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Straftäter links­mo­ti­viert - Große Worte zum kleinen Preis - Wie man sich als Pazifist in polizei­li­chen Datennetzen verfangen kann

Grundrechte-Report 2009, Seite 58

Viele Bürgerinnen und Bürger beschleicht irgendwann die Ahnung, dass die Polizei mehr über sie weiß, als ihnen lieb ist. So auch Herrn S. aus Bonn. Der konnte sich freilich noch gut daran erinnern, dass er sich selbst im Jahre 1999 als Mitglied der Friedensbewegung öffentlich einem Aufruf angeschlossen hatte, der Soldaten der Bundeswehr auf Handzetteln dazu aufforderte, an dem völkerrechtswidrigen Krieg der NATO in Jugoslawien nicht teilzunehmen. Er wurde – wie viele andere – wegen des Aufrufs zur Desertion angeklagt. Und er wurde – wie ebenfalls viele andere – schließlich freigesprochen. Denn das Kammergericht in Berlin befand auch in seinem Fall, dass der Aufruf zur Gehorsamsverweigerung gar nicht strafbar gewesen war. Was der Bürger nicht wusste: Bei dem Polizeipräsidium Bonn bestand schon 1999 zu ihm eine so genannte Kriminalakte. Dieser wurde wenige Tage, nachdem er des Aufrufs zu Straftaten beschuldigt worden war, eine neue Seite mit einem Bericht über die angebliche Straftat hinzugefügt. Nicht ohne Süffisanz heißt es darin: Der Bürger und angebliche Mittäter „sind seit Jahren überzeugte Pazifisten und Friedensbewegte. Beide sehen selbstverständlich einen Straftatbestand als nicht erfüllt an; der Handzettel sei lediglich ein Gewissensappell. In dem Handzettel wird zur Befehlsverweigerung und Fahnenflucht aufgerufen!“. Wer bisher dachte, dass bei der Polizei selbstverständlich gerade die Gewissensfreiheit hoch geachtet und der Bürger als politisches Subjekt und mit seiner Rechtsauffassung ernst genommen wird, muss sich bei der Lektüre solcher Amateurpsychogramme enttäuscht sehen.

Die Krimi­na­l­akte, ein Grusel­ka­bi­nett für den Datenschutz

So auch der betroffene Bürger, der im Jahre 2006 bei dem Polizeipräsidium Bonn Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten beantragte. Er erhielt Einsicht in seine Kriminalakte und Auskunft aus dem polizeilichen Informationssystem des Landes Nordrhein-Westfalen (POLAS) und dem berühmt-berüchtigten bundesweiten polizeilichen Informationssystem (INPOL). Dabei stieß er nicht nur auf Datenblätter zu einer Vielzahl strafrechtlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit Aktionen der Friedensbewegung seit dem Jahre 1994. Das Polizeipräsidium Bonn informierte ihn freundlicherweise auch darüber, dass zu ihm der „personenbezogene Hinweis Straftäter linksmotiviert“ in POLAS und INPOL gespeichert sei, da Anhaltspunkte dafür bestünden, dass eine „Straftat aus linksorientierten politisch motivierten Beweggründen begangen wurde“. Auf das INPOL haben Polizeibehörden bundesweit Zugriff. Es folgte der weitere freimütige Hinweis, dass die Richtigkeit der in der Vergangenheit erfassten Tatverdachtsmomente und der Ausgang der Strafverfahren nicht mehr nachvollzogen werden könnten und die nächste Löschungsprüfung für das Jahr 2012 vorgesehen sei. Weitere Angaben, deren Herkunft sich aus der Kriminalakte gar nicht erklären ließen, waren außerdem noch im Jahre 2002 an die Berliner Polizei übermittelt worden. Auch hier ging es wieder um die Teilnahme an Aktionen der Friedensbewegung. Der Bürger wollte wissen, was es mit dem Hinweis „Straftäter linksmotiviert“ auf sich habe. Er erhielt die Antwort, dass die Kriterien dafür in einem geheimen Erlass geregelt seien, der auch ihm nicht zur Verfügung gestellt würde.

Behör­den­selbst­hilfe bei Erklä­rungs­not: Die Flucht in die Löschung

Der Bürger klagte bei dem Verwaltungsgericht Köln und machte geltend, dass er mitnichten Straftäter, sondern rechtskräftig freigesprochen sei. Parallel dazu beantragte er bei der Polizei die Löschung aller zu seiner Person gespeicherten Daten. Dem Polizeipräsidium Bonn war angesichts der eindeutigen Sachlage wohl unwohl geworden. Anstatt sich noch auf die Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung und -weitergabe einzulassen, kam man dem Löschungsgesuch des Bürgers nach und informierte ihn schließlich im Februar 2008 darüber, dass man die gesamten Daten über ihn nicht mehr benötige und die Kriminalakte, den Hinweis „Straftäter linksmotiviert“ und die Einträge in POLAS/INPOL vollständig gelöscht habe. Der Bürger ließ es damit sein Bewenden haben und das Gericht legte der Polizei die Verfahrenskosten auf.

Der Volksmund sagt dazu: „Glück im Unglück“. Denn mit einem bundesweit von der Polizei abrufbaren Hinweis „Straftäter linksmotiviert“ kann es einem durchaus passieren, dass man auf dem Weg zu einer Demonstration aus dem Verkehr gezogen wird. Das Etikett „Straftäter linksmotiviert“ wurde ihm ohne viel Federlesen und mit einem ebenso engagierten wie täppischen Eintrag in der Kriminalakte gerne zugesprochen. Danach wurde die Kriminalakte wieder zu den sprichwörtlichen Akten gelegt. Auch die jahrelange Speicherung von Daten über seine Gesinnungsbetätigung und ihre Weiterleitung an andere Dienststellen diskriminierten den Bürger, ohne dass er die Folgen abschätzen konnte oder auch nur davon wusste. Er hatte das alles nicht hinzunehmen gehabt, denn es wäre die Pflicht der Polizei gewesen, wenigstens zu prüfen, ob der Bürger wegen der zu seiner Person erfassten Verdachtsbehauptungen überhaupt jemals verurteilt wurde und nicht etwa Daten über unverfängliches politisches Verhalten gespeichert werden. Um die Nachprüfung der Richtigkeit der polizeilichen Behauptungen hat sich aber offenbar kein Mensch mehr gekümmert. Das ist das Gegenteil von verantwortungsbewusstem Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Polizei. Es fragt sich, warum der Gesetzgeber nach langen politischen Auseinandersetzungen komplizierte Rechtsvorschriften für polizeiliche Datensammlungen erlässt, wenn sie offenbar in der Praxis die einfachsten Überprüfungsschritte nicht erzwingen.

Nur gelöschte Daten sind gute Daten

Für die Bürgerrechte bedeutet dies: Nur gelöschte Daten sind gute Daten. Während höchstwahrscheinlich noch zigtausende anderer Bürgerinnen und Bürgern in polizeilichen Dateien ohne Sinn und Verstand gespeichert sind und viele den nur für die Polizei sichtbaren Stempel „Straftäter linksmotiviert“ mit sich tragen, kann sich der Bürger S. jetzt zurücklehnen: Zwar wurde nicht sein straffreies Verhalten, aber wenigstens seine Eigeninitiative am Ende belohnt.

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