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Ressort­pla­nung des Bundes­vor­stands

Mitteilungen22201/2014Seite 1-7

Mitteilungen Nr. 222 (3/2013), S. 1-7

(Red.) Die Mitglieder des neu gewählten Bundesvorstands haben sich zu Beginn ihrer Amtszeit über die Schwerpunkte in ihren jeweiligen Arbeitsressorts (Ressortübersicht s. Mitteilungen Nr. 221, S. 3f.) verständigt. Wir geben hier ihre Ressortplanung (soweit verschriftlicht) wieder(1)

Datenschutz

(NB) Der Umgang mit personenbezogenen Daten – durch staatliche als auch durch private Stellen – hat weitgehende Folgen für unser Persönlichkeitsrecht. Wissen ist Macht, und dessen Verfügbarkeit kann Bürger- und Menschenrechte empfindlich einschränken.
Die derzeitigen Regelungen zum Schutz personenbezogenen Daten werden von Datenschützern als auch von Unternehmen und staatlichen Stellen als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Auf nationaler als auch auf internationaler Ebene werden die notwendigen Reformen, beispielsweise des Beschäftigtendatenschutzes und der EU-Datenschutzrichtlinie/-grundverordnung, aufgeschoben.

  • Die Humanistische Union wird sich unter anderem mit rechtspolitischen Stellungnahmen an den aktuellen datenschutzrechtlichen Debatten beteiligen.
  • Die Humanistische Union wird durch den Austausch mit anderen Experten(gruppen) sowie durch Veranstaltungen (bspw. Podiumsdiskussionen und Aktiventreffen) ihre Kenntnisse im Datenschutz ausbauen und die eigenen Positionen weiter entwickeln.
  • Die grenzüberschreitende Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch Geheimdienste hat gezeigt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur durch internationale Abkommen geschützt werden können.
  • Die Humanistische Union möchte mit Experten und Politikern darüber sprechen, welche internationalen Regelungen möglich erscheinen oder ob für bestimmte Dienste des Internets technische Maßnahmen (bspw. eine Nationalisierung von Angeboten – National Routing) eine Lösung sein können.
  • Die Humanistische Union möchte in den Bereichen Datenschutz und Netzpolitik internationale Kontakte zu anderen Bürgerrechtsorganisationen aufnehmen und pflegen.

2014 wird der Fritz-Bauer-Preis an Edward Snowden verliehen, der durch seine Veröffentlichungen von Geheimdienstunterlagen die Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 aufdeckte und damit die Transparenz schaffte, um bürgerrechtliches Einschreiten zu ermöglichen. Mit dem Fritz-Bauer-Preis werden Personen ausgezeichnet, die „unbequem und unerschrocken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung verschaffen“.

Auch das diesjährige, dritte Gustav Heinemann-Forum am 20./22. Juni in Rastatt befasst sich mit dem Thema Überwachung/ Ausspähung.

Innere Sicherheit & Polizei

(AH/MK) Die Arbeit im Ressort konzentriert sich auf folgende Aspekte:

  • den Ausbau informationeller Eingriffsbefugnisse sowie die Ausforschung der Kommunikation per Telefon und Internet;
  • die zunehmende Verschränkung mit den Aufgaben und Befugnissen der Geheimdienste („Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ u. a.).
  • Um die Aufklärung mutmaßlicher Polizeiübergriffe zu ermöglichen, soll die Polizeiarbeit transparenter werden. Wir setzen uns deshalb für eine gesetzlich verankerte Kennzeichnungspflicht ein. Darüber hinaus sollen unabhängige, rechtsstaatliche Kontrollmechanismen bei der Polizei eingeführt werden (Polizeibeauftragte).

