Entwicklung von Kampfdrohnen: Ein faules Osterei der Rüstungsministerin
Die jüngste Erklärung von Bundesministerin von der Leyen, Deutschland werde gemeinsam mit Frankreich und Italien eine kampffähige Drohne entwickeln, bezeichnete der Vorsitzende der Humanistischen Union, Werner Koep-Kerstin, als „ein faules Osterei, das Bundesministerin von der Leyen unter Missachtung der ethischen Problematik unbemannter Kampfdrohnen präsentiert hat.“
Die Humanistische Union lehnt die Anschaffung und den Einsatz von Kampfdrohnen ab, denn:
- Die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt sinkt, wenn Waffen eingesetzt werden können, ohne das Leben eigener Soldaten zu riskieren.
- Die Automatisierung und Verselbständigung von Kampfdrohnen und anderen Waffensystemen ist absehbar, da Computer Informationen wesentlich schneller verarbeiten können als Menschen. Am Ende werden Entscheidungen über Leben und Tod an Computer abgegeben, den Krieg führen Roboter. Es droht der Kontrollverlust über die Kriegführung.
- Die Zahl der zivilen Opfer von Drohneneinsätzen, sog. „Kollateralschäden“, ist – wie sich am Beispiel von US-Drohnen in Pakistan u.a. nachweisen lässt – erschreckend hoch; Kampfdrohnen sind nicht die Präzisionswaffen, als die sie ausgegeben werden.
Es sei zudem eine Illusion, wenn Bundesministerin von der Leyen meine, das Parlament könne jederzeit den zukünftigen Einsatz von Kampfdrohnen einhegen, erklärte Koep-Kerstin.
Mit großer Sorge betrachtet die Humanistische Union die zunehmende Aufweichung des sogenannten Parlamentsvorbehaltes, den das Bundesverfassungsgericht seinerzeit für Auslandseinsätze geltend gemacht hatte. Demnach ist die Bundesregierung verpflichtet, „für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die grundsätzlich vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen“. Inzwischen mehren sich Stimmen, die den Parlamentsvorbehalt grundsätzlich problematisieren hinsichtlich der Effizienz von Entscheidungen und damit verbunden der Bündnisfähigkeit Deutschlands. Mit Bedauern wird konstatiert, dass Deutschland und die Niederlande zu den Ländern gehören, deren Regierungen auf Billigung des Parlaments bei der Entscheidung über bewaffnete Auslandseinsätze ihrer Streitkräfte angewiesen sind.
Die Art und Weise, wie der Deutsche Bundestag die inzwischen mehr als fünfzig Anträge der jeweiligen Bundesregierungen für bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr noch stets gebilligt hat – beispielsweise bei den Afghanistan-Mandaten – kann realistisch nur als „Genehmigungs-Automatik“ beschrieben werden. Der Parlamentsvorbehalt bietet „keine Sicherheit dafür, dass die deutschen Streitkräfte strikt nach Maßgabe der Vorgaben des Grundgesetzes und der UNO-Charta verwendet werden“, erklärte der Verfassungsrechtler Prof. Martin Kutscha, zugleich Vorstandsmitglied der Humanistischen Union.
Wenn jetzt die Erwartung geäußert wird, Bundesministerin von der Leyen könne nun – nach einer Serie von Rüstungsbeschaffungs-Skandalen ihrer Vorgänger – beweisen, wie man effektiv und kostengünstig Großprojekte wie die Kampfdrohne bewältige, so ist dies der falsche Maßstab. „Von der Leyen sollte sich eher die Forderung der fünf Friedensforschungsinstitute im jährlichen Friedensgutachten zu eigen machen und für die weltweite völkerrechtliche Ächtung von Kampfdrohnen plädieren und sich zumindest für die dringend notwendige Rüstungskontrolle bei diesen Waffensystemen einsetzen“, meinte der HU-Vorsitzende.