Humanistische Union: Fakten sprechen gegen die flächendeckende Videoüberwachung der Berliner U-Bahnhöfe
Pressemitteilung der Humanistischen Union Berlin zur Beratung der ASOG-Novelle und des Berliner Datenschutzgesetzes
Symbolische Gesetzgebung löst keine Probleme
Humanistische Union: Fakten sprechen gegen die flächendeckende Videoüberwachung der Berliner U-Bahnhöfe
Anlässlich der Beratungen des Berliner Abgeordnetenhauses über die Novellierung des ASOG und des Berliner Datenschutzgesetzes hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union die Parlamentarier in einem offenen Brief aufgefordert, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen. Darin heißt es: „Nach den Ergebnissen des Pilotprojektes zur 24-Stunden-Videoaufzeichnung hat sich die bisherige Praxis der Videoüberwachung bei der BVG nicht bewährt. Sie sollte deshalb einer kritischen Prüfung unterzogen werden, bevor über ihre Verlängerung oder gar Ausweitung entschieden wird.“
Mit den geplanten Änderungen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes (Drs. 16/0782) sollen der Polizei umfassende Befugnisse zur Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr, auf Großdemonstrationen und bei Verkehrskontrollen eingeräumt werden. Der Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation, Sven Lüders, weist darauf hin, dass die von der SPD erhoffte generalpräventive Wirkung der Videokameras nicht eingetreten sei, die Zahl der Sachbeschädigungen durch Graffiti und Vandalismus im Untersuchungszeitraum sogar leicht anstieg. „Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung des Gesetzentwurfs, die Videoüberwachung habe sich ‚als geeignetes Mittel ‚ zur Bekämpfung der Drogenkriminalität oder terroristischer Anschläge bewährt, völlig aus der Luft gegriffen. Weder die Untersuchung zur Videoaufzeichnung bei der BVG noch umfassendere Studien aus dem Ausland lassen diesen Schluss zu“, so Lüders. Vielmehr habe die Bürgerrechtsorganisation kürzlich von BVG-Vertretern erfahren, dass das Unternehmen die Videoaufzeichnung allein schon deshalb für effektiv und angemessen hält, weil ihre Kunden sich in einer Umfrage mehrheitlich dafür ausgesprochen hätten und sich nach eigenen Angaben mit den Kameras sicherer fühlten. „Das mag zwar aus der Sicht des Unternehmens nachvollziehbar sein, weil die Kameras der BVG mehr Fahrgäste einbringen mögen, beweist aber keinen tatsächlichen Sicherheitsgewinn. Diese Umfrage kann auf keinen Fall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch einen verantwortungsbewussten Gesetzgeber ersetzen.“
Eine gesetzlich eingeführte, flächendeckende Überwachung des gesamten U-Bahn-Netzes, die sich nur auf Meinungsumfragen stützt, hält die Humanistische Union für symbolische Politik im schlechtesten Sinne. „Sicherheitsempfinden und tatsächliche Risiken sind zwei verschiedene Dinge. Zudem zeigen viele Langzeitstudien, dass Videoüberwachung nur zu einer kurzfristigen Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens führt, das Vertrauen in die Kameras schnell wieder sinkt.“
Auch die zuletzt bekannt gewordenen Änderungsvorschläge, die u.a. eine Evaluation des Gesetzes in zwei Jahren vorsehen, lösen nach Auffassung der Humanistischen Union nicht die Probleme des Gesetzentwurfs. „Für die BVG liegen bereits Zahlen zur Wirksamkeit der Videoüberwachung vor“, betont Lüders. „Diese zeigen, dass die Videoaufzeichnungen von den Ermittlungsbehörden kaum nachgefragt werden. Zudem ist der Aufwand für die Bildauswertung so hoch, dass eine effektive Aufklärung der jährlich über 10.000 Straftaten durch Videoaufzeichnungen an fehlendem Personal und fehlender Technik scheitern wird. Dieses Personal wäre zudem besser in den U-Bahnhöfen selbst als an Computerbildschirmen aufgehoben.“ Die Frage, ob sich die täglich über eine Million Fahrgäste von der BVG filmen lassen müssen, ohne dass sie irgendeinen Anlass dafür geben, sollte daher jetzt, und nicht erst in zwei Jahren geklärt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, unter Telefon 030 204 502 56 zur Verfügung.
Den Brief an die Abgeordneten sowie den Evaluationsbericht zum Pilotversuch der 24-Stunden-Videoaufzeichnung bei der BVG finden Sie über die untenstehenden Verweise:
Links
Gesetzentwurf zur Novellierung des Berliner ASOG und Datenschutzgesetzes (Drucksache 16/0782)