Themen / Sozialpolitik

Alles und nichts: Arbeits­lo­sig­keit und Grundrechte

01. Juni 1983

aus vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2/3/1983), S. 124-129

Vor wenigen Jahren noch eher ein Thema für das sozialkritische Feuilleton, werden die Tageszeitungen heute auf allen Seiten, vom Titel bis zur letzten Seite mit Nachrichten Kommentaren, Recherchen und Essays über das »Phänomen« Arbeitslosigkeit erschlagen. Keiner kann sich mehr beklagen, das Thema Arbeitslosigkeit würde in den deutschen Medien unterschlagen. Selbst die »Bild-Zeitung« nimmt sich fast täglich des Schicksals eines Arbeitslosen an. Niemand, selbst der interessierte Experte, sei er Arbeitsmarktforscher, Psychologe oder Sozialarbeiter, kann der Informationsflut folgen. Einzelne Nachrichten werden nicht mehr gelesen, Alltäglichkeiten sind zu gewöhnlich, man stumpft ab. Die Monatsstatistiken aus Nürnberg werden, von wenigen politischen Pflichtübungen mal abgesehen, wie die Bekanntgabe von Lottozahlen registriert — nur mit weniger innerer Anteilnahme. Betroffen sind immer die anderen, und gewinnen kann dabei keiner etwas.

Nachgelassen hat die Arbeitslosenschelte, über 2 Millionen Drückeberger sind halt doch zuviel. (1)  Massenarbeitslosigkeit in einzelnen Branchen oder Regionen verlangt nach anderen Erklärungen als der notorische Verweis auf den Freund eines Freundes vom Nachbarn, der angeblich die Leistungen der Arbeitslosenversicherung mißbraucht. Statt Denunziation macht sich nun philanthropischer Zynismus breit. Als ein arbeitsloser Bürger die CDU-Zentrale in Bonn um konkrete Hilfe bat, erhielt er von der Hauptabteilung II Politik im Konrad-Adenauer-Haus eine bemerkenswerte Antwort: »Leider ist es für Arbeitslose, die das 40. oder 45. Lebensjahr überschritten haben, oft schwerer als für junge Kollegen, wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Im Durchschnitt bleibt aber ein Arbeitsloser zur Zeit etwa sieben Monate lang ohne Arbeit, so daß Sie nicht zu sehr darüber enttäuscht sein dürfen, daß Sie nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit noch keine Stelle gefunden haben.« Und besonders trostreich dann die Schlußzeilen des Briefes, formuliert sicherlich von hochkarätig dotierten Parteiwissenschaftlern der »neuen sozialen Frage«: »Auch wegen Ihrer persönlichen finanziellen Lage sollten Sie sich nicht zuviel Sorgen machen. Denn von allen muß der Aufschwung mitgetragen werden, am Ende hat schließlich jeder etwas davon. Mit freundlichen Grüßen. – P.S. Zu Ihrer Information legen wir dem Brief noch die Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Kohl bei« (»Neue Hannoversche Presse«, 3.6.83).

Am gleichen Tage verbreiten die Agenturen, daß die Bundesregierung die Hoffnung auf Rückgang der Arbeitslosigkeit begraben hat (FR 3.6.1983). Im kommenden Winter muß nach Aussagen vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesarbeitsministerium, Wolfgang Vogt von einer Arbeitslosenzahl von annähernd 3 Millionen ausgegangen werden. Als die »Prognos AG« Anfang 1980 in einer Studie ca. 2 Millionen Arbeitslose erst für das Jahr 1985 errechnete, weigerte sich das zuständige Ministerium, diesen angeblich zu düsteren Berechnungen seinen offiziellen Segen zu geben. Es sind nicht nur »linke Systemkritiker«, die die Wahrscheinlichkeit einer sehr viel höheren Zahl von Arbeitslosen prognostizieren.

Ohne eine einschneidende Richtungsänderung der von der SPD begonnenen und von der CDU/FDP-Regierung forcierten Politik des Sozialabbaus bei gleichzeitiger Ausklammerung jedes konkreten Schrittes zur Arbeitszeitverkürzung wird Massenarbeitslosigkeit bis auf Weiteres das gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik beherrschen. Der einzelne Arbeitslose wird länger auf die Leistungen des Arbeitsamtes bzw. Sozialamtes angewiesen sein, eine dramatische soziale Verelendung größerer Bevölkerungskreise ist nicht ausgeschlossen.

Das CDU Trostschreiben an einen Arbeitslosen ist nicht nur zynisch, sondern in seinen inhaltlichen Aussagen auch noch falsch. Weder stimmt die Angabe über die Durchschnittsdauer — sie ist entschieden länger geworden — noch muß von allen der Aufschwung mitgetragen werden. Einmal vorausgesetzt, es gäbe auch nur im Ansatz Grund für den regierungsamtlichen Optimismus.

