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Fernmel­de­über­wa­chung durch BND einstellen

Mitteilungen06/2001Seite 39-40

Mitteilung Nr. 174, S. 39-40

Kritik an Neufassung des Abhör­ge­setzes
Berlin, 02.05.2001 HU-PE 05/2001

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) hat die Einstellung der sogenannten strategischen Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verlangt.

In einer Stellungnahme an den Innen- und Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages weist die HU darauf hin, dass die Ende 1994 eingeführte Überwachung des internationalen Fernmelde-verkehrs zur Verbrechensbekämpfung praktisch ergebnislos geblieben ist. In den Bereichen Internationaler Terrorismus, Inter-nationaler Rauschgifthandel, Geldfälschung und Geldwäsche konnten vom BND gar keine Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Im Bereich Proliferation/Internationaler Rüstungshandel wurden in fünf Jahren ganze 29 Verdachtsfälle weitergegeben. Von Strafverfahren oder Verurteilungen ist nichts bekannt geworden. Die Humanistische Union spricht von „falschen Konsequenzen“ aus den bisherigen Misserfolgen, wenn jetzt die verdachtslose Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch den BND noch ausgeweitet werden soll. In dem Entwurf einer Neufassung des „Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheim-nisses“ (G 10-Gesetz) ist vorgesehen, künftig neben dem Fernmeldeverkehr über Satelliten auch den internationalen Fernmeldeverkehr über Kabelverbindungen zu überwachen.

Weitere Kritikpunkte der HU am Entwurf des G 10-Gesetzes: Die Telefonüberwachung durch die Verfassungsschutzbehörden wird erneut ausgeweitet. Die nachträgliche Information von abgehörten Personen ist nicht immer gewährleistet. Eine Erfolgskontrolle der Fernmeldeüberwachung durch die Geheimdienste (Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst) findet nicht statt.

Die HU beanstandet auch die mangelnde Transparenz beim Zustandekommen eines Gesetzes, das massiv in das Post- und Fernmeldegeheimnis der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Das Gesetz wurde hinter verschlossenen Türen von den zuständigen Ministerien in Gesprächen mit Innenpolitikern der Koalitionsfraktion vorbereitet. Mangels Information konnte die Neuregelung der Fernmeldeüberwachung in der Öffentlichkeit kaum diskutiert werden.

Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs am 29.03.2001 fand im Parlament keine Debatte statt. Das Gesetz soll nach Beratung im Innenausschuss am 09.05.2001 bereits am 11.05.2001 vom Bundestag beschlossen werden.

Die HU appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Verabschiedung des G 10-Gesetzes auszusetzen und vor dem Innen- und Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung zu veranstalten. Die Stellungnahme der Humanistische Union (15 Seiten) kann bei der Bundesgeschäftsstelle der HU angefordert werden. Telefon: (030) 20 45 02 56, Fax: (030) 20 45 02 57, E-mail: info@humanistische-union.de

Bei Rückfragen:

Franz-Josef Hanke (HU-Pressesprecher)Tel. 06421/ 666 16              E-Mail: hanke@medienlinks.de

Fernmel­de­ge­heimnis wird weiter ausgehöhlt

Humanistische Union kündigt verfassungsrechtliche Prüfung an

Berlin, 11.05.2001 HU-PE 08/2001

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) verurteilt die Verabschiedung des „Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ (G 10-Gesetz) durch den Deutschen Bundestag. Erneut werden damit die Abhörbefugnisse für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst ausgeweitet. Die HU beanstandet, dass das G 10-Gesetz vom Bundestag ohne öffentliche Anhörung und ohne ausreichende Beratung in den Ausschüssen verabschiedet wurde. Kritische Einwände gegen das Gesetz – so auch eine umfangreiche Stellungnahme der HU – wurden praktisch nicht zur Kenntnis genommen.

Nach dem Inkrafttreten des G 10-Gesetzes wird die Humanistische Union die erneute Anrufung des Bundesverfassungsgerichts prüfen.

Bei Rückfragen: Franz-Josef Hanke (HU-Pressesprecher)

Tel. 06421/ 666 16

E-Mail: hanke@medienlinks.de

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