Islamfeindlichkeit und Diskriminierung von Muslimen
Grundrechte-Report 2010, Seite 81
Eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung zum Thema Islamfeindlichkeit hat es in Deutschland bis vor kurzem nicht gegeben. Gewiss: Als rechtspopulistische und rechtsextremistische Parteien vor gut einem Jahr den Versuch unternahmen, bestehende Ressentiments gegen den Bau einer repräsentativen Moschee in Köln anzuheizen und politisch auszubeuten, zeigten viele Kölner Flagge. Mit phantasievollen Mitteln gaben sie zu erkennen, dass sie von einer Ausgrenzungspolitik gegenüber Muslimen nichts halten und dass der Islam für sie längst selbstverständlich zur Stadtgesellschaft gehört. Auf Landesebene laufen seit Jahren verschiedene Pilotprojekte eines islamischen Religionsunterrichts, die dem Ziel dienen, den Islam – analog zu den christlichen Konfessionen – im Schulleben besser zu beheimaten. Auf der Ebene der Bundespolitik hatte die von Innenminister Wolfgang Schäuble einberufene Islamkonferenz eine von allen Bundestagsfraktionen unterstützte integrationspolitische Signalwirkung.
Auch wenn das Thema Islam in der Innenpolitik demnach mittlerweile angekommen ist, findet das Problem anti-islamischer Stereotype und anti-muslimischer Ressentiments nach wie vor wenig politische Aufmerksamkeit. Selbst der islamfeindlich motivierte Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini, die Anfang Juli 2009 mitten in einem Dresdener Gerichtssaal niedergestochen wurde, hat daran nichts geändert. Dabei kann kein Zweifel daran bestehen, dass islamskeptische bis islamfeindliche Einstellungen in der Gesellschaft weit verbreitet sind. Etwa drei Viertel der vom Bielefelder Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung im Rahmen einer Langzeituntersuchung über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit befragten Personen bekannten sich im Jahr 2005 zu der Position, dass die islamische Kultur nicht – oder zumindest eher nicht – in „unsere westliche Kultur“ passe. Nach einer vom Bundesinnenministerium im Dezember 2007 veröffentlichten Studie gab knapp die Hälfte der befragten Muslime an, dass sie auf gesellschaftliche Vorurteile stoßen und sich von den Deutschen eher abgelehnt fühlen – übrigens unabhängig davon, ob sie sich tatsächlich im engeren Sinne als religiös verstehen und sich religiös betätigen. Eine von der EU-Grundrechtsagentur durchgeführte Befragung in mehreren EU-Staaten (einschließlich Deutschlands) ergab ein ähnliches Bild. Laut der im Sommer 2009 veröffentlichten Studie hatte etwa ein Drittel der befragten Muslime in den vergangenen 12 Monaten Diskriminierungen erlebt.
Anti-islamische Ressentiments im Internet
Besonders heftig toben sich anti-islamische Ressentiments im Internet aus, etwa in dem von einem deutschen Sportlehrer gegründeten Blog „Politically Incorrect (PI)“, der täglich bis zu 40.000 Mal abgerufen wird. In vielen darin veröffentlichten Wortbeiträgen kommt Verachtung, ja blanker Hass gegenüber Muslimen zum Ausdruck. „Islamophobic and proud of it“, lautet die Aufschrift auf einem T-Shirt, für das in PI geworben wird. Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders, der durch seine rassistische Ausgrenzungsrhetorik gegenüber Muslimen auf sich aufmerksam macht und den Koran gelegentlich mit Hitlers „Mein Kampf“ verglichen hat, gilt in dieser Szene als Star.
Hinter gesellschaftlichen Vorbehalten gegenüber dem Islam können im Einzelnen unterschiedliche Motive stehen, die von konservativen Ängsten um die gewachsene kulturelle Identität dieser Gesellschaft über Befürchtungen hinsichtlich der inneren Sicherheit bis hin zu Sorgen um die Wahrung emanzipatorischer Errungenschaften reichen. Während manche anti-islamischen Äußerungen an alte Muster einer Abgrenzung des christlich geprägten Abendlands gegenüber dem Orient anknüpfen, beschwören andere eine pauschale Gefährdung moderner Aufklärung und Liberalität. In beiden Fällen steht der Islam für „das Andere“: entweder für eine fremde Religion aus dem Osten oder für den Autoritarismus vormoderner Lebensformen. Anti-islamische Vorbehalte können sich zu rassistischen Stereotypen verhärten, wenn Muslimen eine kollektive Mentalität zugeschrieben wird, hinter der der einzelne Mensch – mit seinen persönlichen Überzeugungen, Haltungen und Verhaltensweisen – gleichsam verschwindet.