Zwischen 1970 und 1980 haben sich die Ausgaben für die Sozialhilfe fast verfünffacht (SZ, 13.4.1983). Besonders hohe Zuwachsraten werden bei den Geldaufwendungen für Obdachlose, Nichtseßhafte, Alkoholiker und Drogenabhängige registriert (SZ 5.11.81). Gleichzeitig liegen Untersuchungen vor, die davon ausgehen, daß mindestens 50% der nach dem Gesetz anspruchsberechtigten Bürger keinerlei Form von Sozialhilfe beantragen [2].

Arbeitslosigkeit und in deren Gefolge häufige Verarmung trifft ein sich stolz sozial- und rechtsstaatlich nennendes Gemeinwesen wie die Bundesrepublik an einem ganz empfindlichen Nerv. Wird einer seiner Bürger arbeitslos, wankt sofort die ganze sozialstaatliche Fassade mit. Postulate des Grundgesetzes wie »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, Verbot der Diskriminierung besonderer Bevölkerungsgruppen, »Gleichheit aller vor dem Gesetz« usw. erweisen sich in der Konfrontation mit der Realität eines Arbeitslosen schnell als hohl. Verdeutlichen wir dieses einmal an einem Beispiel, das sich tausendfach im Alltag der Bundesrepublik des Jahres 1983 wiederholt.

Herr P. ist 48 Jahre alt, verheiratet, und hat 2 Kinder. Früher hat er eine Verwaltungstätigkeit in einem mittleren Industriebetrieb ausgeführt. Wegen einer schwerwiegenden, langandauernden Krankheit wurde ihm gekündigt. Mit Unterstützung seiner Gewerkschaft hat er gegen diese Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Über ein Jahr hat es gedauert, bis es zum ersten Verhandlungstermin kam. Das Urteil fiel negativ für ihn aus und so ist er heute über eineinhalb Jahre arbeitslos. Er ist jetzt wieder arbeitsfähig, jedoch ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % geblieben. Alle seine über 100 Bewerbungen und Vorstellungstermine sind ergebnislos geblieben. Dabei beschränkt seine Behinderung — arthritische Gelenkveränderungen — die Arbeitsleistung in seinem Beruf nur unwesentlich. Deshalb erhält er auch keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Schutzvorschriften des Schwerbehindertenrechtes, die Entlassungen von Behinderten erschweren sollen, behindern nun seine Bemühungen um Arbeit — an sich geneigte Arbeitgeber werden dadurch abgeschreckt.

In Verbindung mit seinem Alter und der schlechten Arbeitsmarktsituation macht dies seine Suche nach einem Arbeitsplatz nahezu aussichtslos. Umschulungen werden in diesem Alter vom Arbeitsamt nur in Ausnahmefällen finanziert. Da Herr P. über ein Jahr arbeitslos gemeldet ist, erhält er nur noch Arbeitslosenhilfe, d.h. er muß jetzt mit über 40% weniger Geld gegenüber den Jahren seiner Berufstätigkeit auskommen. Bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe überprüft das Arbeitsamt seine Bedürftigkeit. Seine unmittelbaren Angehörigen, seine Frau und seine bereits »verrentete« Mutter müssen ihre finanzielle Lage dem Arbeitsamt offenbaren, damit auf dieser Grundlage die Höhe der Arbeitslosenhilfe berechnet werden kann. Auf Wohngeld hat Herr P. keinen Anspruch, da er mit seiner Arbeitslosenhilfe immer noch über dem anerkannten Satz liegt. Die Familie P. ist gezwungen, sich um eine billigere Wohnung zu bemühen. Aber Arbeitslose sind bei Vermietern nicht gut angesehen. Maklergebühren, Mietsicherheiten und Abstandszahlungen engen die Auswahl weiter ein. Aus der einigermaßen abgesicherten Angestelltenfamilie sind innerhalb von knapp zwei Jahren Menschen dritter oder vierter Klasse geworden.

Daß nun das Arbeitsamt nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit, in denen Herrn P. keine Stelle angeboten werden konnte, in Zweifel zieht, daß er sein früheres Einkommen heute noch erzielen könnte und deshalb die Arbeitslosenhilfe um 13% senkt, bedeutet nur noch einen weiteren finanziellen und materiellen Tiefschlag. Er ist gezwungen, den für ihn vor Jahren absolut unvorstellbaren Gang zum Sozialamt zu machen, und einen Neuantrag beim Wohnungsamt zu stellen. Jetzt ist er mittendrin im vielgerühmten sozialen Netz des Sozialstaates. Wo er existenziell auf jede Mark staatlicher Unterstützung angewiesen ist, muß er miterleben, wie die Kürzungsschere der öffentlichen Haushalte gerade hier angesetzt wird, bei denen, die nach Jahren sozialen Abstiegs und ohne Lobby im Rücken zu schwach sind, sich dagegen zu wehren.

