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Ehemalige Gefangene als Mentor*innen für jugendliche Straf­tä­ter*innen - Volltext

Ein Paradig­men­wechsel in der Straf­fäl­li­gen­hilfe

In: vorgänge Nr. 234 (2/2021), S. 61 – 70

Resozialisierung als oberste Aufgabe des Strafvollzuges bedeutet gleichzeitig ein Recht Strafgefangener auf staatliche Unterstützung bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung zum Ende ihrer Haftstrafe. Hierfür ist das Konzept der Desistance bedeutsam, da es – anstelle eines problemzentrierten Fragens nach der Entstehung von Kriminalität – auf die Bedingungen für das Ablassen von kriminellem Verhalten fokussiert. Dieser Artikel stellt das in Anlehnung an Erkenntnisse der aktuellen Desistance-Forschung entwickelte Konzept des Credible Messengers vor. Dabei handelt es sich um ein innovatives Mentoringprogramm im Bereich der Resozialisierung, das zugleich ehemalige Gefangene und junge Straftäter*innen dabei unterstützt, straffrei zu leben.

Einleitung

Straffälligenhilfe und Justizvollzug weisen eine verfassungsrechtliche Bedeutung auf. Zum einen leitet sich die Zielvorgabe der Resozialisierung, welche sich programmatisch durch alle Bemühungen beider Bereiche zieht, aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) ab. Zum anderen resultiert das Recht straffällig gewordener Menschen auf Resozialisierung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 GG und hat daher verfassungsrechtlichen Rang (vgl. BVerfGE 35, 202, 236).

Der Terminus Resozialisierung ist keinesfalls als gesetzlich oder anderweitig klar definierter Fachbegriff zu verstehen. Vielmehr gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen, die jedoch als kleinsten gemeinsamen Nenner allesamt die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts aufgreifen, nach der das Ziel in der „Wiedereingliederung des Straftäters und der Straftäterin [sic] in die Gesellschaft“ besteht (vgl. BVerfGE 35, 202, 235). Der Begriff Resozialisierung ist daher, Cornel folgend, als Kurzform für ein ganzes Programm zu begreifen, welches es auszugestalten gilt (Cornel 2018: 39ff.). Sichtbar wird dies daran, dass es in der Theorie sowie in der Praxis keinesfalls nur ein Modell der Resozialisierungsmaßnahmen gibt. Vielmehr versucht eine Vielzahl unterschiedlichster Ansätze die zentrale Frage zu beantworten, was geschehen muss, damit Menschen nicht mehr straffällig werden. Besondere Bedeutung kommt dahingehend der Desistance-Forschung zu, die untersucht, welche Mechanismen Straftäter*innen helfen können, die kriminelle Karriere abzubrechen und eine straffreie Lebensgestaltung langfristig aufrechtzuerhalten. Auf ihren Erkenntnissen aufbauend können verschiedene konkrete Programme entwickelt werden. Eines davon ist das der sogenannten Credible Messenger, ein neuartiges Resozialisierungskonzept, das gleichsam ehemaligen Strafgefangenen wie auch jungen Straftäter*innen eine Möglichkeit der Wiedereingliederung bietet.
Credible Messenger: Ein zweifach wirkendes Resozialisierungskonzept

Jede*r zweite Strafgefangene in Deutschland wird nach der Entlassung rückfällig. Die Re-Integration in die Gesellschaft wird durch fehlende soziale und ökonomische Ressourcen der ehemaligen Gefangenen zusätzlich erschwert.
Zwei Gruppen stellen in der Kriminalitätsbekämpfung eine besondere Herausforderung dar: ehemalige Strafgefangene und jugendliche sog. Intensivtäter*innen. Ehemalige Strafgefangene stellen den Staat aufgrund ihrer hohen Rückfallquote (Jehle et al. 2016:94ff.) vor eine Herausforderung. Die Angst der Gesellschaft vor Rückfälligkeit wiederum steigert das Misstrauen gegenüber ehemaligen Gefangenen und erschwert so die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Gerade die mit fehlenden sozialen und finanziellen Ressourcen verbundene Perspektivlosigkeit führt die Entlassenen häufig innerhalb der ersten Monate nach der Entlassung zurück in die Kriminalität (Galli 2020:47f.).