Anti-islamische Ängste und Vorbehalte machen sich seit Jahren insbesondere an der Frage des Geschlechterverhältnisses fest. Von dorther erklärt sich auch die Intensität des Kopftuchstreits, der Parlamente und Gerichte seit Jahren beschäftigt. Das Kopftuch ist offenkundig eben doch nicht nur „ein Stück Stoff“, wie es manchmal lapidar heißt. Vielmehr wird ihm ein hoher Symbolwert zugeschrieben, der – übrigens auch unter Muslimen – zugleich hochgradig umstritten ist: Während die einen im Kopftuch ein Symbol der Frauenunterdrückung sehen, betonen andere, dass sich in der Entscheidung für das Kopftuch, sofern sie frei getroffen wird, die religiöse Selbstbestimmung der Frau manifestiert. Mehrere Bundesländer haben Gesetze erlassen, wonach sichtbare religiöse Symbole – gemeint ist faktisch stets das Kopftuch – für Lehrpersonen an öffentlichen Schulen verboten sind.
Wie mit dem Kopftuch – insbesondere im Schuldienst – angemessen umgegangen werden soll, ist eine politische Streitfrage, zu der zweifellos unterschiedliche Positionierungen möglich sind. Auch unter Menschenrechtsorganisationen bleibt die Meinung geteilt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Ludin-Urteil im September 2003 dem Landesgesetzgeber Ermessensspielräume eröffnet, dabei aber deutlich gemacht, dass in jedem Fall die Gleichberechtigung der Angehörigen unterschiedlicher Religionen gewahrt werden muss. Bedenklich sind daher insbesondere solche landesgesetzlichen Regelungen, die nach dem Modell Baden-Württembergs das Tragen religiöser bzw. weltanschaulicher Symbole im öffentlichen Schuldienst zunächst generell verbieten, die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ dann jedoch von diesem Verbot ausdrücklich ausnehmen. Bei einer solchen Praxis handelt es sich um eine offenkundige Diskriminierung.
Diskriminierung mit weitreichenden Folgen
Mit solcher gesetzlich sanktionierten Diskriminierung setzt die Legislative ein Beispiel, dem andere bereitwillig folgen. Die Auswirkungen der einschlägigen Kopftuchgesetzgebung beschränken sich daher keineswegs auf Lehrerinnen. Sie entfalten Wirkung auf den gesamten Schulbereich und wirken darüber hinaus in unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche hinein.
Das „Clearingprojekt: Zusammenleben mit Muslimen“ beim Interkulturellen Rat dokumentiert Fälle, in denen kopftuchtragende muslimische Frauen Diskriminierung erfahren haben. Beispiele:
- Einzelne staatliche Schulen untersagen muslimischen Schülerinnen das Tragen des Kopftuchs im Unterricht;
- trotz zuvor erfolgter und bestätigter Reservierung wird kopftuchtragenden Frauen der Zugang zu gastronomischen Betrieben verwehrt;
- die Fortsetzung eines Praktikums in einem staatlichen Klinikum wird an die Bedingung geknüpft, das Kopftuch abzulegen – die Betroffene hatte zuvor bereits drei Wochen ohne Beanstandung mit Kopftuch gearbeitet.
Solche Einzelfälle machen deutlich: Im Kopftuchstreit hat der Gesetzgeber der gesellschaftlichen Ausgrenzung von muslimischen Frauen Vorschub geleistet. Denn zur Rechtfertigung der gesellschaftlichen Diskriminierung muslimischer Kopftuchträgerinnen kann jederzeit auf das Handeln und auf die Argumentation des Gesetzgebers verwiesen werden.
Dass dieses Wechselspiel auch anders herum funktioniert, zeigt das Beispiel des Moscheebaus. Hier bekennen sich die politisch Verantwortlichen in den Kommunen sowie auf Bundes- und Landesebene regelmäßig und eindeutig zum Recht von Muslimen auf den Bau repräsentativer Gebetsstätten – oft auch gegen Widerstand vor Ort. Dem in islamfeindlichen Strukturen gepflegten Bedrohungsszenario einer schleichenden Islamisierung der Gesellschaft begegnen sie, indem sie auf die Religionsfreiheit des Grundgesetzes hinweisen und betonen, dass Moscheen ein sichtbares Zeichen der Selbstverständlichkeit muslimischer Präsenz in Deutschland sind.
An dieser Stelle entzieht sich politisches Handeln mit den richtigen Argumenten der Vereinnahmung durch Bewegungen, deren Programm die gesellschaftliche Ausgrenzung von Muslimen ist. Gestärkt werden durch diese klare Positionierung die gesellschaftlichen Kräfte, die an einem friedlichen Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen auf der Basis des Grundgesetzes interessiert sind.