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Anhang: Kurzpor­träts der heraus­ge­benden Organi­sa­ti­onen

Grundrechte-Report 1997, S. 229-231

Humanistische Union

Die HUMANISTISCHE UNION wurde 1961 als kultur- und rechtspolitische Vereinigung gegründet, Anlaß und Motiv waren vor allem konservative und klerikale Einflüsse auf Kultur und Medien. Der Protest gegen Zensur, die Forderung nach einer Trennung von Staat und Kirchen sind auch heute noch wichtige Themen der HU-Arbeit. Im Gründungsaufruf heißt es: „Die Befreiung des Menschen aus den Fesseln obrigkeitsstaatlicher und klerikaler Bindungen, die Verkündung der Menschenrechte und Menschenpflichten, der Ausbau von Erziehungs-, Bildungs- und Fürsorgeeinrichtungen, die allen Bürgern offen stehen, die Entfaltung einer freien Wissenschaft, Literatur und Kunst – dies sind nicht die Entartungen, sondern die Grundbedingungen des Lebens in einer zivilisierten Gesellschaft.“

Zum Kampf um die Grundrechte und Bürgerfreiheiten gehören das Engagement für den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch, für die Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes, für ein Bildungswesen ohne Ausgrenzungen, für Reformen im Sexualstrafrecht, im Strafvollzug und anderen geschlossenen Institutionen, für das Selbstbestimmungsrecht von Kranken und Sterbenden, für eine gläserne Verwaltung anstelle des gläsernen Menschen, gegen Atomkraft und Militarisierung, für die Kontrolle des Staates und insbesondere seiner Sicherheitsbehörden, für mehr politische Partizipationsmöglichkeiten – zusammengefaßt für die freie Entfaltung und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, für den Ausbau und gegen die Einschränkung der Grundrechte und des demokratischen Rechtsstaates.

Mitglieder der HUMANISTISCHEN UNION arbeiten in Projektgruppen, Orts- und Landesverbänden an einzelnen dieser Themen; viermal jährlich erscheinen die HU-Mitteilungen (Zeitschrift für Aufklärung und Bürgerrechte). Die Zeitschrift Vorgänge, 1961 von der HU begründet, wird seit 1983 gemeinsam mit der Gustav Heinemann-Initiative und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie als „Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik“ herausgegeben.

Gustav Heinemann-Initiative

Die Gustav Heinemann-Initiative (GHI) ist eine unabhängige, überparteiliche Bürgerrechtsbewegung. Sie orientiert sich am politischen Wirken Gustav Heinemanns, der als Innenminister, Justizminister und Bundespräsident für Frieden und soziale Gerechtigkeit eingetreten ist. Die GHI wurde 1978 gegründet. Zu ihren Initiatoren gehören namhafte Persönlichkeiten aus Publizistik, Wissenschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Politik und aus dem juristischen Bereich.

Im Gründungsaufruf heißt es unter anderem: „Unser Grundgesetz ist ein großes Angebot. Zum erstenmal in unserer Geschichte will es in einem freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat der Würde des Menschen Geltung verschaffen. In ihm ist Platz für eine Vielfalt der Meinungen, die es in offener Diskussion zu klären gilt. (…) Heute ist unsere Freiheit durch Angst, Trägheit und Resignation bedroht. Einschüchterung und Selbstzensur engen den Raum freier Diskussion ein und drängen vor allem junge Menschen an den Rand der Gesellschaft, in der Unduldsamkeit wieder modern werden könnte.

Daher appellieren wir an alle, denen der Name Gustav Heinemann Ermutigung und Verpflichtung war und ist. Dieser Name steht für die besten Traditionen liberalen Bürgertums, des demokratischen Sozialismus, christlicher Weltverantwortung und des Engagements für Frieden.“

Wir treten demzufolge ein für einen Rechtsstaat, der die im Grundgesetz gewährleisteten Rechte und Freiheiten schützt, für einen Sozialstaat, der die Wahrnehmung dieser Rechte und Freiheiten allen seinen Bürgern möglich macht, für eine Politik, die für den Frieden mit unseren Nachbarn in Ost und West auch Opfer zu bringen bereit ist, für die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, für eine Politik, die den armen Völkern die Chance eigenständiger Entwicklung gibt, für die Unantastbarkeit der Würde des Menschen auch im Strafrecht und Strafvollzug.