Engage­ment­po­litik & Parti­zi­pa­tion

(TB) Der Begriff „Governance“ beschreibt ein Politikverständnis, das neben dem Staat („Erster Sektor“) auch Unternehmen („Zweiter Sektor“) sowie den „Dritten Sektor“ der Vereine und NGO als Akteure der Steuerung im öffentlichen Raum sieht. So werden z.B. staatliche Aufgaben durch Wohlfahrtseinrichtungen erfüllt, Unternehmen engagieren sich in der Kommune und Bürgerrechtsvereine mischen sich in politische Entscheidungen ein.
Die „klassische“ Bürgerrechtspolitik ist v.a. auf den Sektor Staat ausgerichtet, z.B. zur Durchsetzung von Grund- und Freiheitsrechten. Die Engagementpolitik richtet sich an alle drei Sektoren der Zivilgesellschaft und zielt daher stärker auf nichtstaatliche Organisationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, wie Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen. Ein Ziel der Engagementpolitik ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für freiwilliges, bürgerschaftliches Engagement in Sozial- und Nichtregierungsorganisationen. Dieser Sektor nimmt zu: Derzeit engagieren sich rund 23 Mio. Menschen in 580.000 eingetragenen Vereinen mit etwa 2,3 Mio. hauptamtlich Beschäftigten (Zahlen lt. ZIVIZ-Survey).
Wesentlicher Bestandteil der Engagementpolitik ist auch die Partizipation und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zur unmittelbaren Beteiligung in eigener Sache. Hier hat nicht erst „Stuttgart 21“ viele(s) in Bewegung gebracht. Aus bürgerrechtlicher Sicht sind umfassende, verbindliche Regeln für Partizipation zu fordern. Bedingung für eine gute Informationsbasis ist ein transparenteres Verwaltungs- und Regierungshandeln (Open Government), das zunehmend, z.B. über die Veröffentlichung von Entscheidungsgrundlagen und Dokumenten im Internet (Open Data) ermöglicht wird. Die hierfür maßgeblichen Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern wurden von der HU seit Ende der 1970er Jahre (!) gefordert. Neben einer Stärkung der Demokratie wird hierdurch auch eine neue Rollenverteilung zwischen Staat und Zivilgesellschaft „auf Augenhöhe“ erwartet.
Wir begleiten weiterhin die engagementpolitischen Entwicklungen in Bund und Ländern (Engagementstrategie der Bundesregierung, Ausschuss für bürgerschaftliches Engagement im Bund sowie in Berlin, Enquete-Kommission in Rheinland-Pfalz, Beteiligungsstrategie Baden-Württemberg) sowie in den Engagement-Netzwerken im Bund (Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, www.b-b-e.de) und in den Ländern. Im Ressort geplant sind:

  • kritische Begleitung von Engagement-Berichterstattung und Engagementstrategien der Bundesregierung sowie der Länder;
  • Beobachtung der Diskussionen in Bundes- und Landesnetzwerken;
  • Beteiligung und Mitarbeit im „Netzwerk Bürgerbeteiligung“;
  • Übernahme von Richtlinien der „Transparenzinitiative“ für die HU;
  • Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen für Rahmenbedingungen des Engagements sowie für die Infrastruktur von NGOs.

Friedenspolitik/ Zivile Konfliktbearbeitung
Bundeswehr und Zivile Konfliktbearbeitung

(WKK/MK) Als Mitglied der „Plattform Zivile Konfliktbearbeitung“ wird sich die HU auch weiterhin bei der Ausgestaltung der vielfältigen parlamentarischen Aktivitäten zur ZKB engagieren. Dazu zählt u.a. die enge Anbindung an den „Unterausschuss Zivile Konfliktbearbeitung“, für dessen Weiterführung in der neuen Legislaturperiode die Plattform eindringlich appelliert hat. Die HU setzt in ihrem friedenspolitischen Verständnis nicht nur auf militärfixierte Kritik an der Bundeswehr im Sinne von „Antimilitarismus“. Es gehört zum friedenspolitischen Bestand der HU, am Verteidigungsbegriff des Grundgesetzes als Funktion der Bundeswehr festzuhalten und von daher die Umwidmung der Bundeswehr zur weltweiten Interventionsarmee abzulehnen und das ausschließliche Gewaltmonopol der Vereinten Nationen zu betonen. Zum 20. Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes über Auslandseinsätze der Bundeswehr vom 12. Juli 1994 ist eine Veranstaltung in der Humboldt-Universität Berlin geplant.
Daneben wird das Ressort mit den Verfassungsgrenzen für Bundeswehreinsätze befassen, dabei insbesondere mit Einsätzen der Bundeswehr im Inneren, sowie der Bindung der Bundeswehr an die Grundrechte (auch) bei Auslandseinsätzen (vgl. Art. 1 Abs. 3 GG).
Nach dem Abzug der internationalen Truppen aus Afghanistan Ende 2014 setzt sich die HU für eine verstärkte entwicklungspolitische und humanitäre Unterstützung Afghanistans ein. Wir werden neue Bundeswehr-Mandate für Afghanistan kritisch darauf hin prüfen, inwieweit sie unter dem Vorwand militärischer Absicherung der humanitär-entwicklungspolitischen Maßnahmen im Verbund mit den USA Kampfeinsätze fortschreiben.
Die HU beteiligt sich an Kampagnen gegen unbemannte Kampfdrohnen. Zu dieser Thematik fand Ende Oktober 2013 bereits eine gemeinsame Veranstaltung des „Darmstädter Signals“, einer Vereinigung kritischer Bundeswehrsoldaten, und der Humanistischen Union in Königswinter statt. Bei Drohnen stehen für die HU im Vordergrund: Fragen der Rüstungskontrolle; der sinkende Schwelle zu Kriegshandlungen durch deren Einsatz; die autonome Kriegsführung sowie die völkerrechtswidrigen gezielten Tötungen. Das Thema bleibt auch innenpolitisch aktuell durch den Einsatz „unbemannter Flugsysteme“ über Deutschland, für die immer neue Verwendungsmöglichkeiten diskutiert bzw. realisiert werden (u.a. Demo-Überwachung).

