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Nicht angeblich, sondern tatsächlich (völker)rechts­widrig

Mitteilungen03/2001Seite 13-14

Erwiderung zum Beitrag von Jürgen Roth, „Anmerkungen zur Demokratisierung in Serbien“ in den HU-Mitteilungen IV/2000

Mitteilung Nr. 173, S. 13-14

Es tut mir ja leid, daß ich schon wieder einen Leserbrief schreibe, aber Jürgen Roths Beitrag kann ich noch weniger unwidersprochen lassen, als den von Henri Pena-Ruiz. Der Krieg gegen Jugoslawien war nicht angeblich, sondern tatsächlich (völker)rechtswidrig (s. u.a. Memorandum der IALANA – Juristinnen und Juristen gegen atomare, biologische und chemische Waffen): Nach Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta ist „jede“ Art der Anwendung militärischer Waffengewalt verboten. Es gibt kein Völkergewohnheitsrecht zur einzelstaatlichen „humanitären Intervention“ (denn es gibt keine entsprechende Rechtsüberzeugung in der Staatengemeinschaft). Dieses Recht haben nur Organisationen der UN. Der Sicherheitsrat hat keine Zwangsmaßnahme nach Art. 42 der UN-Charta beschlossen, noch einzelne Staaten (Art. 42, 48) oder die NATO als Regionalorganisa-tion (Art. 53) dazu ermächtigt. Der Ausnahmefall nach Art. 51, der Notwehr und Nothilfe zugunsten eines angegriffenen Staates rechtfertigt, liegt nicht vor, denn weder ist ein NATO-Staat militärisch angegriffen worden, noch hat ein angegriffener Staat um Nothilfe gebeten. Deutschland hat darüber hinaus gegen die eigene Verfassung, die noch immer nur Verteidigung erlaubt und gegen den 2+4-Vertrag, der den Einsatz deutscher Waffen „nur in Überein-stimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen“ erlaubt, verstoßen. Der Bundeswehreinsatz gegen Jugoslawien überschreitet die Grenzen, die das „Out-of-area-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 gezogen hat. Es erlaubt Einsätze nämlich nur, wenn sie im „Rahmen und nach den Regeln“ eines Systems kollektiver Sicherheit stattfinden. Weder die UN-Charta noch der NATO-Vertrag, der die NATO-Staaten ja ausdrücklich auf Beachtung der UN-Charta und des geltenden Völkerrechts verpflichtet, gestatten einen völkerrechtswidrigen Angriff. Außerdem muß selbstverständlich – bevor Maßnahmen ergriffen werden, die juristisch gerechtfertigt werden müssen – erst einmal der Sachverhalt geprüft werden. Und daran hapert es bei Jürgen Roth wie bei den meisten Medien. „Noch nie haben so wenige so viele so gründlich belogen, wie im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer nach dem Krieg. Auch zu Beginn des Krieges betonte er in Interviews, die von der meinungsbeherrschenden Presse leider nicht veröffentlicht wurden, daß Milosevic sich an der Oktobervereinbarung (von 1998) gehalten und daß die UCK die Serben ständig provoziert habe. Er hielt den Angriff der NATO für ungerechtfertigt und politisch falsch. Das tat übrigens auch Helmut Schmidt. Nach Kriegsbeginn wurde sehr schnell bekannt, daß die Unterzeichnung des Rambouillet-Vertrages für Jugoslawien die Aufgabe der Souveränität bedeutet hätte, d.h. so gar nicht unterzeichnet werden konnte. Auch die behaupteten massenhaften Vertreibungen, der albanisch-stämmigen Kosovaren durch die Serben, wurden sehr bald in Zweifel gezogen. Die IALANA gab eine Presseerklärung ab, nach der der massenhafte Exodus der Kosovo-Albaner erst nach dem Bombardement einsetzte. Ebenso äußerten sich Mitglieder von Balkan-Peace-Teams. Aus einem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom März 1999 geht hervor, daß, wo es zu Verletzungen des Waffenstillstands im Kosovo kam, die UCK der Angreifer war – jugoslawische Streitkräfte hätten dann jeweils im Gegenzug versucht, UCK-Stellungen auszuheben. Auch gibt es gute Gründe dafür anzunehmen, daß die in Racak  gefundenen toten Albaner im Kampf zwischen UCK und Jugoslawen getötet und nach Abzug der Jugoslawen von der UCK entsprechend arrangiert wurden. Das US State Department erklärte noch am 21. Dezember 1985: „Die UCK schikaniert und entführt jeden, der zur Polizei geht … UCK-Vertreter haben gedroht, Dorfbewohner zu töten und ihre Häuser niederzu-brennen, wenn diese nicht der UCK beitraten … Die Schikanen der UCK haben solche Ausmaße erreicht, daß die Bewohner von Dörfern in der Region Stimlje ‘bereit zur Flucht‘ sind.