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BigBro­therA­ward 2005 für einen Wieder­ho­lungs­täter

15. Dezember 2005

Laudatio zur Verleihung des „Oscars für Datenkraken“ an den hessischen Innenminister Volker Bouffier

Mitteilungen Nr. 191, S.4-5

Am 28. Oktober 2005 fand die Verleihung der BigBrother Awards 2005 in Bielefeld statt. Bei einer großen Gala mit Kabarett und Musik (und keinem der unglücklichen Gewinner) wurden schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre der Bundesbürger prämiert. Mit den „Oscars für Datenkraken“ soll auf ausufernde Kontrolle, Manipulation und Überwachung hingewiesen werden. Der Name des Preises ist George Orwells Buch „1984″ entnommen, in dem er bereits Ende der vierziger Jahre seine Vision einer zukünftigen Gesellschaft entwarf, die unter totaler Überwachung steht. In diesem Jahr wurden der Jury dazu fast 300 Vorschläge eingereicht. Wir dokumentieren im Folgenden die Laudatio, die Fredrik Roggan anlässlich der Preisübergabe hielt:

Der BigBrotherAward 2005 in der Kategorie „Politik“ geht an Sie, Herrn Innenminister des Landes Hessen Volker Bouffier. Sie werden ausgezeichnet für das von Ihrem Hause zu verantwortende neue Hessische Polizeigesetz, mit dem das Fernmeldegeheimnis weiter beschnitten, die informationelle Selbstbestimmung zunehmend ausgehöhlt und der öffentliche Raum fortschreitend zu einer komplett überwachten Zone degradiert wird. Allein die Anzahl der neuen oder ergänzten Vorschriften verbietet es, Ihnen, Herr Bouffier, eine komplette Liste Ihrer freiheitsfeindlichen Untaten vorzuhalten. Meine Laudatio muss sich also beschränken auf diejenigen Eingriffsermächtigungen, bei denen die Verstöße gegen rechtsstaatliche Maßstäbe besonders eklatant sind.

Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung

Werfen wir zunächst einen Blick auf die neue Regelung über die Telekommunikationsüberwachung, kurz TKÜ. Das Abhören von Telefonaten oder der Einsatz des sog. IMSI-Catchers sind in Hessen erlaubt zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Entgegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sieht Ihr Gesetz dabei keine Regelungen vor, die den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung schützen. Zwar werden Sie, Herr Bouffier, einwenden, dass etwa ein Geiselnehmer kaum während eines Banküberfalls am Telefon mit seiner Frau über Details des Ehelebens plaudert. Dabei übersehen Sie allerdings, dass der Begriff der gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben nach dem 11. September 2001 schweren Schaden erlitten hat. Einige Gerichte meinten, dass schon die abstrakte Möglichkeit, dass irgendwann einmal irgendjemand irgendeinen Anschlag verüben könnte, ausreicht, um eine gegenwärtige Gefahr annehmen zu können. Und wer wollte so weit im Vorfeld einer konkreten Gefahr ausschließen, dass durch Ihre neue Befugnis eben auch solche Telefonate mitgehört werden, die dem unantastbaren Kernbereich des Telekommunikationsgeheimnisses zuzurechnen sind? Erst vor wenigen Monaten musste das Bundesverfassungsgericht dem niedersächsischen Gesetzgeber erklären, dass auch im Bereich der TK § der Kernbereich privater Lebensgestaltung unantastbar ist. Diese Vorgabe missachtet Ihre Regelung.