Bundeswehr in der Schule

Nicht nur der Verfassungsschutz, auch die Bundeswehr bietet immer wieder „Informationsveranstaltungen“ in Schulen an. Wir sind der Auffassung, dass die „Informationen“ der Bundeswehr in keiner Weise den Kriterien von Bildungsarbeit entsprechen, wie sie im sog. Beutelsbacher Konsens formuliert sind. Für politische Bildungsarbeit geht es dabei um folgende Kriterien:#

1. Verständnis von Schülern als mündige Subjekte, die politische Prozesse verstehen und sich Handlungsoptionen erschließen sollen
2. Kontroversität: Was öffentlich kontrovers diskutiert wird, das soll auch in der Schule so dargeboten werden – gegen Einförmigkeit
3. Überwältigungsverbot: Schulung mit klarem Ergebnis ist nicht statthaft.

Dass die von der Bundeswehr angebotenen Informationen diesen Kriterien nicht entsprechen, ist naheliegend. Zahlreiche Eltern und Schüler protestieren unter dem Motto „Bundeswehrfreie Schulen“ gegen Bundeswehrauftritte in ihren Schulen und entsprechende Kooperationsabkommen mit der Bundeswehr. Die HU unterstützt diesen Protest. Auch wenn solche Auftritte verfassungsrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind – aus bildungspolitischen Erwägungen sollten sie dennoch unterbleiben. Militärs gehören nicht in die Schulen, und Bildungspolitik darf nicht militarisiert werden.

Medien

(WKK) Die Zeitschrift vorgänge ist im Juli 2013 erstmals mit neuer Gewichtung von Bürgerrechtsthemen und sog. Schwerpunktthemen sowie neuen Redakteuren und erheblich erweitertem Bezieherkreis erschienen. Durch vielfältige Vertriebsformen soll der Abonnentenkreis der Zeitschrift kontinuierlich erweitert werden. Ein neuer Redaktionsbeirat steht der Zeitschrift zur Seite.
Wie bereits in den Vorjahren wird die HU beim jährlichen Menschenrechts-Filmfestival OneWorld in Berlin Filmabende mit Diskussionspartnern organisieren und voraussichtlich auch wieder den Eröffnungsabend des Festivals mit Ansprache und Moderation bestreiten. Das Festival findet voraussichtlich im März 2014 statt.

Netzpolitik

(NB) Das Internet mit seinen Diensten durchdringt die Lebensbereiche aller Bürgerinnen und Bürger, was dazu führt, dass dieses auch zunehmend den Rahmen für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und den Schutz von Persönlichkeitsrechten darstellt. Letztere sind Anliegen der Humanistischen Union.
Die Steuerung, Architektur und technische Standardisierung des Netzes betrifft die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger.