Der Fall des arbeitslosen früheren Angestellten Herrn P. mag dramatisch erscheinen, überzeichnet ist er jedoch nicht. Es fehlen genauere Angaben über seine finanzielle Situation. Herr P. muß offensichtlich erhebliche Einschränkungen in seinem privaten Haushalt machen, alleine steht er damit aber wahrlich nicht. Über die Hälfte aller von Arbeitslosenunterstützung abhängigen Vierpersonenhaushalte lebt unterhalb der Armutsgrenze (Sozialhilfesatz) (3).

Herr P. ist noch verheiratet, über mögliche Familienkrisen erfahren wir nichts, können sie jedoch getrost unterstellen. Nichts wird berichtet von eventuellen psychisch-sozialen Auffälligkeiten, obwohl es inzwischen eine Reihe von Untersuchungen gibt, die Zusammenhänge zwischen dem gesundheitlich-psychischen Wohlbefinden und dem Verlust eines Arbeitsplatzes bestätigen (4). Sollte Herr P. etwa alkoholabhängig werden — Gründe dazu gibt es wahrlich genug — würde er gezwungen sein, noch weitere private oder öffentliche Sozialdienste in Anspruch zu nehmen.

Anders, wahrscheinlich noch krasser, würden Einzelfallstudien über einen jugendlichen Arbeitslosen oder eine alleinstehende arbeitslose Frau ohne Berufsqualifikation ausfallen.

Die jüngsten Kürzungen der Bundesregierung im Sozialhaushalt treffen vor allem die alleinstehenden Arbeitslosen, denen nicht mehr 68% des vorherigen Nettolohnes als Versicherungsleistung zustehen, sondern nur noch 63%. Ähnlich sind die Kürzungen der Arbeitslosenhilfe. Die zunehmend größer werdende Gruppe akademischer Arbeitsloser ist zum Teil materiell stark belastet, ihre sozialen Kontakte sind aber zumeist nicht so gestört wie bei der Gruppe der älteren langfristigen Arbeitslosen. Bereitschaft und Fähigkeit zum Engagement in politischen oder beruflichen Alternativzusammenhängen sind noch relativ groß (5).

So schreiend der Skandal Arbeitslosigkeit auch ist, so schwerwiegend er in das gesamte gesellschaftliche Gefüge eingreift und nicht selten zur Zerstörung der persönlichen Identität des Betroffenen und seiner Angehörigen führt — eine direkte Verletzung geltenden Rechts ist jedenfalls vordergründig nicht auszumachen.

Ein Recht auf Arbeit existiert in der bundesrepublikanischen Verfassung nicht, auf das sich der arbeitslose P. hätte berufen können. Gegen seine Kündigung hat er geklagt, der Prozess ging aber für ihn negativ aus. Die Entlassung erfolgte also legal, jedenfalls nach der Entscheidung des zuständigen Arbeitsrichters. Der Weg durch die weiteren gerichtlichen Instanzen ist zeitraubend und jünger wird P. dadurch auch nicht. Eine Benachteiligung bei der Arbeitssuche aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Schädigung darf nach dem Gesetz nicht erfolgen — aber auch die Zahlung einer Ausgleichsabgabe anstatt der Einstellung eines Behinderten ist legal. Die Weigerung des Arbeitsamtes, einem Ende Vierzigjährigen noch eine Umschulung zu finanzieren, mag hart und willkürlich erscheinen, ungesetzlich ist diese Entscheidung aber nicht.

Die Berechnung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe nach dem Bedürftigkeitsprinzip erfolgt aufgrund klarer, im AFG bzw. BSHG festgehaltener Bestimmungen. Den Kürzungen bei den Arbeitslosenleistungen und der Sozialhilfe liegen politische Prämissen einer demokratisch, auch von einem Teil sozialrandständiger Gruppen gewählten Regierung zugrunde. Daß der Arbeitslose sich sozial in jeder Hinsicht benachteiligt fühlt, muß nicht heißen, daß er durch rechtliche Willkür und systematische Verletzung seiner Grundrechte in diese deklassierte Situation gekommen ist.

