Brief- und Postgeheimnis

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Im Mai 2007 wurde bekannt, dass auf Antrag der Generalbundesanwaltschaft in einem Hamburger Briefzentrum mehrere Tage lang nach mutmaßlichen Bekennerschreiben gefahndet wurde. Beamte des Bundeskriminalamtes sollen tagelang die durchlaufenden Briefsendungen „äußerlich in Augenschein genommen“ haben. In einer Mitteilung hieß es dazu, ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes habe die „räumlich beschränkte Postbeschlagnahme“ angeordnet.

Die Humanistische Union hat gegen diese Form der massenhaften Postdurchsuchung eine Beschwerde eingereicht. Nach unserer Auffassung ist es weder zulässig, dass Ermittlungsbeamte selbst nach verdächtiger Post suchen – das ist Aufgabe der Postbediensteten – noch sieht die Strafprozessordnung eine Durchsuchung anonymer Briefsendungen vor, die sich nicht einem konkret Verdächtigen zuordnen lassen. Wir sehen in der Hamburger „Post-Razzia“ einen neuerlichen Versuch, ein in unserer Verfassung verbrieftes Grundrecht schrittweise auszuhöhlen.

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