Themen / Demokratisierung

Gleiches Wahlrecht für alle steht nicht zur Disposition

04. Juni 2008

Arbeitskreis Soziale Grundrechte der HU weist Vorschläge des RCDS-Vorsitzenden Gottfried Ludewig zur Einführung eines Zwei-Klassen-Wahlrechts zurück

Als weiteren Versuch einer Herabwürdigung von Erwerbslosen und Rentnern hat der Arbeitskreis Soziale Grundrechte (AKSG) der Humanistischen Union (HU) den Vorstoß des RCDS-Bundesvorsitzenden Gottfried Ludewig zurückgewiesen. Der Vorsitzende des Rings christlich-demokratischer Studenten hatte am 23. Mai geringere Wahlrechte für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Rentner gefordert. Gegen diese Aushöhlung der vom Grundgesetz vorgesehenen „freien, gleichen und geheimen Wahlen“ hat sich der AKSG in seiner Sitzung am 1. Juni in Marburg ausgesprochen.

Seinen Vorstoß hatte Ludewig mit der Erwartung begründet, viele Politiker könnten angesichts bevorstehender Wahlen die Belange der Bezieher von Renten und ALG II zu ihrem eigenen Anliegen machen. Dagegen setzte sich der 25-jährige Student für ein „doppeltes Wahlrecht“ von sogenannten „Leistungsträgern“ ein.

In einer E-Mail an alle CDU-Vereinigungen hatte Ludewig geschrieben: „Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein.“ Allein mit „Hartz-IV-Beziehern und Rentnern“ könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren, meinte Ludewig. Seine Auffassung hatte er am Sonntag (25. Mai) in der Fernsehsendung „Anne Will“ ausgebreitet.

In einer Stimmrechtsbeschneidung Erwerbsloser und Rentner sowie in einer stärkeren Gewichtung des Einflusses Berufstätiger sieht der AKSG eine weitere Entwertung und soziale Benachteiligung ohnhin schon an den Rand gedrängter Menschen. Anstatt Armut zu bekämpfen, bekämpfe dieser Vorstoß die Rechte der Armen.

Bereits heute müssen Bezieher des ALG II Einschränkungen ihrer Grundrechte hinnehmen, die der AKSG nicht als gerechtfertigt betrachtet. Die grundgesetzlich garantierte freie Berufswahl, die Freizügigkeit, das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gelten für Erwerbslose in Deutschland heute nur in sehr stark eingeschränkter Form. Wenn nun zusätzlich zu diesem kontinuierlichen Abbau von Grundrechten auch noch ihr Wahlrecht beschnitten würde, wäre das nach Ansicht des AKSG die Rückkehr zum preußischen Drei-Klassen-Wahlrecht.

Der AKSG ist nicht bereit, diesen Vorstoß des RCDS-Bundesvorsitzenden als Geschwätz eines unreifen Greenhorns abzutun. Wenn die CDU ihren Nachwuchs-Politiker und ihre Studenten-Organisation hier nicht deutlich zur Ordnung rufe, zeigt das nach Einschätzung des AKSG, dass auch Kreise innerhalb der Regierungspartei mit derartigen Überlegungen liebäugeln oder sie zumindest nicht völlig verwerfen. Als demokratisch dürfe dergleichen allerdings nicht gelten, stellte AKSG-Sprecher Franz-Josef Hanke unmissverständlich klar: „Demokratie lebt von der strukturellen Gleichheit und Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger. Gleichere darf es da nicht geben!“

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