Junge Straftäter*innen sind unter den Straffälligen überproportional vertreten (Laubenthal et al. 2015:4f.).  Während deviantes Verhalten unter Jugendlichen mithin als ubiquitär und episodenhaft gilt (Dölling 2008:156), spielt bei den schwereren Jugendstraftaten hingegen die Gruppe der sog. Intensivtäter*innen eine besondere Rolle. So begehen etwa 10 Prozent aller jugendlichen Tatverdächtigen etwa 50 Prozent der bekannt gewordenen Delikte (vgl. Grundies 1999; Block et al. 2009) und ca. 70-80 Prozent der schweren Gewaltstraftaten (vgl. Albrecht 1998). Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wenn junge Intensivtäter*innen Wege aus der Kriminalität finden, sinkt die Zahl der Delikte insgesamt drastisch.

Die Probleme dieser Täter*innengruppe leiten sich jedoch zumeist aus einem problembelasteten Umfeld ab (Dölling 2008:158). Es mangelt häufig an Stabilität sowie festen Bezugspersonen. Die Biographien der vom Staat eingesetzten Sozialarbeiter*innen oder Bewährungshelfer*innen unterscheiden sich allerdings in der Regel stark von den Lebenswelten der Jugendlichen. Zudem müssen sie staatlichen Richtlinien folgen und eine professionelle Distanz bewahren. Den Jugendlichen fällt es deshalb oft schwer, sich auf diese offiziellen Helfer*innen einzulassen, was den Beziehungsaufbau – und damit die Re-Integrationsaufgabe – erschwert.

Der Einsatz von Mentor*innen mit ähnlichen lebensweltlichen Erfahrungen kann an dieser Stelle Abhilfe schaffen. Grundgedanke des Konzeptes ist es, ehemalige Strafgefangene, die den Ausstieg aus der Kriminalität geschafft haben, als glaubhafte Mentor*innen (Credible Messenger) für aktuell straffällige junge Menschen anzustellen. Unter Mentoring wird „eine zeitlich relativ stabile dyadische Beziehung“ zwischen einem*r Mentor*in mit einem bestimmten Erfahrungsschatz und einem*r weniger erfahrenen Mentee verstanden, die „durch gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen geprägt“ ist. Ziel dieser Beziehung sind „die Förderung des Lernens und der Entwicklung sowie das Vorankommen“ der Mentees (Ziegler 2009:11). Insbesondere bei jugendlichen Adressat*innen mit individuellen wie umweltbezogenen Risikofaktoren zeigen Studien große Effekte des Mentorings (Stöger, Ziegler 2012:139).

Die Mentor*innen sind deshalb glaubhaft, weil sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben und daher am besten verstehen können, was in den Jugendlichen vorgeht, wie sie sich fühlen und wo Grenzen, Herausforderungen und Potenziale auf gesellschaftlicher, aber auch persönlicher Ebene liegen. Insbesondere der meist nicht geradlinige Lebensweg der Mentor*innen und deren individuellen Charaktereigenschaften sind es, die es ihnen ermöglichen, einen Zugang zu den jugendlichen Mentees zu erlangen (Aitken 2014:8). Dies schafft eine völlig andere Basis für Vertrauen und gegenseitigen Austausch als es bei den offiziellen Helfer*innen möglich ist. Die jungen Straftäter*innen können sich mit den Mentor*innen identifizieren, da sie ähnliche biographische Erfahrungen teilen. Dazu zählen beispielsweise die erlebten Folgen der Straffälligkeit wie etwa Gerichtsverhandlung und Inhaftierung. Es ist weithin belegt, dass starke soziale Bindungen die Veränderung devianten Verhaltens ermöglichen, wenn positive Verhaltensweisen aus dem sozialen Umfeld übernommen werden können. Werte und Normen, die nicht durch die eigene Bezugsgruppe vertreten werden, werden hingegen nicht übernommen oder sogar abgelehnt (vgl. Hirschi 1969). Es gilt also, soziale Bezugsgruppen bereit zu stellen, die dem Werte- und Normsystem der Gesamtgesellschaft positiv gegenüberstehen.

Desistance als multi­fak­to­ri­eller Ansatz in Resozi­a­li­sie­rungs­kon­zepten

Desistance beschreibt das Beenden kriminellen Verhaltens und den Abbruch krimineller Karrieren. Der Ausstieg aus einer kriminellen Karriere kann sowohl sehr abrupt als auch schleichend über einen längeren Zeitraum erfolgen. Das Ende strafrechtlich relevanter Aktivitäten stellt dabei jedoch keine Ausnahme dar: der überwiegende Teil delinquenter Personen begeht früher oder später keine Straftaten mehr (Hofinger 2012; Schneider 2008). Dennoch liegen wenige empirische Erkenntnisse über diese Prozesse vor, was mitunter an einer fehlenden Definition von Desistance liegt. Die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als desister zu gelten, sind unklar. Auch gibt es weder eine einheitliche Vorgabe für eine Mindestdauer ohne delinquente Rückfälle, noch lässt sich Kriminalität an sich einfach operationalisieren (Hofinger 2012; Schneider 2008; Walsh 2016).