DNA-Ana­lysen auch bei Kindern

Auch sind Sie für eine Regelung verantwortlich, nach der auch bei Personen unter 14 Jahren, also bei Kindern, eine DNA-Analyse durchgeführt werden darf. Voraussetzung ist, dass die Kinder eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen haben und das auch in Zukunft von ihnen zu erwarten ist. Dem Nachwuchs können zu diesem Zweck Körperzellen entnommen werden; das auf diese Weise erlangte Material darf untersucht und das so gewonnene DNA-Muster gespeichert werden. Dabei übersehen Sie, Herr Bouffier, dass die Verfehlungen von Kindern das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung in aller Regel nur wenig – wenn überhaupt – beeinträchtigen. Es stellt sich also grundsätzlich die Frage, ob die Kleinsten der Gesellschaft überhaupt erhebliche Straftaten im Sinne des Gesetzes begehen können. Außerdem missachten Sie das Prinzip, wonach frühzeitige Stigmatisierungen von jungen Menschen – etwa durch ihre Speicherung in einer „Verbrecher-Datei“ – vermieden werden sollen. Schließlich hätten Sie sich mit dem Einwand, dass Sie für DNA-Analysen zur Vorsorge für zukünftige Strafverfolgungen überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz besitzen, etwas näher befassen sollen. Das wurde Ihnen bei der Sachverständigenanhörung im Hessischen Landtag auch ausdrücklich nahe gelegt. Genützt hat dieser Rat offenkundig wenig. Und deshalb werden Ihnen in naher Zukunft die Gerichte die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eingehender erläutern müssen.

Preis­trä­ge­rInnen des BigBro­therA­wards 2005

Lebenswerk
Otto Schily, Bundesminister des Inneren
(für den biometrischen Reisepass und den Ausbau
des deutschen und europäischen Überwachungssystems
auf Kosten der Bürger- und Freiheitsrechte)

Politik
Volker Bouffier, Hessischer Minister des Inneren
(für seine mit dem neuen hessischen Polizeigesetz voll-
zogenen Eingriffe in den geschützten Privatbereich)

Behörden und Verwaltung
Christian Wulff, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
(Zerschlagung der Datenschutzaufsicht in Niedersachsen)

Technik
kein einzelner Preisträger
(Sammelpreis für Überwachungsfetischisten, die mittels Video-
kameras Menschen zu überwachten Objekten degradieren)

Kommunikation
Erhard Rex, Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
(für die von ihm zu verantwortende Funkzellen-Massenabfrage
in Lübeck und Kiel – Mobilfunkunternehmen wurden zur Heraus-
gabe sämtlicher Verbindungsdaten einer Region gezwungen)

Verbraucherschutz
WM-Organisationskomitee des Deutschen Fußballbundes (DFB),
vertreten durch Franz Beckenbauer
(für inquisitorische Fragebögen zur Bestellung von WM-Tickets
und die Nutzung von RFID-Schnüffelchips in den WM-Tickets)

Wirtschaft
Saatgut Treuhand VerwaltungsGmbH,
vertreten durch Geschäftsführer Dirk Otten
(für die zentrale Datensammlung über Bauern und den Aufbau
einer zentralen Kontrollstruktur zum Eintreiben der sogenannten
Nachbaugebühren im Dienste der Saatgutindustrie)

Regional
Grundschule Ennigloh bei Bünde sowie die Volksbank
Bad Oeynhausen Herford eG und die Sparkasse Herford
(für die Weitergabe der Namen von Schulanfängern an die genannten Geldinstitute zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Eltern)

Die Jury

Rena Tangens, padeluun
Verein zur Förderung des öffentlichen
bewegten und unbewegten Datenverkehrs [FoeBuD]

Karin Schuler
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. [DVD]

Dr. Rolf Gössner
Internationale Liga für Menschenrechte [ILMR]

Dr. Fredrik Roggan
Humanistische Union e.V. [HU]

Frank Rosengart
Chaos Computer Club e.V. [CCC]

Alvar C. H. Freude
Förderverein Informatik und Gesellschaft e.V. [Fitug]

Werner Hülsmann
Forum InformatikerInnen für Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung e.V. [FIfF]

Eine Dokumentation der Preisverleihung findet sich auf den
Webseiten des FoeBud unter www.bigbrotherawards.de/2005/

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