“Es erhöht auch nicht die Glaubwürdigkeit der NATO, daß sie nach Besetzung des Kosovo nicht nur zusah, sondern zum Teil die Albaner sogar dabei unterstützte, alle anderen Ethnien fast völlig aus dem Kosovo zu vertreiben. Keiner der deutschen Politiker, die mit der „neuen Auschwitzlüge“ hausieren gingen, hat sich dazu geäußert, daß Pristina heute dank NATO und UCK judenfrei ist. Der von Scharping in die Welt gesetzte „Hufeisenplan“ wurde von Panorama als Lüge entlarvt. Trotz intensivster Suche ist es nicht gelungen, im Kosovo Konzentrations-lager und Massengräber zu finden. Es ist sicher auf das Versagen eines großen Teils unserer Medien zurückzuführen, daß sehr schnell eine Reihe von Büchern auf den Markt kam, um die notwendigen Informationen für Menschen, die sich ein Urteil bilden wollen, zu liefern, z.B. von General Hein Loquai (bei der OSZE in Wien für den Balkan zuständig), Matthias Küntzel, Malte Olschewski, Jürgen Elsässer und vielen anderen. Kein anderes Land hat zwischen 1991 und 1999 den Kosovo-Konflikt so angeheizt und sich so unverhohlen als Schutzmacht der UCK profiliert, wie die Bundesrepublik Deutschland, wie sie ja auch 1991 durch die Anerkennung Sloweniens und Kroatiens (gegen den Rest der Welt) den späteren Bosnienkrieg provozierte. Im einzelnen nachzulesen z.B. bei Küntzel. Darüber hinaus verstieß auch die Art der Kriegsführung der NATO massiv gegen geltendes (Kriegs-)Völkerrecht: Vor allem die Zivilbevölkerung, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten und Gebäude wurden angegriffen. Es wurden Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegsführung verwendet, die überflüssige Verletzungen und unnötige Leiden verursachten (z.B. Kassettenbomben, uranummantelte Geschosse). Es wurden Methoden und Mittel angewendet, die dazu bestimmt sind und von denen erwartet werden kann, daß sie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt hervorrufen und dadurch Gesundheit und Überleben der Bevölkerung gefährden (z.B. Zerstörung und In-Brandsetzung der Raffinerie und chemischen Werke in Pancevo). Es wurden für die Zivilbevölkerung lebensnot-wendige Objekte wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Heizkraft-werke und Strom erzeugende Anlagen angegriffen und unbrauchbar gemacht. Brücken, Krankenhäuser und Schulen wurden bombardiert, die industriellen Arbeitsplätze zerstört. Auch im Völkerrecht gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Luftangriffe waren weder erfolgreich noch geeignet, die Kosovo-Albaner zu retten, sonder trieben im Gegenteil unzählige Menschen aller Ethnien im Kosovo in die Flucht vor Bomben, zerstörten Infrastruktur, vergifteten die Umwelt und hinterließen 10 000 Blindgänger, so daß die Rückkehr der Flüchtlinge, die doch angeblich geschützt werden sollten, mit hohen Risiken behaftet ist. Der durch das Bombardement angerichtete Schaden überschreitet bei weitem den Schaden, den es vorgeblich verhindern sollte. Besonders perfide finde ich Jürgen Roths Unterstellung, daß es die gleiche Rechtsauffassung sei, die den NATO-Angriff auf Jugoslawien verurteilt und die deutsche Asylpolitik verursacht. Denn das Gegenteil ist der Fall: Es ist die gleiche rassistische, menschen-verachtende Einstellung, die die Verteufelung der Juden und Serben betrieb, um sie möglichst widerspruchslos vernichten zu können, und die Flüchtlinge und Asylbewerber als Schmarotzer bezeichnet, in Ghettos sperrt und ohne jede humanitäre Rücksicht abschiebt. Ebenso wie das deutsche Parlament das Asylrecht fast völlig abschaffen konnte, könnte es auch ein Gesetz machen, nach dem Opfer nicht-staatlicher Verfolgungen als Asylberechtigte anerkannt und Flüchtlingskinder auch in Deutschland entsprechend der Konvention der Rechte des Kindes behandelt werden.

                                                                               Antonie Brinkmann

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