Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland
hrsg. von: T. Müller – Heidelberg, U. Finckh, E. Steven, K. Schubert, M. Pelzer, A. Würdinger, M. Kutscha, R. Gössner und U. Engelfried; Preis 9,95 €, 280 Seiten, ISBN 3-596-18678-5, Fischer Taschenbuch Verlag, Mai 2010 |
Ein Projekt der Humanistischen Union, der Gustav Heinemann-Initiative, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Neuen Richtervereinigung.
Bezugsmöglichkeiten:
Das Buch kann über den Buchhandel bezogen oder direkt hier im Online-Shop der Humanistischen Union bestellt werden.
Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können vorab über den Fischer Taschenbuch Verlag bestellt werden (heidi.borhau@fischerverlage.de).
Vorwort der Herausgeber
Matthias Mahlmann: Einführung: Recht und Gleichheitskultur
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I)
Heike Kleffner: Kein humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I)
Thilo Weichert: ELENA – nicht schöne Göttin, sondern Einkommensdatenmonster
Max Stadler: Vertrauensverlust durch Internet-Zugangssperren
Thilo Weichert: SWIFT: Europa »befreit« Banktransaktionsdaten vom Grundrecht auf Datenschutz
Wilhelm Achelpöhler: Wenn sich der Rechtsstaat vermummt. Videoüberwachung von Demonstrationen
Carsten Gericke: Im Niemandsland zwischen Repression und Prävention. Polizeiliche Videoüberwachung in Hamburg
Till Müller-Heidelberg: Selbstbestimmung auch am Lebensende.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II)
Ulrich Finckh: Zwei Bomben zu viel
Bernd Mesovic: Feuertod im Polizeigewahrsam. Bundesgerichtshof verhindert endgültige Kapitulation des Rechtsstaates
Constantin Hruschka: Freizügigkeitsrecht – zur Rechtmäßigkeit der Residenzpflicht und der Anordnung von Wohnsitzauflagen
Ulrich Engelfried: Macht der Gewohnheit, alltäglicher Skandal? Fixierungsmaßnahmen in Pflegeheimen
Rolf Gössner: Gefährliche Polizeiwaffe. Stählerner Teleskopschlagstock mit durchschlagender Wirkung
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3)
Annett Mängel: Ständische Schule. Fortwährende Ungleichheit durch das gegliederte Schulsystem
Ulrich Finckh: Toleranz auf Hessisch. Keine staatliche Neutralität in Glaubensfragen
Heiner Bielefeldt/Torsten Jäger: Islamfeindlichkeit und Diskriminierung von Muslimen
Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist unverletzlich (Art. 4 I)
Till Müller-Heidelberg: Auch Arbeitslose dürfen den Glauben verlieren
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (Art. 5 I, II)
Uli Röhm: Brutalstmögliche« parteipolitische Einflussnahme. Der Rauswurf des ZDF-Chefredakteur Brender
Alain Mundt: Journalistenüberprüfungen bei internationalen Gipfeltreffen
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (Art. 6 I)
Anna Lübbe: Kein Besuch zwecks Spracherwerbs Verhinderung des Ehegattennachzugs verfestigt
Ulrich Engelfried: »Eine Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und Hexenjagd«. Staatliche Kindeswohlgefährdung
Hendrik Cremer: Der deutsche »Ausländervorbehalt« zur Kinderrechtskonvention
Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln (Art. 8 I, II)
Peer Stolle: »Auf Abstand, Clowns«. Zum polizeilichen Umgang mit der Clowns-Army bei Versammlungen
Anna Luczak: Freizügigkeit nicht für Linke. Aus- und Einreiseverbote bei internationalen Protesten
Elke Steven: Wider staatliche Einschüchterungsstrategien. Bundesverfassungsgericht rügt bayerischen Versammlungsgesetzgeber
Elke Steven: Illegale Haft erfordert spürbare Konsequenzen
Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden (Art. 9 III)
Dieter Hummel: Scheingewerkschaften
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich (Art. 10 I, II)
Hannes Honecker: Sagen Sie jetzt nichts! Über das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und den Einsatz staatlicher Verdachtschöpfungsgehilfen
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen (Art. 12)
Rolf Gössner: Kein Betriebsunfall. Schadensersatz für schuldhaft rechtswidriges Berufsverbot
Männer können zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden (Art. 12a)
Ralf Siemens: Wehrpflicht-Willkür bleibt unangetastet. Bundesverfassungsgericht verweigert die Überprüfung
Die Wohnung ist unverletzlich (Art. 13 I-IV, VI, VII)
Anne Allex: Unerbetener Besuch vor der Wohnungstür. Schnüffelexzesse von »Hartz IV-Ermittlern«
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a)
Marei Pelzer: Abschiebungen von Asylsuchenden nach Griechenland
Sönke Hilbrans: Asyl unter »Terrorismusvorbehalt«. Vermehrter Entzug des Flüchtlingsschutzes
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen (Art. 19 IV)
Hartwig Hohnsbein: Der Rechtsweg ist ein wenig sicherer geworden
Hans-Ulrich Weth: Weniger Rechtsschutz für Arme?
