes Licht auf die neue Diskussion um die Kronzeugenregelung. Mit Kronzeugen – wie hier mit dem V-Mann des Verfassungsschutzes – dient man nicht der Wahrheit, sondern der Lüge und der Rechtsstaat gibt sich selbst auf.

Wenn daher das im Dezember verabschiedete sog. Terrorismusbekämpfungsgesetz hauptsächlich auf vermehrten Einsatz der Geheimdienste und deren Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsorganen setzt, so ist dies mit Sicherheit der falsche Weg. Ein freiheitlicher, demokratischer Rechtsstaat darf sein Heil nicht im Dunkeln suchen.

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