Themen / Rechtspolitik / Sexualstrafrecht

Kommentar des HU-Bun­des­vor­stands zum Nachruf auf H. Kentler

08. Juli 2020

Autor: HU-Bundesvorstand

Der Vorstand der Humanistischen Union hat sich anlässlich der Veröffentlichung der verschiedenen Untersuchungs- und Forschungsberichte zu Helmut Kentler in den Jahren 2017, 2019 und 2020 noch einmal mit dem Werk Helmut Kentlers beschäftigt. Der Vorstand musste hierbei feststellen, dass die Positionen Kentlers zu sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen nicht in Einklang stehen mit der Beschlusslage der Humanistischen Union zu diesem Themenkomplex, wie sie beispielsweise im Beschluss der Delegiertenkonferenz von 2004 formuliert sind.

In einem Bericht von 2010 wurden die Positionen der Humanistischen Union zu diesem Thema zusammengefasst und erläutert (Mitteilungen Nr. 208/209, 1+2/2010, S. 28-32). Dieser Positionierung haben wir grundsätzlich nichts hinzuzufügen, trotzdem bleiben in diesem Bericht Fragen offen: Helmut Kentler hat aus seinen Überzeugungen kein Hehl gemacht und sie auch seit 1988 verschiedentlich veröffentlicht (u.a. in Leihväter. Kinder brauchen Väter. Rowohlt 1989). Die Humanistische Union hat diese von ihren Grundüberzeugungen abweichenden Positionen ignoriert oder zumindest nicht kommentiert. Im Nachhinein betrachtet ist dieser Umgang mit unserem damaligen Mitglied und Beiratsmitglied unverständlich. Besonders der Nachruf in den Mitteilungen im Jahr 2008 hätte vor dem Hintergrund des Beschlusses von 2004 unkommentiert nicht veröffentlicht werden sollen.

Dennoch werden wir den Nachruf auf Helmut Kentler so, wie er damals in den Mitteilungen erschienen ist, weiter auf unserer Website stehen lassen, da wir unsere Versäumnisse nicht verleugnen, sondern uns weiterhin damit auseinandersetzen wollen.

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