Publikationen / Mitteilungen

Novel­lie­rung des Bremer Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setzes entspre­chend des Hamburger Trans­pa­renz­ge­setzes

Mitteilungen Nr. 224 (Heft 2/2014) , S. 7

Bei aller Rivalität mit der Nachbarstadt: das Hamburger Transparenzgesetz ermöglicht einen weitergehenden Zugang zu Dokumenten und Daten der Behörden als das Bremische Informationsfreiheitsgesetz. Gemeinsam mit den Bremer Gruppen von „Transparency International“ und „Mehr Demokratie“ haben wir uns als „Bremer Initiative für Informationsfreiheit und Transparenz“ für eine rasche Novellierung des Bremer Gesetzes mit Übernahme der weitergehenden Regelungen aus dem Hamburger Transparenzgesetzes eingesetzt. Dies gilt insbesondere für die Einführung einer Informationspflicht durch die Behörden und die Veröffentlichungspflicht von Verträgen, die die Verwaltung mit Privaten abschließt. Wir haben einen Entwurf für ein novelliertes Bremer Informationsfreiheitsgesetz verfasst, der unter  http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/9198.html abrufbar ist.

So sehen wir es auch als ein Verdienst unseres Bündnisses, dass sich Bremer SPD und Grüne seit diesem Jahr für ein neues IFG einsetzen, welches unseren Forderungen weitgehend nachkommen soll.

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