  • Im Rahmen des Arbeitskreises Netzpolitik der Humanistischen Union werden Möglichkeiten eruiert, die Gestaltung des Netzes durch die Humanistische Union weiter bürgerrechtlich zu begleiten und
  • die Verantwortlichen in den hierfür bestehenden Organisationen weiter zu sensibilisieren, wie beispielsweise als Mitveranstalterin des deutschen Vorbereitungstreffens für das Deutsche Internet Governance Forum der Vereinten Nationen.

Im Bereich der zukünftigen Ausgestaltung des Netzes werden in der kommenden Zeit verschiedene Herausforderungen erörtert werden, beispielsweise wie mit dem grenzüberschreitenden Datenverkehr angesichts der international nur unzureichend durchsetzbaren Bürgerrechte umzugehen ist. Ferner wie mit der Datenspeicherung umzugehen ist, wenn staatliche Stellen unter immer geringeren Anforderungen auf diese Daten zurückgreifen können ohne das dahingehend Transparenz gegeben ist.

  • Die Humanistische Union möchte für diese Themen an dem Expertenaustausch teilnehmen und diesen durch Veranstaltungen fördern sowie
  • die Vernetzung von Initiativen und Gruppen unterstützen, die sich auf die Förderung von bestimmten Bereichen der Netzpolitik konzentrieren.

Der Bereich Netzpolitik arbeitet aufgrund der Ubiquität des Netzes in übergreifenden Fragen mit den anderen Ressorts der Humanistischen Union zusammen, insbesondere Datenschutz, Informationsfreiheit, Engagement & Partizipation/ sozialpolitische Fragen (Teilhabe) und Innere Sicherheit & Polizei (Schutz von Persönlichkeitsrechten).

Strafrecht und Straf­vollzug

Sicherungsverwahrung

(AMK) Am 31. Mai 2013 endete die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur verfassungskonformen Umsetzung der vom Gericht im Mai 2011 aufgestellten Vorgaben für die Sicherungsverwahrung, insbesondere des Abstandsgebotes. Danach muss sich die Ausgestaltung des Freiheitsentzugs im Rahmen der Sicherungsverwahrung deutlich vom Vollzug der Freiheitsstrafe im Rahmen des Strafvollzugs unterscheiden, da die Sicherungsverwahrung nicht repressiv Sanktion für Straftaten sein soll, sondern präventive Maßregel.
Die tatsächliche Umsetzung dieses Abstandsgebotes wollen wir kritisch begleiten – ohne aus dem Blick zu verlieren, dass die Sicherungsverwahrung als vorbeugender Freiheitsentzug grundsätzlich ein rechtsstaatlich zweifelhaftes Instrument darstellt. Zu diesem Zweck wird sich auch eine der nächsten Ausgaben der vorgänge dem Thema widmen.

Beweisverwertungsverbote

Bereits 2012 regten Till Müller-Heidelberg und Jens Puschke einen Arbeitskreis zum Thema Beweisverwertung im Strafverfahren an mit der Zielsetzung, die Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise zu unterbinden. Nach der Abwägungslehre soll derzeit im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden werden, ob ein Beweiserhebungsverbot ein Verwertungsverbot nach sich ziehen soll. Dabei wird das Strafverfolgungsinteresse des Staates abgewogen gegen das individuelle Interesse des Beschuldigten an der Wahrung seiner Rechtsgüter.
Dieses Thema soll im Arbeitskreis diskutiert werden, am Ende soll ein Vorschlag zur Änderung der bestehenden Lage unterbreitet werden. Zur Mitarbeit im Arbeitskreis sind alle Interessierten herzlich eingeladen und auf den Aufruf auf Seite 9 dieser Ausgabe verwiesen.

Aktuelle Entwicklungen

Immer wieder kommen von unterschiedlichsten Seiten kriminalpolitische Forderungen auf, die vermeintlich mehr Sicherheit versprechen, so zum Beispiel Forderungen zur Erweiterung der Sanktionen im Jugendstrafrecht. Auf solche Entwicklungen soll nach Möglichkeit kurzfristig durch Beteiligung an der Diskussion reagiert werden.

Organi­sa­ti­ons­ent­wick­lung & Finanzen

(TB) Die Finanzverantwortung erstreckt sich auf die Planung und Darstellung des HU-Haushalts sowie Identifikation von Einnahmemöglichkeiten und Ausgabenrisiken.
Die Organisationsentwicklung wurde 2011 von Ute Hausmann als eigenständiges Ressort eingeführt und bedeutet eine kontinuierliche Verbesserung der Informations- und Arbeitsabläufe in der HU, auch angesichts neuer Arbeitsbereiche, wie dem Kampagnenprojekt der Bewegungsstiftung.