Den Aufgaben dienen Regionalgruppen, ein Beirat und eine öffentliche Jahrestagung. Die GHI ist als Bürgerrechtsbewegung auf die Bereitschaft zur Mitarbeit und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Westen wie im Osten angewiesen. Die GHI fördert deshalb die Gründung von Regionalgruppen in allen Bundesländern.

Komitee für Grundrechte und Demokratie

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat sich 1980 gegründet. Die Initiative ging aus von Personen, die aktiv beteiligt waren am Zustandekommen des Russell-Tribunals über die Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland (1978/79). Die Ziele, die bei der Gründung des Komitees formuliert wurden, sind nach wie vor seine Leitlinie, denn die „neue Weltlage“ macht angesichts des global gewordenen Kapitalismus couragiertes und zivil ungehorsames Engagement für ungeteilte Menschenrechte notwendiger denn je. Das Komitee begreift als seine Hauptaufgaben, einerseits aktuelle Verletzungen von Menschenrechten kundzutun und sich für diejenigen einzusetzen, deren Rechte verletzt worden sind (zum Beispiel im Kontext von sogenannten Demonstrationsdelikten, Justizwillkür, Diskriminierung, Berufsverboten, Ausländerfeindlichkeit, Totalverweigerung, Asyl- und Flüchtlingspolitik), andererseits aber auch Verletzungen aufzuspüren, die nicht unmittelbar zutage treten und in den gesellschaftlichen Strukturen und Entwicklungen angelegt sind (struktureller Begriff der Menschenrechte). Die Gefährdung der Grund- und Menschenrechte hat viele Dimensionen, vom Betrieb bis zur Polizei, vom „Atomstaat“ bis zur Friedensfrage, von der Umweltzerstörung bis zu den neuen Technologien, von der Meinungsfreiheit bis zum Demonstrationsrecht, von Arbeitslosigkeit bis zur sozialen Deklassierung, von den zahlreichen „Minderheiten“ bis zur längst nicht verwirklichten Gleichberechtigung der Frau.

Das Komitee konzentriert sein Arbeits- und Aufmerksamkeitsfeld vor allem auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen. Seit 1991 widmet sich das Komitee intensiv der politischen Unterstützung für Friedensgruppen in Ex-Jugoslawien, der Flüchtlingshilfe sowie der humanitären und medizinischen Unterstützung.

Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen

Der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ) ist die bundesweite Koordination der links-alternativen Initiativen im juristischen Ausbildungsbereich. Er ist ein Zusammenschluß von derzeit 26 studentischen Gruppen an juristischen Fakultäten und einem Personalrat für Rechtsreferendarinnen und -referendare. Verstärken wollen wir die Zusammenarbeit mit weiteren Gruppen von Rechtsreferendarinnen, Rechtreferendaren und interessierten Einzelpersonen aus dem juristischen Ausbildungsbereich.

Hochschulpolitisch machen wir uns stark für eine Ausbildung, die Theorie und Praxis vernetzt und so die sozialen Bezüge des Rechts reflektiert und den kritischen Umgang mit Recht fördert. Fast alle BAKJ-Gruppen setzen sich für diese Ziele auch im Rahmen der universitären „Selbstverwaltung“ ein.

Rechtspolitisch begreifen wir uns als Teil der Bürger(innen)rechtsbewegung und setzen uns ein für eine Demokratisierung der Gesellschaft auf allen Ebenen. Auch fühlen wir uns anderen sozialen Bewegungen wie der Frauenbewegung, den Gewerkschaften, der Ökologie-, Friedens- und Eine-Welt-Bewegung verbunden.

Die Gründung des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen im Jahre 1989 folgte aus einer jahrelangen Zusammenarbeit im Rahmen unseres Zeitschriftenprojekts Forum Recht, dessen Herausgabe unter anderem der BAKJ inzwischen übernommen hat.

Der BAKJ trifft sich zweimal jährlich – im Winter zu einem Bundestreffen, im Sommer jeweils zu einem rechtspolitischen Kongreß. Themen dieser Kongresse waren bisher: 40 Jahre Grundgesetz – die BRD in schlechter Verfassung; Reform statt Modernisierung – zur Zukunft der juristischen Ausbildung; Fremde Menschen – Deutsches Recht. Zu Fragen des Asyl- und AusländerInnenrechts; Alptraum Europa? Neues Recht in neuen Dimensionen, Zukunft des Grundgesetzes; Strafe muß sein!? Strafrecht und Kriminalpolitik; Gleiches Recht für alle!? Frauen im Recht; Mach’s gut und danke für den Fisch – Kongreß zum Umweltrecht; Das Recht der Informationsgesellschaft.

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