Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 234: Strafvollzug in der Pandemie

Straf­ver­schär­fungen sind oft die falsche Antwort

vorgänge12/2021Seite 57 - 60

Entkri­mi­na­li­sie­rungs­an­sätze zum Schwa­rz­fahren und dem Kleinhandel mit Betäu­bungs­mit­teln

In: vorgänge Nr. 234 (2/2021), S. 57 – 60

Im Strafvollzug sind zahlreiche Menschen anzutreffen, die dort wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichung von Leistungen, § 265a StGB) oder wegen Straßenhandels mit illegalen Drogen ihre Freiheitsstrafen verbüßen. Solche Fälle wären durch eine Beschränkung des Strafrechts auf das ultima-ratio-Prinzip bzw. eine Entkriminalisierung leicht zu vermeiden, wie der folgende Beitrag zeigt. Der Autor, früherer Justizsenator in Hamburg, stellt die Entkriminalisierung hier als Teil eines alternativen Problemlösungsansatzes vor, der weit über das Strafrechtssystem hinausreicht. Zugleich ordnet er die Entkriminalisierungsdiskussion in den Kontext der gegenläufigen Tendenz ein, bei der Strafverschärfungen das gängige politische Reaktionsmuster darstellen.

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