Desistance-Prozesse waren lange kein Thema kriminologischer Forschung, da vielmehr der Frage nachgegangen wurde, wie abweichendes Verhalten entsteht (Rieker 2016). Zur Erklärung von Desistance-Prozessen lassen sich aktuell vor allem zwei Ansätze unterscheiden. Laub und Sampson sehen in äußeren Bedingungen, sogenannten turning points, die Hauptursache für ein straf- und verurteilungsfreies Leben. Diese Wendepunkte gehen oftmals mit einer Zunahme sozialer Bindungen, beispielsweise durch eine Partnerschaft oder die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, einher. Die dadurch erhöhte soziale Kontrolle mache deviantes Verhalten unwahrscheinlicher (Laub, Sampson 2001; Hofinger 2012). Maruna weist zudem auf die Bedeutung interpersonaler Veränderungsprozesse hin (Maruna 2001). In Interviews mit ehemaligen Straftäter*innen zeigte sich, dass sich desister und persister (rückfällig gewordene Straftäter*innen) vor allem in ihrer Selbstwahrnehmung unterschieden. Die desister zeichneten sich durch Eigenverantwortlichkeit und ein positives Selbstbild aus (ebd.). Neuere Ansätze bemühen sich um eine Integration dieser beiden Stränge und verdeutlichen die Wechselwirkung von soziostrukturellen Möglichkeiten, der eigenen Handlungsfähigkeit sowie individuellen Einstellungs- und Verhaltensänderungen (Rieker 2016).

Auch wenn die Formulierung konkreter Implikationen nicht Ziel der Desistance-Forschung ist, lassen sich dennoch hilfreiche Anregungen ableiten (Kawamura, Hofinger 2012). Die Desistance-Forschung fokussiert vor allem auf die individuellen Prozesse der Betroffenen und legt damit nahe, im Rahmen der Straffälligenhilfe auf die individuellen Bedürfnisse der Klient*innen einzugehen und Maßnahmen flexibel zu gestalten (Hofinger 2012). Zusätzlich empfiehlt es sich, den Fokus auf die Stärken und Ressourcen der Betroffenen zu legen und ein positives Selbstbild zu fördern (Hofinger 2012, Maruna 2004). Ferner kann die Möglichkeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit den Wunsch nach Wiedergutmachung erfüllen (Hofinger 2012). Uggen und Janikula konnten basierend auf den Daten einer prospektiven Längsschnittuntersuchung zeigen, dass Jugendliche, die in der Schulzeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgingen, eine geringere Verhaftungsrate im jungen Erwachsenenalter aufwiesen (Uggen, Janikula 1999). Die Autor*innen argumentieren, dass die informelle soziale Kontrolle, die durch ehrenamtliche Arbeit entsteht, antisoziales Verhalten hemmt. Dem Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen Betreuer*in und Betreuten kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Diese Beziehung sollte partizipativ gestaltet sein und sich durch Wertschätzung und Respekt auszeichnen (Hofinger 2012).

Wirkfak­toren aus der Desistan­ce-­For­schung im Konzept der Credible Messenger

Unabhängig von der Intensität und Dauer der kriminellen Laufbahn kommt es bei betroffenen Jugendlichen nach einem kriminellen „Höhepunkt“ zur signifikanten Abnahme des straffälligen Verhaltens. Ausschlaggebend für den Abbruch der kriminellen Karriere und den Desistance-Prozess hin zu einem gesellschaftskonformen Lebensstil sind sowohl persönliche als auch soziale Faktoren. Zu den Veränderungen im sozialen Kontext können etwa die Aufnahme einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder die Gründung einer Familie zählen. Auf der Ebene persönlicher Fähigkeiten sind eine Einstellungsänderung oder eine positive Veränderung der Selbstwirksamkeitserwartung bedeutsam (Mulvey et al. 2004:224f.). Insbesondere bei jugendlichen Intensivtäter*innen gilt, dass sowohl die Persönlichkeitsentwicklung als auch die Entwicklung kognitiver und mentaler Fähigkeiten nicht vollständig abgeschlossen sind. Sie unterliegen daher in größerem Maße Veränderungen, als dies im Erwachsenenalter der Fall ist (ebd.).