Religi­o­n/Welt­an­schauung und Staat

(KW) Im Bereich Religion/Weltanschauung und Staat wird gegenwärtig vor allem gerungen um die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen und das kirchliche Arbeitsrecht. Zudem führt die Integration der Muslim_innen in Deutschland weiterhin zu Konflikten. Gestritten wird u.a. über das Tragen von Kopftüchern, die Teilnahme am koedukativen Sport- und Schwimmunterricht und Staatsverträge mit Muslim_innen.
Zu diesen Themen nimmt die HU anlassbezogen Stellung und stellt ggf. Forderungen an Politiker_innen. Soweit die Trennung des Staates von religiösen Institutionen namentlich den Kirchen betroffen ist, vertrete ich bislang die zuletzt durch meinen Vorgänger im Amt – Hannes Haupt – in der HU vertretene Auffassung, dass Staat und Religionsgemeinschaften jenseits des Religionsunterrichtes nicht kooperieren dürfen. Zudem dürfen den Religionsgemeinschaften keine Sonderrechte eingeräumt werden. Die Staatsleistungen müssen demnach ebenso wie das Arbeitsrecht der Kirchen dringend beendet werden.
Zu Aspekten individueller Religionsfreiheit – namentlich dem Tragen religiöser Kleidung und Symbole – vertrete ich dagegen die Auffassung, dass die individuelle Religionsfreiheit auch in öffentlichen Institutionen nicht ohne Not eingeschränkt werden darf. Das Kopftuchtragen im öffentlichen Dienst, auch im Lehramtsdienst, soll deshalb erlaubt werden.
Die politische Kampagne der HU zur Ablösung der Staatsleistungen, die von Johann-Albrecht Haupt initiiert und getragen wurde, möchte ich – hoffentlich weiterhin unterstützt von Hannes Haupt – fortführen. Zum kirchlichen Arbeitsrecht ist zu überlegen, ob die HU im ähnlichen Maße wie zur Ablösung der Staatsleistungen in der Öffentlichkeit Forderungen nach Ablösung dieses Sonderrechts wirksam stellen kann.
Zum Thema Religion/Weltanschauung und Staat erscheint derzeit ein vorgänge-Heft. Die Berliner Gespräche zu Staat/Religion möchte ich fortsetzen, vermutlich zum Thema Religion in der Schule.

Antidiskriminierungsrecht

Eng verknüpft mit der Religionsfreiheit ist das Gleichheitsrecht. Im Bereich des Antidiskriminierungsrechts werde ich es vermutlich zeitlich nicht schaffen, in Form von Pressemitteilungen, öffentlichen Forderungen etc. aktiv zu werden. Ich möchte aber für die HU ggf. an Bündnissen im Bereich des Antidiskriminierungsrechts teilnehmen.

Versammlungsrecht

(AH/MK) Wir werden auf eine grundrechtsfreundliche Ausgestaltung der neuen Versammlungsgesetze der Länder achten, insbesondere darauf, dass die Grundsätze der Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht unterschritten werden sowie auf:

  • konkrete, enger gefasste Voraussetzungen für die Beschränkung der Versammlungsfreiheit nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips,
  • Eingrenzung der Pflichten für Veranstalter und Leiter.
  • Abschaffung der Anmeldepflicht für Kleinversammlungen sowie des Verbots der Vermummung und „passiven Bewaffnung“; Streichung entsprechender Straftatbestände.
  • die Einführung von Übersichtsaufnahmen in den Ländern rückgängig machen bzw. verhindern.
  • keine Einführung von Kontrollstellen vor Versammlungsorten.

Zudem achten wir auf die gesetzeskonforme und versammlungsfreundliche Anwendung der (neuen) Versammlungsgesetze, insbes. dass keine Vorkontrollen stattfinden.

(1) Die Autorenkürzel: NB – Norman Bäuerle; TB – Tobias Baur; AH – Anja Heinrich; WKK – Werner Koep-Kerstin; AMK – Annika Mara Kunz; MK – Martin Kutscha; KW – Kirsten Wiese.

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