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 I)
Martin Singe: Schäbiger Arbeitgeber Sozialstaat. Keine Rentenversicherung für Gefangene
Hubert Heinhold: Der allmächtige Golem. Lagerunterbringung in Bayern verletzt sozialstaatliche Grundsätze
Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 III)
Ralf Ritter: Die große Kronzeugenregelung
Eckart Spoo: Vertrauen statt Kontrolle. Geheimdienste erhalten Verfassungsrang
Moritz Assall: Spitzel wider Willen. In Hamburg arbeiten Ausländerbehörde und Verfassungsschutz offensichtlich Hand in Hand
Udo Kauß: Abschied vom einfachen Feindbild. Die Urteile in Sachen Ramelow gegen Bundesamt für Verfassungsschutz
Hartmuth H. Wrocklage: Sichert die Grundrechte: Schafft unabhängige Polizeibeauftragte in Bund und Ländern
Die Bundesrepublik wirkt bei der Entwicklung der Europäischen Union mit (Art. 23 I)
Matthias Lehnert: »Menschenrechte für Nichtdeutsche? Wenn möglich.«. Atomkritiker wird Einreise nach Deutschland verwehrt
Till Müller-Heidelberg: Blüten der europäischen Sicherheitspolitik. Tennisschläger verboten – aber geheim
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes (Art. 25)
Martin Kutscha: Völkerrecht, auf den Kopf gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht billigt Studiengebühren
Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen (Art. 33 II, III)
Theodor Ebert: Konkordatslehrstühle – oder wie die bayerische Justiz mit einem Kirchenprivileg umgeht
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen (Art. 97 I)
Mario Cebulla/Christine Nordmann: Endet der Rechtsstaat, wo die Wehrdisziplin beginnt? Zur Realität von Gewaltenteilung und richterlicher Unabhängigkeit in Deutschland
Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I)
Thomas Schulte-Kellinghaus: Der NATO-Gipfel in Baden-Württemberg. Freiheitsentziehungen und Aufhebung der Gewaltenteilung
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war (Art. 103 II, III)
Jens Puschke: Anti-Terrorcamp-Gesetzgebung Die endgültige Abkehr von einem rechtsstaatlichen Bürgerstrafrecht
Stephan Nagel: Die Stadt gehört allen. »Randgruppenparagraph« erfolgreich angefochten
Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Art. 104 I, II)
Till Müller-Heidelberg: Kampf ums Recht – Kampf gegen die Umgehung des Richtervorbehalts
Helmut Pollähne: Nicht locker(n) lassen. Wider die lebenslange Freiheitsstrafe
Andreas Fischer-Lescano/Lena Kreck: »Guantánomo auf See«. Einsatz gegen Piraterie
Anhang
- Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland (Auswahl)
- Kurzporträts der herausgebenden Organisationen
- Autorinnen, Autoren und Redaktion
- Abkürzungen
- Sachregister