Für Maßnahmen der Tertiärprävention sind die Prozesse, die Desistance begünstigen, von zentraler Bedeutung. Ressourcenorientierte Programme wie das Good-Lives-Modell zielen besonders darauf ab, die individuellen Ressourcen der Klient*innen zu stärken und realistische positive Ziele für die eigene Lebensgestaltung zu erarbeiten (vgl. Barnao et al. 2016). Die Biografie der eingesetzten Mentor*innen wird hier zu einem theoretisch fundierten und praktisch anwendbaren Werkzeug, da sie als „Blaupause“ für eine positive Selbsterzählung und zur Stärkung einer nicht-kriminellen Identität beitragen kann. Kriminalitätsfreie Alternativen für die individuelle Lebensgestaltung werden durch die Mentor*innen zu etwas real Erreichbaren, da sie den Ausstieg, trotz eines vergleichbaren Hintergrundes de facto bereits gelebt haben und somit authentisch vermitteln können. Die Identifikation mit Messengern erleichtert nicht nur die Übernahme der vermittelten Inhalte, sondern fördert außerdem die Selbstwirksamkeit der Jugendlichen bezüglich der Umsetzung neuer Verhaltensweisen zur individuellen Zielerreichung. Aus der bisherigen Forschung ist bekannt, dass Selbstwirksamkeit und Selbstwert bei der Rückfallprognose eine entscheidende Rolle insofern spielen, dass sie sich auf die intrinsische Motivation zur Abkehr von Kriminalität und der Erreichung eigener Lebensziele auswirken (Senkans 2020:126f.).

Ebenfalls fördert die Mentor*innentätigkeit die Desistance der Messenger selbst. In der Forschung wird davon ausgegangen, dass ehemalige Straftäter*innen, die aus kriminellen Karrieren ausgestiegen sind, einen starken Wunsch nach gesellschaftlicher Wiedergutmachung haben (vgl. Brotherton et al. 2019; Cramer et al. 2018; Cid et al. 2018; Maruna 2001). Bei dem Konzept des Credible Messenger kann dieser Wunsch zu einer sehr hohen Motivation der Mentor*innen zu ihrer Tätigkeit führen. Während des Mentoring können sie den jungen Straftäter*innen bei der Entwicklung zu einem kriminalitätsfreien und damit gesellschaftskonformen Lebensstil verhelfen und so ihrem Bedürfnis nach Wiedergutmachung nachgehen. Gleichzeitig können sie sich weiter mit ihrer eigenen kriminellen Vergangenheit auseinandersetzen, diese aufarbeiten und gleichsam ihren eigenen Desistance-Prozess stärken.

Die Tätigkeit bietet den ehemaligen Gefangenen außerdem die Möglichkeit, die eigene Handlungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit zu spüren. Sie übernehmen Verantwortung und ihnen wird Vertrauen und Wertschätzung von Seiten des Staates entgegengebracht. So nehmen die ehemaligen Gefangenen den Staat in diesem Kontext nicht nur als repressives Organ wahr, was ihnen ermöglicht, selbst eine positive Rechtserfahrung zu machen. Positive Erfahrungen mit Staat und Recht wiederum haben einen positiven Einfluss auf die Befolgung von Gesetzen (Mulvey et al. 2004:224). Dadurch hat das Mentoringprogramm einen weiteren wertvollen, indirekten kriminalpräventiven Effekt, indem auch die Desistance der Mentor*innen selbst gefördert wird.

Umsetzung des Konzeptes

In Gruppentreffen mit ihren Mentor*innen lernen die Jugendlichen den Umgang mit persönlichen, kriminogenen Risikofaktoren wie beispielsweise den Umgang mit sozialen Konflikten, Strategien zur Affektkontrolle und persönlicher Zielerreichung sowie Kommunikationsstrategien. Gleichzeitig werden die Teilnehmer*innen ermutigt, individuelle Ziele und positive soziale Rollen zu erarbeiten. Gemeinsam werden realistische Handlungsstrategien für ein straffreies Leben erarbeitet. Dies kann für die jungen Menschen ein turning point sein, an dem sie sich selbst entscheiden, den Weg aus der Kriminalität zu gehen (vgl. Cid, Marti 2012).

Die Mentor*innen werden unter psychologischer Begutachtung sorgfältig ausgewählt sowie während der gesamten Projektlaufzeit pädagogisch geschult und begleitet. Eine weitere Besonderheit des Projektes ist, dass die Mentor*innentätigkeit im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung ausgeführt wird. Die Credible Messenger werden demnach nicht „nur“ ehrenamtlich tätig, sondern für ihre Arbeit entlohnt. Dies soll zum einen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und einen ersten Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen. Zum anderen sollen für die Mentor*innen die Erfahrung von Anerkennung und Selbstwirksamkeit gestärkt werden (Aitken 2014:23).