Es muß also tiefer gegraben werden, um die Verletzung von Grund- und Bürgerrechten durch Arbeitslosigkeit auf den Begriff zu bringen. Es muß auch zeitlich schon vor dem Beginn der faktischen Arbeitslosigkeit eingesetzt werden. Drohende Arbeitslosigkeit ist das Schwert, mit dem der Arbeiterbewegung ihre erkämpften Grundrechte auf Meinungs- und Koalitionsfreiheit aus der Hand geschlagen werden. In einer Region oder Branche mit hoher Arbeitslosigkeit wird sich ein Arbeitnehmer sehr genau überlegen, ob er durch auffallende politische Meinungsbekundung seinen ohnehin schon wackligen Arbeitsplatz gefährdet. Unter dem Druck der Wirtschaftskrise klagen die Gewerkschaften von deutlich schwindender Motivation ihrer Mitglieder, sich offen zu engagieren. Und der absolute Rückgang an Mitgliederzahlen des DGB ist nicht nur auf die Affäre um die »Neue Heimat« zurückzuführen. In der klassischen Studie von Marie Jahoda u.a. über »Die Arbeitslosen von Marienthal» (6) wird die Apathisierung eines ganzen Ortes konstatiert. »Allgemein läßt sich eine Regression auf individuelle bzw. familienzentrierte Interessenorientierungen beobachten« (7). Von politischer Partizipation und aktivem Einsatz für seine Rechte kann keine Rede mehr sein.

Dem Nichtdiskriminierungsgebot des Grundgesetzes Artikel 3, Absatz 3 stehen die Fakten des Arbeitsmarktes gegenüber, nach denen gerade Frauen, Ausländer, Jugendliche und über 40-jährige überproportional arbeitslos sind bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Einer arbeitslosen Behinderten erzähle man einmal ohne rot zu werden etwas vom Recht aller Deutschen, »Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen« (Artikel 12, 1 GG).

Im Gegensatz zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nimmt das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ausdrücklich das Postulat des Grundgesetzes von der unantastbaren
Menschenwürde auf. Im §1 Absatz 2 des BSHG heißt es, daß es Aufgabe der Sozialhilfe sei, »dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht«. In Zahlen ausgedrückt und allen Pathos entkleidet, bedeutet dies für einen alleinstehenden Sozialhilfeempfänger mit zur Zeit 338 DM im Monat, den artistischen Versuch machen zu müssen, »würdevoll« zu leben. Berechnet wird dieser sogenannte Regelsatz nach einem seit 1970 unverändert geltenden »Warenkorb», der dem einzelnen Sozialhilfeempfänger z.B. pro Woche 25 g Kartoffelmehl, 1,5 Ltr. Milch, 1/8 Stück Seife und 1/36 Unterwäsche zubilligt.

Bürgerfreiheiten und Grundrechte lassen sich nicht in Zahlen und Einkommensleistungen aufrechnen. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Aber was nützen diese hehren, Postulate und Grundrechtsartikel einem Arbeitslosen, dem die Gesellschaft zuerst die Arbeit, dann die Butter und immer mehr auch das ganze Brot vorenthält?

Verweise

1 Bezogen auf die Denunziation von Sozialhilfeempfängern in den Medien liegt [eine vorbildliche Untersuchung vor. Heiner Henkel / Franz Pavelka: Öffentliche und veröffentlichte Meinungen zum Mißbrauch von sozialen Leistungen und Einrichtungen, in: FR, 18. 10. 1980.
2 s. hierzu »Die Glaubwürdigkeit der Sozialpolitik sieht auf dem Spiel«. Stellungnahme von 16 Wissenschaftlern zur aktuellen Situation in der Sozialhilfe, in: FR, 10.2.1983; Richard Hauser u.a.: Armut, Niedrigeinkommen und Unterversorgung in der Bundesrepublik Deutschland,
3  s. hierzu Richard Hauser u.a., aa0., Handelsblatt, 3.6.1980.
4 s. hierzu Harvey Brenner: Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit und psychische Erkrankung, München 1979; Gemeinsame Stellungnahme von Verbänden der psychosozialen Versorgung zu den individuellen und sozialen Kosten der Arbeitslosigkeit, in: FR 3.5.1983; Marie Jahoda, Krankmachende Arbeitslosigkeit — gesundmachende Arbeit? in: Freiheit und Gleichheit, Nr. 4, 1983, S. 69f.; Christian Brinkmann: Finanzielle und psychosoziale Belastungen während der Arbeitslosigkeit, in: All Wacker (Hvg), Vom Schock zum Fatalismus, Frankfurt/M. 1978.
5 s. Gerd Vonderach: Die neuen Selbständigen, in: Mitteilungen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nr. 2/80,           S. 53f.                                                                 

6 Marie Jahoda/ P.F. Lazarsfeld/ H. Zeisel: Die Arbeitslosen von Marienthal, Bonn 1960.
7 Ali Wacker: Arbeitslosigkeit, Frankfurt/M 1976, S. 41.

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