
Informationsfreiheit im Grundgesetz verankern!
Pressemitteilung vom 27.07.2026
Beschluss des Koalitionsausschusses:
„32. Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“
Öffentlichkeit ist die politische Währung von Demokratien. Die Forderung nach Öffentlichkeit für Regierungshandeln richtet sich seit der Aufklärung gegen das Prinzip des Amtsgeheimnisses, das Kennzeichen undemokratischer Herrschaftsausübung ist. Informationsfreiheitsgesetze etablieren Verwaltungsöffentlichkeit als Prinzip, das als voraussetzungsloser Informationsanspruch für alle konkretisiert wird.
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 die faktische Abschaffung des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes (Bundes-IFG) beschlossen. Im Innenministerium gibt es darüber hinaus Pläne, der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Zuständigkeit für die Informationsfreiheit zu entziehen. Mit ihrem Beschluss rütteln die Mitglieder des Koalitionsausschusses ohne Not an einer Grundfeste demokratischer Regierungssysteme.
Die Parteien der Regierungskoalition stellen mit diesem Vorhaben ihre Rolle als Schützer der Demokratie, mit der sie sich von der AfD abgrenzen wollen, in Frage.
Als Konsequenz fordert die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) stattdessen: Die Informationsfreiheit als Prinzip der Verwaltungsöffentlichkeit muss jetzt im Grundgesetz verankert werden!
Die geplante Einschränkung des Kreises der Antragsberechtigten, die Einführung einer Begründungspflicht und die Erhöhung der Bearbeitungsgebühren haben offensichtlich die Verhinderung erfolgreicher Anträge insbesondere von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen zum Ziel. Dieses antidemokratische Vorhaben steht im offenen Widerspruch zum Versprechen im Koalitionsvertrag, das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger reformieren zu wollen.
Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion formiert sich Kritik gegen die faktische Abschaffung des Bundes-IFG. Wie wirksam dieser Widerstand ist, ist derzeit nicht absehbar. Falls es ähnliche Kritik in den Unionsfraktionen geben sollte, ist davon bisher nichts an die Öffentlichkeit gedrungen.
Die HU fragt: Ist nach dem Demokratieverständnis der Unions-Bundestagsfraktionen das Bundes-IFG entbehrlich?
Informationsfreiheitsgesetze sind international verbreitet und sind Standard für gutes Regieren in demokratischen Staaten. Deutschland ist im Jahr 2016 während der Kanzlerschaft von Angela Merkel dem global agierenden Open Government Partnership beigetreten. Im aktuellen Bericht der Bundesregierung wird angekündigt, die Informationsfreiheit in Deutschland auf Bundesebene durch ein Transparenzgesetz stärken zu wollen.
Das Bundes-IFG ermöglicht den betroffenen öffentlichen Stellen, die Herausgabe von Informationen, deren Freigabe nach ihrer Einschätzung zum Beispiel die öffentliche Sicherheit gefährdet, zu verweigern. Für Anpassungen aufgrund der neuen Sicherheitslage ist keine Gesetzesänderung notwendig.
Christoph Bruch