Fazit und Ausblick

Das Konzept einer Hilfe zur Selbsthilfe für die Jugendlichen bei gleichzeitiger Stärkung der Resozialisierung ehemaliger Strafgefangener durch ihre Einbindung in die Kriminalprävention und Straffälligenhilfe ist nachhaltig angelegt. Das Entgegenbringen von Vertrauen in die ehemaligen Gefangenen von öffentlicher Seite fördert die gesellschaftliche Bereitschaft zur Vergebung und steigert die Chancen für die Wiedereingliederung. Vorurteile und Stigmatisierungen können reduziert und Türen für Integration und soziale Teilhabe geöffnet werden. Dies kann zur Senkung der allgemeinen Kriminalitätsfurcht beitragen.

Es handelt sich dabei um eine neue Praktik in der Straffälligenarbeit sowie in der sozialen Kriminalprävention. Die Innovation des Ansatzes liegt in dessen Ressourcenorientierung: Eine eigentlich als Problem verstandene Gesellschaftsgruppe wird hier zur Lösung eines Problems. Im internationalen Kontext werden Messenger-Programme, die Menschen mit Kriminalitätserfahrungen in die Betreuung devianter Jugendlicher einbinden, bereits vielerorts erfolgreich und unter unterschiedlichen kulturellen, rechtlichen und politischen Ausgangsbedingungen praktiziert (vgl. Brotherton et al. 2019; Cramer et al. 2018; Cid et al. 2018; Aitken 2014). In den USA ist dieser Ansatz zunehmend fester Bestandteil der Jugendkriminalprävention und hat bereits jetzt große Erfolge erzielt, indem er zur Reduzierung von Jugendkriminalität um bis zu 50 Prozent geführt hat (vgl. Lynch et al. 2018).
Auch innerhalb Deutschlands haben mehrere Projekte bereits erfolgreich die Idee des Mentoring in ihre Konzepte integriert. In der

Suchtbehandlung, Psychiatrie und Schulprävention werden „glaubwürdige Akteur*innen“ mit ihren spezifischen biographischen Erfahrungen bereits seit langem für verschiedene präventive sowie rehabilitative Zwecke eingesetzt (vgl. Walsh & Gansewig 2020; Utschakowski 2012; Grüner et al. 2002). Ein solches Vorgehen ist im Kontext der Kriminalprävention in Deutschland indes neu.
Glaubhafte Mentor*innen ersetzen keineswegs bereits vorhandene sozialarbeiterische oder psychologische Wiedereingliederungsmaßnahmen, sondern sind insgesamt als Erweiterung der Klaviatur jugendkriminalpräventiver Maßnahmen anzusehen. Als solche haben sie sich jedoch vielerorts als äußerst erfolgreich erwiesen. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik auch in Deutschland das Potenzial eines solchen Ansatzes erkennt und die Erkenntnisse der Desistance-Forschung künftig vermehrt in Resozialisierungsmaßnahmen einfließen lässt.

Saskia Jaschek 1992,  Rehabilitationswissenschaften M.A., beschäftigt sich vornehmlich mit Themen der Jugendkriminalität, Subjektivierungsprozessen und Perspektiven der Queer und Gender Studies; arbeitet bei Tatort Zukunft e.V. in der Projektentwicklung. s.jaschek@tatort-zukunft.org
Julian Knop 1985, Kriminologe M.A., Vorstandsvorsitzender von Tatort Zukunft e.V. und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt Universität zu Berlin. Jüngste Veröffentlichung: „Ein bisschen wie zu Hause“. Langzeitbesuche als Maßnahme zur erweiterten Einbindung von Außenkontakten im Jugendstrafvollzug (Kriminologische und sanktionenrechtliche Forschungen, 26). Berlin: Duncker & Humblot. j.knop@tatort-zukunft.org
Marie Langner 1995, Juristin B.A., arbeitet bei Tatort Zukunft e.V. in der Projektentwicklung. Jüngste Veröffentlichung: Suizide als Herausforderung für den Justizvollzug – Rechtliche Aspekte, Empirische Erkenntnisse und Prävention, in: Berliner Rechtszeitschrift, Jg. 1, H. 1/2020, S. 62-72. m.langner@tatort-zukunft.org
Jana Sophie Lanio 1995, Psychologin M.Sc., Geschäftsführerin von Tatort Zukunft e.V. Jüngste Veröffentlichung: Bode, L., Ernst, S., Fährmann, J., Knauer, F., Knop, J. & Lanio, J.S. (2021). Jugendstrafvollzug und Corona – Rechtstatsächliche Veränderungen in deutschen Jugendstrafanstalten im Zuge der Coronapandemie, in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 3, 206-213. j.lanio@tatort-zukunft.org

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